Lexipedia

Michel Matthias · Ständerat · 2020-06-09

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-09

Wortprotokoll

Gerne möchte ich diese Motion unterstützen und dem Bundesrat und der Verwaltung Mut zusprechen, das Begehren in seiner ganzen Tragweite und seinem innovativen Potenzial, das in ihm schlummert, umzusetzen. Der Bundesrat hat bereits vor vier Jahren einen Bericht in Aussicht gestellt. Er tat dies im Zusammenhang mit der Motion Candinas 16.3335.

Auf den ersten Blick geht es bei der vorliegenden Motion nur um die Aufbewahrung von Verlustscheinen, welche effizienter in elektronischer Form erfolgen kann. Der innovative Kern liegt erstens im Ziel, dass die elektronische Fassung eines Verlustscheins, Sie haben es vom Kommissionssprecher gehört, ihre rechtliche Gültigkeit behält; dies genauso, wie wir es von der Kommission für Rechtsfragen beantragen. Das kann nichts anderes heissen, als dass ein derart digitalisierter Verlustschein dieselbe Gültigkeit und Funktion hat wie der papierene Originalverlustschein. Somit kann er unabhängig von der Papierform für Eingaben vor Amts- und Gerichtsbehörden verwendet werden.

Zweitens beinhaltet die Digitalisierung weitergedacht auch eine Dynamisierung. Heute bestehen Abertausende Papierverlustscheine, auf denen ursprüngliche Forderungen vermerkt sind, die sich zum Teil durch Abzahlungen verändert haben. Es geht hier nicht um Geschichtsschreibung. Vielmehr soll ein solcher digitaler Verlustschein die Veränderungen mitmachen und so immer dem aktuellen Stand entsprechen. Schein und Sein sollen also zusammenfallen. Diese immer aktuelle digitale Version steht dann den Schuldnern, den Gläubigern und weiteren Berechtigten zur Verfügung.

Drittens würden Betreibungsauszüge, in welchen die Verlustscheine vermerkt sind, den aktuellen Stand dieser Verlustscheine wiedergeben; dies im Unterschied zu heute, wo die Register nur dann nachgeführt werden, wenn der Schuldner oder der Gläubiger eine Meldung macht. Sprich: Ein Schuldner, eine Schuldnerin kann heute auf dem Betreibungsregisterauszug viele unbezahlte Verlustscheine vermerkt haben, die er oder sie in Tat und Wahrheit gar nicht mehr haben, indem sie inzwischen Abzahlungen vorgenommen haben. Man könnte also Tausende von sogenannten Registerleichen vermeiden.

All das führt letztlich zur Konsequenz, dass es eine einzige massgebliche, digitale Quelle geben muss, die allen Berechtigten offensteht. Auf Neudeutsch: "one single source of truth". Das gilt dann nicht nur für den Verlustschein, sondern für alle bei einem Betreibungsamt registrierten Angaben. Technisch gibt es heute Lösungen digitaler Art oder, weiter gehend, auf der Basis von Blockchain für genau solche Registrierungen.

Das führt uns schliesslich auch zum übernächsten Geschäft, ich mache noch kurz diese Brücke zur parlamentarischen Initiative Hess Erich 16.405, "Vernetzung sämtlicher Betreibungsregister": Diese parlamentarische Initiative wird ja nur deshalb von unseren Kommissionen abgelehnt, weil uns die Behandlung der Anliegen in einem vom Bundesrat schon versprochenen Bericht zu einem schweizweiten Betreibungsregisterauszug im Zusammenhang mit der Motion Candinas 16.3335, die ich eingangs erwähnt habe, in Aussicht gestellt wird. Ich möchte also mit diesen Worten den Bundesrat wirklich bestärken, die Gesamtheit konsequent anzugehen und zu einem wirklich innovativen E-SchKG zu gelangen.

Last, but not least: Wir haben eben in unseren Räten das Datenschutzgesetz revidiert. In Artikel 4 Absatz 5 steht Folgendes: "Wer Personendaten bearbeitet, muss sich über deren Richtigkeit vergewissern. Sie oder er muss alle angemessenen Massnahmen treffen, damit die Daten berichtigt, gelöscht oder vernichtet werden, die im Hinblick auf den Zweck ihrer Beschaffung oder Bearbeitung unrichtig oder unvollständig sind." Das steht neu im Gesetz. Diese Regelung des Datenschutzgesetzes gilt natürlich auch für Betreibungsregisterdaten, d. h., es dürfte keine Registerleichen, keine unvollständigen Daten, keine unkontrollierten Mehrfachdaten zum gleichen Geschäftsfall und dann noch bei verschiedenen Ämtern mehr geben.

Nutzen wir also das Potenzial digitaler Lösungen! Ich erwarte mit Ungeduld den vorerwähnten bundesrätlichen Bericht.