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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-06-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-06-10

Wortprotokoll

Sie haben es jetzt mehrfach gehört: Der Verkehr ist das Thema in Block 2. Der Verkehr gehört zu den grössten Emittenten von Treibhausgasen in unserem Land. Es ist auch der Sektor, in dem wir am wenigsten Fortschritte vorzuweisen haben, das ist eine Tatsache: Die Emissionen im Bereich Verkehr haben seit 1990 nicht abgenommen, sondern sogar noch zugenommen. Die Emissionen im Jahr 2018 liegen 1 Prozent über dem Niveau von 1990, und das, obwohl bereits 2012 Emissionsvorschriften für Personenwagen eingeführt worden sind.

Ich denke, vor diesem Hintergrund ist es sicher sinnvoll, jetzt nicht noch Versäumnisse zu zementieren und die CO2-Zielwerte mit einem Swiss Finish aufzuweichen, wie das verschiedene Minderheitsanträge Wobmann bei Artikel 10a, aber auch bei Artikel 11 vorsehen.

Der Bundesrat hat seine Kompetenz, Zwischenziele festzulegen, bis jetzt nicht genutzt. Aber je nach Emissionsentwicklung sollte er diese Kompetenz weiterhin behalten können. Deshalb möchten wir Artikel 11 Absatz 1 so beibehalten. Wir bitten Sie auch hier, die Minderheit Wobmann abzulehnen. Es ist, wie gesagt, eine Kann-Formulierung. Der Bundesrat macht das, wenn es sinnvoll und nötig ist. Er hat auch bewiesen, dass er sich daran hält.

Die Minderheit Girod bei Artikel 11 Absatz 1 will den Bundesrat dazu verpflichten, solche Zwischenziele festzulegen. Wir finden, das geht jetzt auf die andere Seite auch wieder etwas zu weit. Das Gleiche gilt für den Einzelantrag Paganini, dieser ist zwar etwas abgeschwächt, aber er würde den Bundesrat dennoch verpflichten. Wir sind der Meinung, dass wir mit dieser Kann-Formulierung gut leben können.

Der Ständerat will die Emissionsvorschriften in Anlehnung an die EU weiterentwickeln. Die geltenden Zielwerte sollen in einem ersten Schritt jetzt an das neue CO2-Messverfahren angepasst werden; dieses liegt ja bekanntlich näher am Realverbrauch. Ich glaube, wenigstens dies ist jetzt doch unbestritten. Wir wollen uns nicht weiter selbst belügen oder uns etwas vormachen lassen - wir wollen diese Anpassung an das neue Messverfahren.

Ab 2025 sollen dann die durchschnittlichen CO2-Emissionen von neuen Personenwagen um 15 Prozent und ab 2030 um 37,5 Prozent unter dem Ausgangswert von 2021 liegen. Mit diesen Eckpunkten ist auch Ihre Kommission einverstanden. Die Minderheit Thorens Goumaz zu Artikel 10b, die ab 2030 einen Zielwert von 20 Gramm CO2 pro Kilometer vorgeben will, ist aus unserer Sicht mit diesem Konzept schwer vereinbar und deshalb auch abzulehnen.

Der Ständerat hat zusätzlich zu den Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern jetzt auch die schweren Nutzfahrzeuge einbezogen. Ich denke, das ist konsequent; es war auch in Ihrer Kommission unbestritten. Inwieweit der Ausgangswert, an dem sich die Verminderung für die Lastwagen bemisst, von der EU übernommen werden kann, kann anhand der heute vorliegenden Daten noch nicht abschliessend beurteilt werden. Deshalb wehren wir uns nicht dagegen, dass eine Abweichung gemäss Artikel 10a Absatz 5bis möglich sein soll, sodass von der Schweizer LKW-Flotte eine vergleichbare Reduktion wie von derjenigen in der EU verlangt werden kann.

Zu Artikel 15 liegt Ihnen ein Einzelantrag Schaffner vor. Frau Nationalrätin Schaffner möchte mit einem neuen Absatz 3 die steuerlichen Nachteile von Elektrofahrzeugen aufheben. Wenn ein Dienstfahrzeug privat genutzt wird, ist dies für die Einkommenssteuer relevant. Da diese sich nach dem Kaufpreis richtet, kommen Fahrzeuge mit einem alternativen Antrieb oft schlechter weg. Der richtige Ort, um diesen Fehlanreiz zu beseitigen, ist allerdings leider nicht das CO2-Gesetz, sondern das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Steuerharmonisierungsgesetz. Falls Sie diesem Antrag zustimmen würden, müsste sich der Ständerat einfach noch einmal eingehend mit der Bestimmung befassen, denn, wie gesagt, die Frage müsste eigentlich in anderen Gesetzen geregelt werden.

Ich komme zu Artikel 16, zu den synthetischen Treibstoffen. Synthetische Treibstoffe können in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Deren Herstellung ist aber zurzeit - zurzeit, sage ich! - äusserst energieintensiv und auch mit grossen [PAGE 820] Umwandlungsverlusten verbunden. Gegenüber herkömmlichen fossilen Treibstoffen sind diese synthetischen Treibstoffe klimapolitisch nur dann von Vorteil, wenn sie aus erneuerbarem Strom hergestellt werden. Sobald CO2-haltiger Strom ins Spiel kommt, schaden sie unter dem Strich mehr, als sie nützen. Ich bitte Sie deshalb, hier bei Artikel 16 Absatz 1 den Antrag der Minderheit Bäumle zu unterstützen und den Antrag der Mehrheit abzulehnen.

Die synthetischen Treibstoffe sind interessant für gewisse Anwendungen, zu denen es auch keine Alternativen gibt. Wir sollten hier einfach zwei Dinge tun: Wir sollten erstens weiterforschen, die Effizienz verbessern und die Umwandlungsverluste vermindern und zweitens die erneuerbaren Energien in unserem Land fördern - gerade die Fotovoltaik hat hier ein Potenzial, in Kombination mit den Speichermöglichkeiten. Das ist hochinteressant. Ich denke aber, dass Sie den synthetischen Treibstoffen keinen Dienst tun, wenn Sie sie jetzt mit anderen Dingen vermischen und sagen, es wäre schon effizient und klimapolitisch schon interessant, aber doch nicht ganz. Das nützt den synthetischen Treibstoffen nichts. Ich bitte Sie daher - Frau Nationalrätin Vincenz hat dies[NB]vorhin[NB]auch[NB]so formuliert -, hier wirklich Klarheit zu schaffen und zu sagen, dass Sie diese synthetischen Treibstoffe wollen, dass sie aber nicht aus CO2-haltigem Strom stammen sollen.

Ich komme noch zu den Fragen der Kompensationspflicht für die Treibstoffimporteure. Das ist nämlich eine zweite wichtige Massnahme im Verkehr. Sie verlangt von den Treibstoffimporteuren, dass sie einen Teil der CO2-Emissionen aus dem Verkehr mit Projekten im In- und im Ausland neutralisieren. Zur Frage, wie gross der Anteil im Inland sein muss, liegen Ihnen bei Artikel 27 Absatz 2 verschiedene Minderheitsanträge vor. Die Minderheit Rösti will, dass der Anteil 15 Prozent nicht übersteigt. Da wir aus meiner Sicht gut beraten sind, das inländische Potenzial möglichst auszuschöpfen, lehnen wir eine solche Limitierung ab: Es wäre ja sozusagen ein Investitionsverbot in der Schweiz, wenn 15 Prozent erreicht sind. Der Bundesrat hat 15 Prozent als Minimum festgelegt, das heisst, man kann eben auch darüber hinausgehen.

Ihre Kommission will dem Ständerat folgen und darüber hinaus ab 2025 eine zweite Stufe von mindestens 20 Prozent vorsehen. Unseren Einschätzungen zufolge ist das machbar. Hingegen ist das, was die Minderheit Girod will, nämlich einen Anteil von 20 Prozent bereits ab 2023, aus unserer Sicht ein zu grosser Sprung. Dieses Jahr beträgt der Kompensationssatz 10 Prozent. Eine Verdoppelung in so kurzer Zeit ist aus unserer Sicht eine zu hohe Auflage. Ich bitte Sie daher, bei Artikel 27 Absatz 2 die beiden Minderheitsanträge abzulehnen und hier die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

In Artikel 27 Absatz 3 geht es darum, einen minimalen Anteil von 5 Prozent für erneuerbare Treibstoffe festzulegen. Das halte ich für richtig. Diese Auflage würde im Verkehr wirken. Zudem erhielten Beimischanlagen eine gewisse Sicherheit, dass sie auch nach der Aufhebung der Steuererleichterung im Mineralölsteuergesetz einen Absatzmarkt hätten. Sie erinnern sich: Sie haben diese Frage der Übergangszeit mit der parlamentarischen Initiative Burkart geklärt. Aber mit 5 Prozent hätten Sie hier trotzdem noch einen gewissen Absatzmarkt gesichert. Ich bitte Sie daher, bei Artikel 27 Absatz 3 dem Antrag der Minderheit Bäumle zuzustimmen.

Ich komme noch zu Artikel 27 Absatz 3ter, zur Frage der Kosten. Es ist klar: Die Kompensationspflicht kostet etwas, das ist absolut unbestritten. Die Frage ist, wie viel es sein wird. Die Rappenbeträge in Absatz 3ter lassen noch keine Aussage zu, denn die 10 oder 12 Rappen pro Liter sind die maximal möglichen Preisaufschläge, und diese hängen von verschiedenen Indikatoren oder Faktoren ab. Ich sage Ihnen nur so viel: Das geltende Gesetz würde einen Aufschlag von maximal 5 Rappen zulassen, bis jetzt waren aber nur 1,5 Rappen nötig. Alle diejenigen, die jetzt bereits die maximalen Aufschläge berechnen und den Leuten irgendwelche Horrorrechnungen vorlegen, verschweigen, dass die maximalen Aufschläge bisher nicht ausgeschöpft worden sind und es keine Indizien oder mindestens keine Beweise gibt, dass sie in Zukunft ausgeschöpft werden. Weil aber gerade bei den Auslandsmassnahmen die Kosten unsicher sind, ist es richtig, wenn Sie hier genügend Spielraum vorsehen.

Der Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian mit maximal 8 Rappen pro Liter ist abzulehnen. Auch der Antrag der Minderheit Rösti ist abzulehnen. Er will bei zu hohen Kosten mit einer Senkung des Kompensationssatzes reagieren. Das geht ebenfalls in die falsche Richtung und läuft vor allem dem privatwirtschaftlichen Ansatz zuwider: Die Kompensationspflichtigen sollen die Projekte zu möglichst geringen Kosten umsetzen, und am Schluss sind es die Treibstoffimporteure, die entscheiden, welchen Anteil der Kosten, die sie haben, sie auch tatsächlich auf die Treibstoffpreise überwälzen. Ich denke, hier sollten Sie sich als Gesetzgeber jetzt zurückhalten, das ist eine privatwirtschaftliche Lösung. Da muss der Gesetzgeber dann nicht gerade sofort wieder eingreifen wollen.

Es gibt hier noch den Einzelantrag Bregy. Er sucht eine Vermittlung. Er möchte bei 10 Rappen bleiben und keine zweite Obergrenze von 12 Rappen vorsehen. Ich würde so sagen: Wenn Sie heute schon darauf verzichten, einen möglichen höheren Deckel ab 2025 vorzusehen, dann schränken Sie einfach den Spielraum ein. Die Frage ist, ob man damit dann am Schluss die Ziele, die Sie sich gesetzt haben, erreicht. Am Schluss werden Sie daran gemessen, ob Sie in diesem Gesetz die Massnahmen festgelegt haben, entsprechend den Zielen, die Sie in Artikel 3 selber vorgesehen haben. Wenn Sie Ziele festlegen und nachher im Gesetz schon sagen, dass Sie diese Ziele gar nicht erreichen wollen, oder das Gesetz so gestalten, dass die Ziele gar nicht erreicht werden können, dann ist das ein unglaubwürdiges Gesetz.

In diesem Sinne bitte ich Sie, hier jetzt weiterhin konsequent zu bleiben und zu sagen, Sie wollen die Ziele erreichen können. Es ist eine privatwirtschaftliche Lösung. Lassen Sie den Treibstoffimporteuren hier die Möglichkeit, zu sagen, wie sie am Schluss die Frage handhaben wollen.

Ich komme zur Zusammenfassung. Ich empfehle Ihnen, in diesem Block überall die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen, mit gewissen Ausnahmen. Die Ausnahme bei Artikel[NB]16: Hier bitte ich Sie, die Minderheit Bäumle zu unterstützen; sie entspricht auch der Lösung des Ständerates. Bei Artikel 16a bitte ich Sie, die Minderheit Nussbaumer zu unterstützen. Es ist ebenfalls das, was der Ständerat bereits beschlossen hat. Bei Artikel 27 empfehle ich ebenfalls, bei Absatz 3 die Minderheit Bäumle zu unterstützen. Es ist ebenfalls die Lösung, die auch der Ständerat beschlossen hat.