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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2000-03-20

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-20

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, Artikel 30 Absatz 2 in der Fassung der Mehrheit zuzustimmen. Die Zustimmung zu dieser Art von Abgeltung von NAI ist die logische Folgerung aus der sehr deutlichen Ablehnung von Artikel 25ter. Etwas muss man ja tun, um vor allem mit Rücksicht auf die Gebirgskantone Sicherheiten zu bieten, dass die NAI-Abgeltung gewährleistet ist.

Herr Speck hat gesagt, die Verknüpfung sei undemokratisch und staatspolitisch bedenklich. Ich glaube, dass das die logische Verknüpfung - sie ist rechtlich übrigens möglich; wir haben ein Gutachten dazu - zwischen der Förderabgabe und der Strommarktliberalisierung ist:

Erstens ist es ein Sicherungselement gegen Ängste - die vielleicht subjektiv sind - im Zusammenhang mit der Strommarktliberalisierung, und zwar ein Sicherungselement gegenüber den Gebirgskantonen, die Angst davor haben, dass vor allem bei den neueren Kraftwerken plötzlich Illiquiditäten und Konkursfälle auftreten könnten.

Zweitens ist es ein psychologisches Sicherungselement gegenüber den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen vor allem auch der Kraftwerke.

Drittens ist es ein Sicherungselement gegenüber der EOS und der Romandie. Wir wissen, dass die Ostschweizer Kantone ihre Hausaufgaben besser gemacht haben; sie haben Abschreibungen vorgenommen. In der Westschweiz ist man damit im Rückstand. Es ist ein Sicherungselement, wenn eine gewisse Gewähr geboten wird, dass aus der Förderabgabe allenfalls, unter restriktiven Bedingungen, auch die Abgeltung der NAI möglich ist.

[PAGE 350] Ich muss hier noch auf das Argument eingehen, das sei ein neuer Subventionsmechanismus. Ich höre auch von Freunden aus dem bürgerlichen Lager, wir wollten eine neue Käseunion schaffen. Wir gehören nicht zu denjenigen, die eine Verewigung eines Subventionsmechanismus einführen wollen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Artikel 7 und 9 des Förderabgabegesetzes sagen, dass nur unter drei kumulativen, restriktiven Bedingungen überhaupt ein Franken für die NAI-Abgeltung ausbezahlt werden kann:

1. Es muss betriebswirtschaftlich gerechtfertigt sein und darf nur in Ausnahmefällen vorkommen, d. h., wenn damit konkret ein Konkurs oder der Verkauf des Werkes ins Ausland verhindert werden kann.

2. Es handelt sich um rückzahlbare Darlehen.

3. Es ist nur gegen Sicherheiten, z. B. gegen die Verpfändung des Werkes, wie bei einem Hypothekardarlehen, möglich, dass der Bund aus der Förderabgabe solche Darlehen oder Bürgschaften leistet.

Es geht hier - reden wir Klartext - schon um ein Vorgeplänkel im Hinblick auf die Abstimmung im Herbst. Die Förderabgabe - ich spreche nur vom Gegenvorschlag der Bundesversammlung - bringt eine Verteuerung der Energie von 0,3 Rappen. Mit der Strommarktliberalisierung aber können Sie sehr rasch - die Erfahrungen im übrigen Europa, vor allem in Deutschland, haben das gezeigt - mit einer Strompreissenkung um 3 bis 5 Rappen rechnen. Das ist also um 3 Rappen billigerer Strom mit dem Preis einer zeitlich befristeten Abgabe von 0,3 Rappen. Ich möchte Sie sehr bitten: Bedenken Sie, ob dieser Preis für die Absicherung der Strommarktliberalisierung nicht bezahlt werden sollte. Diese Förderabgabe ist sozusagen das Schmiermittel für die Liberalisierung. Sie nimmt Ängste und gibt Sicherheiten.

Gerade aus diesen zum Teil auch psychologischen Gründen bitte ich Sie, dieses Junktim, diese Verknüpfung, vorzunehmen und Artikel 30 Absatz 2 in der Fassung der Mehrheit anzunehmen.