Caroni Andrea · Ständerat · 2020-06-09
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-09
Wortprotokoll
Das Anliegen, diejenigen Leute, die sich für die Durchsetzung von Recht und Ordnung einsetzen, ausreichend zu schützen, teile ich selbstverständlich. Aber ich möchte noch einen Schritt zurück machen und einmal einordnen, wo wir stehen.
Wenn jemand einen Ziegelstein auf einen Polizisten wirft und diesen verletzt, ist das eine Körperverletzung und zusätzlich ein Fall gemäss dieser Bestimmung, und die kommt obendrauf. Wird derselbe Ziegelstein auf eine wehrlose Grossmutter geworfen, die weder ausgebildet noch ausgerüstet, noch engagiert ist, Ordnung und Recht durchzusetzen, dann ist das "nur" eine einfache Körperverletzung - einfach, um zu illustrieren: Die ganze Norm hier ist, was immer drinsteht, eine zusätzliche Schutznorm für diese Personen, welche die wehrlose Grossmutter so nicht hat.
Jetzt geht es darum, ob man diese Norm noch optimieren kann. Auch hier höre ich den Ruf, man will verschärfen. Ich will jetzt noch einen anderen Aspekt aufzeigen: Mir scheint dies, auch wenn man das wollte, handwerklich total verunglückt.
Schauen wir den ersten Teil an. Heute heisst es bei uns Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Geldstrafe geht nur bis sechs Monate, die Freiheitsstrafe bis drei Jahre; das sind dann 36 Monate. Nur im untersten Sechstel haben wir die Geldstrafe, und in allen anderen Fällen, in den oberen fünf Sechstel, [PAGE 438] ist schon heute nur die Freiheitsstrafe möglich. Das ist das heutige Konzept.
Die Minderheit schlägt jetzt stattdessen die Freiheitsstrafe wie gehabt von null bis drei Jahren vor und sagt dann, in leichten Fällen sei auch eine Geldstrafe möglich. Das schafft schon einmal Rechtsunsicherheit: Was sind denn jetzt die "leichten Fälle"? Wie gezeigt, ist ja schon heute nur im unteren Sechstel die Geldstrafe möglich, in den oberen fünf Sechsteln aber nicht. Das ist für mich an sich eine Neuformulierung des Bekannten, die aber viel verschwommener ist: Man sagt einfach "leichte Fälle" statt wie heute "unteres Sechstel", was mathematisch präziser ist. Ich sehe sogar eine zusätzliche Milderung, also das Gegenteil einer Verschärfung.
Beim ersten Teil des Minderheitsantrages Engler ist das, glaube ich, nicht beabsichtigt, aber leider so herausgekommen. Herr Engler sagt: "In leichten Fällen ist die Strafe Geldstrafe." Ich habe Herrn Engler genau zugehört; er hat gesagt, im unteren Bereich könne man dann auch die Geldstrafe anwenden. Das steht hier aber nicht. Hier steht nicht, dass der Richter in leichten Fällen auch eine Geldstrafe aussprechen kann, sondern: "In leichten Fällen ist die Strafe Geldstrafe." Das ist milder als der Mehrheitsvorschlag, weil dieser immer die Freiheitsstrafe zulässt. Sie können einem Täter sagen: Du kriegst zwar nur drei Tage, aber du brauchst eine Freiheitsstrafe! Bei der Minderheit ist aber in leichten Fällen zwingend die Geldstrafe zu geben. Das ist zwar nicht beabsichtigt, aber ein handwerklicher Unfall. Das müsste spätestens der Zweitrat dann verbessern.
Zum zweiten Teil des Minderheitsantrages Engler: Der obere Teil hat dasselbe Problem und der untere Teil ist der schärfste Bereich, das Minenfeld, wo noch Gewalt verübt wird. Jetzt möchte ich Sie auf das verweisen, was wir gerade vorhin beschlossen haben. Wenn eine Mindestgeldstrafe steht, steht neu auch eine Mindestfreiheitsstrafe, und hier schlägt der Bundesrat eine Mindestgeldstrafe von 120 Tagessätzen vor. Mehr kann man nicht verlangen, weil bei 180 sowieso Schluss ist. Der Bundesrat sagt: 120 Tagessätze Mindestgeldstrafe statt 30; das ist eine Vervierfachung. Wir haben, je nach Lesart, jetzt einen draufgesetzt und gesagt: Das gilt auch für die Freiheitsstrafe. Also lesen Sie bitte neu nur das schwarz umrandete Kästchen in der Fahne. Das ist das, was jetzt gilt. Dort steht neu: "Freiheitsstrafe von 120 Tagen [...] oder Geldstrafe nicht unter 120 Tagessätzen". Sprich: Die Mehrheit hat in der verschärften Fassung im schwarzen Kästchen bei diesen schweren Delikten, die ich auch aufs Schärfste verurteile, neu auch eine scharfe Mindeststrafe von 120 Tagen Geld- oder Freiheitsstrafe vorgesehen, derweil die Minderheit einfach sagt: Freiheitsstrafe. Das können wieder drei Tage sein. Jetzt haben Sie also bei der Minderheit eine Mindeststrafe von nur drei Tagen, bei der Mehrheit eine von 120 Tagen. Jetzt sagen Sie mir bitte, welches die schärfere Variante ist. Ich glaube, auch hier hat die Minderheit mit ihrer Formulierung nicht das erreicht, worauf sie eigentlich abzielte.
Daher bitte ich Sie, hier im Sinn einer Verschärfung dessen, was wir schon haben, aber einer systemkonformen und sinnvollen Verschärfung, jeweils mit der Mehrheit und damit auch mit dem Bundesrat modifiziert - wenn Sie sich in dem Fall anschliessen, Frau Bundesrätin - zu stimmen.