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Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-06-09

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-09

Wortprotokoll

Die Frage, die wir bei Artikel 174 Ziffer 2 beantworten müssen, ist, wie wir mit der Kombination umgehen wollen, dass der Gesetzgeber einerseits eine Freiheitsstrafe vorsieht und andererseits eine Geldstrafe mit einer Untergrenze. Auch hier behandeln wir das zwar in Artikel 174, es ist aber ein Systementscheid. Auch hier sehen Sie in der Klammer alle Bestimmungen, die sonst noch betroffen sind, wenn wir hier eine Änderung vornehmen.

Die Frage, die sich stellt, ist tatsächlich relevant. In der Fachliteratur wird sie zwar aufgeworfen, aber auch dort gibt es keine Lösung. Die Frage ist: Wenn das Gesetz eine Mindestgeldstrafe von z. B., wie hier, 30 Tagessätzen vorsieht, ist es dann möglich, eine Freiheitsstrafe auszufällen, die tiefer ist als 30 Tage, oder bedeutet das automatisch auch, dass die Strafe mindestens 30 Tage sein muss? Das ist, wie gesagt, eine Frage, die der Gesetzgeber, also wir, offengelassen hat, ohne dass es eine wirkliche Antwort gibt. Man kann mit Fug und Recht beide Positionen vertreten.

Was beantragt Ihnen die Mehrheit, was die Minderheit? Die Mehrheit beantragt Ihnen, das sauber zu regeln, also zu sagen, immer dort, wo bei der Geldstrafe eine Mindeststrafe vorgesehen ist, nehmen wir die parallele Strafe auch bei der Freiheitsstrafe. Das führt dazu, dass hier bei Artikel 174 Ziffer 2 nicht nur "Freiheitsstrafe" steht, sondern "Freiheitsstrafe von 30 Tagen" respektive "Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen", damit man dann diese Parallelität hat.

Das ist sicherlich eine saubere Lösung. Sie führt zu einer absoluten Gleichstellung von Freiheitsstrafen und Geldstrafen, hat aber natürlich den Nachteil, dass sie - mindestens sichtbar - eine gewisse Verschärfung mit sich bringt. Das ist der Grund, warum die Minderheit dagegen ist und sagt: Bleiben wir doch beim geltenden Recht, weil das in der Praxis eigentlich kein Problem darstellt. Wir haben auch keine Rückmeldungen aus der Praxis erhalten, dass das ein besonderes Problem darstellen würde.

Die Abstimmung in der Kommission, das muss ich vielleicht noch mitteilen, war sehr knapp: 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen.