Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-06-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-06-10
Wortprotokoll
Wir sprechen in Block 3 unter anderem jetzt zuerst über die CO2-Abgabe auf Brennstoffen. Das ist eine Lenkungsabgabe, die bereits seit 2008 erhoben wird, und zwar auf Heizöl, Erdgas und Kohle. Sie ist breit akzeptiert, und sie ist gut akzeptiert, weil sie ein subsidiäres Instrument ist. Das heisst, der Abgabesatz wird nur dann angehoben, wenn die CO2-Emissionen aus Brennstoffen nicht genügend zurückgehen.
Das haben Sie ja auch bereits gehört: Heute wäre bereits ein Abgabesatz von 120 Franken pro Tonne CO2 möglich. So weit ist man aber nicht gegangen. Man ist heute bei 96 Franken. Wie Sie wissen, werden von dieser Abgabe dann eben zwei Drittel an die Bevölkerung und an die Wirtschaft zurückerstattet. Das heisst, wir haben hier wirklich ein subsidiäres Instrument, das viele Staaten übrigens in dieser Form nicht kennen und um welches sie uns auch beneiden.
Der Abgabesatz von 210 Franken, der jetzt in Artikel 31 Absatz 2 zur Diskussion steht, ist also erneut ein maximaler Plafond. Er entfaltet natürlich eine Signalwirkung, weil Investoren wissen, dass sie ihn einkalkulieren müssen, wenn eben die entsprechenden Ziele nicht erreicht werden. Aber, wie Sie gesehen haben: Der Maximalsatz von 120 Franken war ja bisher auch nicht nötig. Dieser subsidiäre Mechanismus - den Abgabesatz nur so weit zu erhöhen, wie es nötig ist, wenn im Voraus festgelegte Zwischenziele nicht erreicht werden - hat sich bewährt. Auf diese Art wollen wir eben diese CO2-Abgabe jetzt weiterentwickeln. Dass der Bundesrat den Abgabesatz auch senken kann, wenn die Zwischenziele erreicht werden, ist bereits heute geltendes Recht. Das steht bereits so in der Verordnung.
Die Minderheit Egger Mike zu Artikel 31 Absatz 3 ist aber vor allem aus einem anderen Grund abzulehnen. Wenn der Bundesrat nämlich dem Parlament jeden Erhöhungsschritt beantragen müsste, dann würde natürlich Zeit vergehen, und dann wäre auch die Planungssicherheit, die ja hier dermassen wichtig ist, nicht mehr gegeben. Man hat jetzt gerade gesehen, dass die hohe Akzeptanz der CO2-Abgabe, wie sie heute und eben bereits seit 2008 ausgestaltet ist, damit zusammenhängt, dass man Planungs- und Investitionssicherheit hat. Davon möchten wir nicht abrücken. Wir haben auch nicht gehört, dass die heutige Form nicht mehr unterstützt würde. Deshalb beantragen wir Ihnen, diesen Minderheitsantrag ebenso abzulehnen wie den Minderheitsantrag Egger Mike zu Absatz 2. Herr Egger möchte den Abgabesatz auf eine Bandbreite von null bis 120 Franken festlegen, also keine Entwicklung gegenüber heute vorsehen. Damit [PAGE 840] könnte man die Verminderungsziele nicht erreichen, und, wie gesagt, auch hier würde die Signalwirkung ausbleiben.
Zum Einwand, dass die Schweiz weltweit eine der höchsten CO2-Abgaben habe und nur noch vom Spitzenreiter Schweden getoppt werde, möchte ich Folgendes präzisieren: Im Unterschied - und das ist eben der wesentliche Unterschied - zu den meisten anderen Staaten, die eine solche Abgabe haben, profitiert in der Schweiz die Staatskasse nicht von dieser Abgabe. Sie fliesst, wie gesagt, zu zwei Dritteln an die Bevölkerung und an die Wirtschaft zurück. Davon profitieren Familien und auch Personen mit tieferen Einkommen natürlich tendenziell stärker. Daher ist die CO2-Abgabe, wie sie bei uns ausgestaltet ist, auch sozial verträglich.
Die Rückverteilung an die Wirtschaft - ich spreche jetzt zu Artikel 33 - erfolgt proportional zur Lohnsumme. Dieser Mechanismus entspricht dem Geist, dass man Energie belastet statt Arbeit. Wer also von der CO2-Abgabe in der Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt ist, kann sich bereits heute davon befreien lassen. Das tönt jetzt natürlich sehr attraktiv: Ich lasse mich von der CO2-Abgabe befreien! Da hat man das Gefühl, das sei eigentlich das Beste, was einem passieren kann. Da darf man natürlich nicht verschweigen, dass damit eine Verpflichtung verbunden ist, nämlich die eingesparte Abgabe in das Verminderungspotenzial zu investieren und damit dieses Potenzial auszuschöpfen. Hierzu muss man eine Verminderungsvereinbarung eingehen, d. h., man hat eben gemäss Artikel 33 eine Verminderungsverpflichtung.
Diese Verminderungsverpflichtung und diese Vereinbarung sind mit einigem Aufwand verbunden, weil man dann bei jedem Unternehmen schauen muss: Wie hoch ist das Potenzial? Wie sieht diese Vereinbarung aus? Wie kann man diese Verpflichtung eingehen? Wir haben ausgerechnet, dass es sich ungefähr bei einer jährlichen Abgabelast von 15[NB]000 Franken lohnt, auf diesen Befreiungsmechanismus einzugehen und gleichzeitig eine Verminderungsverpflichtung auszuhandeln.
Jetzt sind die kleineren Firmen gekommen und haben gesagt, dass sie sich auch von der CO2-Abgabe befreien lassen wollen. Ich weiss nicht, ob man ihnen dann auch deutlich genug gesagt hat, mit welchem Aufwand das verbunden ist, dass sie nicht einfach so befreit werden können. Der Ständerat hat deshalb gesagt, er möchte, dass sich kleinere Firmen auch zusammenschliessen können und bereits bei einer Abgabelast von 10[NB]000 Franken eine solche Vereinbarung mit Verminderungsverpflichtung eingehen können.
Die Kommissionsmehrheit möchte jetzt diese Abgabebefreiung mit Verminderungsvereinbarung für alle Betriebe öffnen. Man kann das schon machen. Man wird am Schluss sehen, dass da wohl vor allem ein paar Leute und Firmen profitieren, die ein Geschäft mit dem Aushandeln dieser Vereinbarungen machen. Ich sage einfach, dass all diejenigen unter Ihnen, die sonst die Bürokratie und den Personalzuwachs beim Bund beklagen, sich einfach bewusst sein müssen: Wenn dann plötzlich Zehntausende von Firmen solche Vereinbarungen eingehen wollen, müssen sie diese mit dem Bund eingehen, weil es sich um eine Verfügung handelt. Das kann nicht einfach ein Privater abmachen. Es ist eine staatliche Verfügung, die dann bei Missachtung auch mit entsprechenden Sanktionen verbunden ist. Ich meine, diese Firmen profitieren ja von der Abgabebefreiung, und deshalb müssen sie auch die entsprechenden Verpflichtungen einhalten. Da müssen Sie sich dann nicht wundern, wenn das zu einem Bürokratiezuwachs führt.
Ich stelle hier keinen Antrag, aber ich muss Ihnen sagen: Ich denke, wenn Sie bei Absatz 1 Buchstabe d mit der Minderheit Masshardt gemäss Ständerat stimmen, dann unterstützen Sie das, was der Ständerat gemacht hat und was wir mitgetragen haben, nämlich eine Senkung der Abgabelast. So haben mehr Unternehmen diese Befreiungsmöglichkeit, auch die kleinen Firmen, indem sie sich eben auch zusammenschliessen können.
Auch bei Buchstabe a plädiere ich für die Minderheit Masshardt, und zwar weil ich der Meinung bin, dass die[NB]öffentliche[NB]Hand eine Vorbildfunktion hat. Sie soll mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb ist die Umsetzung von wirtschaftlich tragbaren Reduktionsmassnahmen in Betrieben der öffentlichen Hand, auch ohne Abgabebefreiung als Gegenleistung, eigentlich selbstverständlich. Es ist ja auch so, dass die Schulen, die Hallenbäder und die Kläranlagen nicht in einem internationalen Wettbewerb stehen.
Die Verminderungsverpflichtung richtet sich nach den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten jedes Unternehmens. Verlangt werden nur Massnahmen, die sich infolge der eingesparten Abgabe innerhalb von vier bis acht Jahren auszahlen. Auslandsmassnahmen sollen wirklich nur ein Notnagel sein und nur ergriffen werden, falls Unvorhergesehenes eintritt und falls die Investitionen nicht wie vorgesehen getätigt werden können. Eine völlige Öffnung für internationale Bescheinigungen, wie das die Minderheit Rüegger bei Absatz 4 Buchstabe d fordert, geht viel zu weit. Damit vergrössern Sie die Bürokratie noch einmal um ein x-Faches, und das wollen Sie bestimmt nicht. Deshalb bitten wir Sie, bei Artikel 33 Absatz 4 Buchstabe d die Minderheit Rüegger abzulehnen.
Ich komme zu Artikel 34 Absätze 2 und 3. Hier geht es um die Berechnung der Sanktionen. Wenn jemand gesagt hat, er lasse sich befreien und gehe dafür eine Verpflichtung ein, diese Verpflichtung dann aber nicht einhält, dann braucht es natürlich Sanktionen. Ich bitte Sie, hier die Kommissionsmehrheit und damit auch den Ständerat zu unterstützen.
Ich komme jetzt zur Flugticketabgabe, Artikel 38a: Es ist so, der Bundesrat ist der Meinung, dass bei der Klimapolitik alle Sektoren ihren Beitrag leisten müssen, und deshalb geht es jetzt hier bei der Flugticketabgabe auch darum, dass man das Verminderungspotenzial ausschöpft, und zwar mit einer Lenkungsabgabe. Auch hier ist es eine Lenkungsabgabe, das Geld geht nicht in die Staatskasse, sondern die Hälfte wird der Bevölkerung und der Wirtschaft zurückverteilt, und die andere Hälfte geht in den Klimafonds, der ganz gezielt für die Innovation, zum Beispiel auch für die Unterstützung der Haushalte, eingesetzt werden kann.
Die Minderheit Egger Mike möchte die Flugticketabgabe ganz streichen. Wir bitten Sie, den Antrag dieser Minderheit abzulehnen. Es ist uns allen klar, dass die Luftfahrt zurzeit in einer sehr schwierigen Phase ist. Die Situation hat sich drastisch verschlechtert, und wann genau und ob überhaupt die Flugbewegungen jemals wieder auf das alte Niveau kommen, kann wahrscheinlich hier im Saal niemand sagen. Es ist aber so, dass sich insbesondere für Kurzstreckenflüge doch auch alternative Transportmittel anbieten. Frankreich zum Beispiel hat jetzt seine Finanzspritze an die Air France an die Bedingung geknüpft, dass Inlandflüge den TGV nicht konkurrenzieren dürfen.
Sie erinnern sich, wir haben in diesem Saal schon einmal eine Diskussion darüber geführt, ob man Inlandflüge in der Schweiz verbieten soll. Wir haben das abgelehnt, auch der Bundesrat hat das abgelehnt, aber wir sind der Meinung, dass wir natürlich jetzt wegen der Zusicherungen, die wir der Swiss und damit der Lufthansa gegeben haben, nicht bei unseren Klimazielen zurückstecken sollten, im Gegenteil: Wir haben der Lufthansa und der Swiss bei unseren Verhandlungen ganz klar gesagt - sie haben das gehört, und sie waren auch einverstanden damit -, dass unsere klimapolitischen Ziele in unserem Land unverändert gelten. Wir haben das übrigens auch schriftlich so festgehalten.
Als Sie in der ausserordentlichen Session über diese finanzielle Unterstützung sprachen, habe ich es deutlich gesagt: Der Bundesrat will diese Unterstützung, weil die Luftfahrt für unser Land volkswirtschaftlich wichtig ist - auch in Bezug auf die Arbeitsplätze -, aber deswegen rütteln wir nicht an unseren Klimazielen. Wir bitten Sie also, die Einzelanträge Fluri, Hurter Thomas und Regazzi abzulehnen, weil diese genau an diesen Grundsätzen, die wir auch mit der Swiss und der Lufthansa abgemacht haben, rütteln würden, insbesondere bei den Kurzstrecken. Diese machen in der Schweiz 80 Prozent der Abflüge aus. Hier kann man wirklich auch verstärkt darauf setzen, dass es eben alternative Transportmöglichkeiten gibt.
Ich kann Ihnen so viel versichern: Der Bundesrat hat sich verpflichtet, sich dafür einzusetzen, dass die Zugverbindungen in Europa ausgebaut und verbessert werden, insbesondere auch in Bezug auf die Nachtzüge. Wir sind in intensivem [PAGE 841] Austausch mit den SBB, und ich kann Ihnen sagen, ich bin recht zuversichtlich. Da bewegt sich einiges in eine gute Richtung. Daher denke ich umso mehr, dass es jetzt diese Lenkungsabgabe braucht.
Aus Sicht des Wirtschaftsstandorts Schweiz sind vor allem die direkten Langstreckenverbindungen relevant. Deshalb haben wir mit der Swiss in Bezug auf die Standortvorgaben klare Abmachungen getroffen. Ich hätte allenfalls ein gewisses Verständnis dafür gehabt, wenn man bei dieser Kategorie - sie macht allerdings nur 5 Prozent der Abflüge aus - die Flugticketabgabe verzögert hätte, aber, wie gesagt, der weitaus grösste Teil der Flüge sind eben Kurzstreckenflüge. Umgekehrt kann man sagen, dass bei den Langstreckenflügen natürlich auch der grösste Anteil an CO2-Emissionen anfällt.
Eine zeitliche Verzögerung wäre vor allem auch aus folgendem Grund nachteilig: Wenn die Flugticketabgabe so ausgestaltet würde, dass wir jetzt zuerst wieder gewisse Zahlenvorgaben erfüllen müssten, müssen wir davon ausgehen, dass das zu einer Verzögerung von mindestens zwei Jahren führte, und das wäre natürlich auch ein schlechtes Signal.
Klar scheint mir hingegen, dass bei der Ausgestaltung der Flugticketabgabe der potenzielle Umwegverkehr zu berücksichtigen ist. Es ist sicher auch entscheidend, ob die Abflüge ab dem schweizerischen Sektor des Flughafens Basel-Mulhouse, wo sie ja nach Schweizer Recht abgewickelt werden, ebenfalls mit einer Flugticketabgabe belastet werden können. Für Flüge ab dem schweizerischen Sektor des Flughafens Basel-Mulhouse kann die Schweiz gemäss Einschätzung des Bundesamtes für Justiz ihre Steuerhoheit geltend machen. Es kommt hinzu, dass Frankreich selber ja bereits heute eine Flugticketabgabe hat und diese demnächst auch erhöhen will. Und ich habe mich letztes Jahr mit dem Verwaltungsrat des Flughafens Basel-Mulhouse getroffen. Bei diesem Austausch gab es keine divergierende Interessen: Es war uns eigentlich klar, dass wir in die gleiche Richtung arbeiten wollen.
Die wichtigste Aussage ist, dass die Schweiz beim Flughafen Basel-Mulhouse ihre Steuerhoheit geltend machen kann. Wenn es aber zu Gesprächen mit Frankreich kommen sollte, werden wir diese führen. Ich kann Ihnen heute sagen: Sobald Sie Klarheit über die Flugticketabgabe geschaffen haben, werden wir sowieso Gespräche mit Frankreich aufnehmen und gar nicht warten, bis allenfalls irgendeine Opposition kommt; wir wollen diesen Punkt vielmehr klären.
Ich sehe aber auch, dass die Entwicklung in Bezug auf die Flugticketabgabe in allen unseren Nachbarstaaten nur in eine Richtung geht: Sie wird nämlich erhöht. Übrigens haben alle Nachbarstaaten heute schon eine Flugticketabgabe, wir sind mittlerweile die Einzigen, die noch keine haben - wir werden sie jetzt hoffentlich einführen. Ich bitte Sie, die Einführung der Flugticketabgabe aus den genannten Gründen nicht zurückzustellen und den Minderheitsantrag Jauslin für einen neuen Absatz 1bis bei Artikel 38a abzulehnen. Sie kennen mein Commitment wie auch die Einschätzung des Bundesamtes für Justiz.
Dass Passagiere, die auf einem Schweizer Flughafen nur umsteigen, also im Transit sind oder sich im Transfer befinden, auch eine Abgabe bezahlen, wie das der Einzelantrag Munz möchte, das lehnen wir ab. Wir sind der Meinung, es gebe gute Gründe, hier wirklich nur die Abflüge mit dieser Flugticketabgabe zu versehen, so, wie dies auch Ihre Kommission und der Ständerat vorgesehen haben.
Bei Artikel 38c will die Minderheit Egger Kurt die Abgabehöhe mit einem zusätzlichen Absatz 1bis nach Beförderungsklasse abstufen. Das ist in der Sache natürlich richtig: Aufgrund des Platzbedarfs belastet ein Passagier in der Businessclass das Klima etwa doppelt so stark und ein Passagier in der First Class etwa dreimal so stark wie jemand, der Economy reist. Allerdings lässt sich jetzt mit der Bandbreite von 30 bis 120 Franken bereits eine Lenkungswirkung erzielen. Den grössten Hebel, wie gesagt, haben wir sicher bei den Kurzstreckenflügen, sobald und sofern wir dort ein realistisches Angebot an alternativen Transportmitteln haben.
Die voraussichtlichen CO2-Emissionen eines Flugs sind gemäss Mehrheitsantrag zu Artikel 38c Absatz 5 neu auszuweisen. Es gibt dazu auch eine Motion Bourgeois (19.3047), die das verlangt hat, das setzen wir jetzt um. Das heisst, man wird dann transparent ausweisen können, wie hoch die CO2-Emissionen tatsächlich sind. Ich sage das im Wissen darum, dass dies methodisch nicht ganz ohne ist, aber wir werden eine Möglichkeit finden, Transparenz zu schaffen.
Ich komme zu Artikel 38c Absatz 3: Der Bundesrat kann gemäss dieser Bestimmung Massnahmen zur Verminderung des Treibhausgasausstosses berücksichtigen, das heisst, eine ausserordentlich effiziente Flotte oder die Beimischung von erneuerbaren Flugtreibstoffen können berücksichtigt werden. Sie wollen ja mit dem Klimafonds gerade auch Flugtreibstoffe aus erneuerbaren Energieträgern fördern. Die Minderheit Jauslin will jetzt aber nicht nur freiwillige Anstrengungen honorieren, sondern auch die Einhaltung von international vereinbarten Massnahmen, die im Falle des europäischen Emissionshandels sogar im CO2-Gesetz vorgeschrieben ist. Dass hier keine kumulative Belastung mit Corsia eintreten darf, haben Sie aber in Artikel 19 Absatz 4 bereits festgehalten; das müssen Sie hier nicht noch einmal tun.
Es wurde gefragt, ob man mit Corsia und dem Emissionshandel und der Flugticketabgabe nicht eine Mehrfachbelastung habe. Es ist eben so: Die Flugticketabgabe zielt auf die Passagiere ab, das ist eine Lenkungsabgabe. Der Emissionshandel und Corsia hingegen setzen beim Betreiber an: Sie setzen Anreize, damit eben die Betreiber von Luftfahrtgesellschaften besonders effiziente Flugzeuge einsetzen. Das sind eben unterschiedliche Ebenen, und deshalb sollten Sie diese nicht vermischen. Deshalb macht es durchaus Sinn, dass Sie mit der Flugticketabgabe eine Lenkungsabgabe für die Bevölkerung, für die Passagiere einsetzen und gleichzeitig mit dem Klimafonds die Möglichkeit schaffen, dort auch die Bevölkerung zu unterstützen.
Ich komme jetzt noch zu Artikel 38gbis ff. Hier geht es um die allgemeine Luftfahrt. Die Tatsache, dass "einfache" Fluggäste eine Flugticketabgabe bezahlen und die Privatflüge, also insbesondere die Businessjets, nicht belastet werden, ist natürlich stossend. Der Ständerat hat hierzu zwar einen Einzelantrag Minder angenommen, Ihre Kommission aber gleichzeitig gebeten, diese Bestimmungen noch einmal anzuschauen. Die Kommission hat sich sehr eingehend damit befasst und nun eine wirklich gute Lösung ausgearbeitet. Mit dem minimalen Startgewicht von 5700 Kilogramm hat sie auch die Vollzugstauglichkeit sichergestellt. Damit, glaube ich, wäre ich jetzt durch.
Ich möchte noch kurz auf die Ausführungen von Herrn Nationalrat Rösti eingehen, der sich für die ländliche Bevölkerung starkmacht: Herr Rösti, ich bin der Meinung, in unserem Land spielt man ländliche nicht gegen städtische Regionen aus. Diese Art von Spaltung hat in unserem Land eigentlich - und ich würde sagen: Gott sei Dank! - keine Tradition. Bei uns, in unserem Land, haben wir Bedürfnisse der städtischen Bevölkerung, der Agglomerationen, der ländlichen Bevölkerung. Die Tradition, auch die politische Tradition, Gott sei Dank, ist in unserem Land die, dass wir für alle Bedürfnisse eine Lösung und auch immer wieder einen Ausgleich suchen. In diesem Sinne bin ich nach wie vor der Meinung, dass dieses CO2-Gesetz für die ländliche Bevölkerung viele Vorteile birgt. Gerade wenn Sie den Klimafonds anschauen, den wir ja nachher noch diskutieren werden, haben wir dort die Möglichkeit, ganz spezifisch zum Beispiel jene Menschen besser als bisher zu unterstützen, die zwar ein tieferes Einkommen haben, aber trotzdem klimaverträglich leben wollen und beispielsweise ihre alte Heizung gegen eine neue mit erneuerbaren Energien auswechseln möchten. Das ist ein Beispiel für eine konkrete Massnahme.
Was ich gesagt habe, ist, dass die ländliche Bevölkerung die Auswirkungen des Klimawandels stärker spürt; das habe ich gesagt. Damit meine ich Hochwasser, Murgänge, Überschwemmungen, Hangrutsche, aber auch die Folgen für den Tourismus, der sich natürlich vor allergrösste Herausforderungen gestellt sieht. Ich habe nicht gesagt, dass die ländliche Bevölkerung mit diesem Gesetz dann keine Probleme mehr hat. Was ich gesagt habe, ist, dass die Sensibilität dort besonders gross ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir [PAGE 842] aufzeigen, was wir tun können, und mit diesem Gesetz leisten wir einen Beitrag dazu.
Trotzdem müssen wir ganz konkret zeigen, dass dieses Gesetz Massnahmen enthält, welche die ländliche Bevölkerung auch und ganz spezifisch unterstützen. Wir werden im nächsten Block noch darüber diskutieren. Es gibt dort zum Beispiel einen Einzelantrag Paganini, der vorsieht, dass wir bei Auswirkungen oder Anpassungsmassnahmen aufgrund des Klimawandels konkrete Unterstützungsmassnahmen aus den Erlösen der Sanktionen finanzieren können.
Zum Beispiel hat jetzt eine Untersuchung gezeigt, dass die Bilanz bei der Flugticketabgabe für die Menschen in den ländlichen Kantonen am positivsten ist - übrigens auch für die ältere Bevölkerung. Ich glaube, es ist in diesem Sinne ein ausgewogenes Gesetz, bei welchem wir nicht Land gegen Stadt ausspielen, sondern aufzeigen, wo die Menschen leben, die im Moment die Auswirkungen des Klimawandels am stärksten spüren: in den ländlichen Regionen. Ich habe es gestern schon gesagt, und ich sage es noch einmal: Die Landwirtschaft spürt diese Auswirkungen auch sehr stark, und deshalb müssen wir hier zusammenarbeiten und nicht unser Land spalten.
Ich komme zur Zusammenfassung: Ich möchte Ihnen empfehlen, jeweils der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Minderheits- und die Einzelanträge abzulehnen. Eine Ausnahme bilden die Artikel 33 und 34. Bei Artikel 33 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie Absatz 4 Buchstabe bbis empfehle ich Ihnen, die Minderheit Masshardt zu unterstützen. Bei Artikel 33 Absatz 4 Buchstabe d empfehle ich Ihnen hingegen, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Rüegger abzulehnen.