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Hegglin Peter · Ständerat · 2020-06-10

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-10

Wortprotokoll

Sie haben mich jetzt ein bisschen verunsichert, Herr Präsident, weil ich ja mit meinem Antrag das Konzept des Bundesrates unterstützen will. Ich stelle mir das so vor: Es gibt ja den Antrag der Mehrheit, einen Minderheitsantrag und das Konzept des Bundesrates. Deshalb ist es, glaube ich, richtig, wenn ich meine Ausführungen hier mache. (Zwischenruf des Präsidenten: Sie können, wenn Sie wollen.)

Die Pflege-Initiative und der indirekte Gegenvorschlag wollen den Pflegeberuf attraktiver gestalten. Zu diesem Zweck sollen die Pflegefachleute ihre Leistungen künftig ohne ärztliche Anordnung direkt bei den Krankenkassen abrechnen können. Ich habe meine diesbezüglichen Bedenken, ob diese Erweiterung der Kompetenzen das richtige Instrument sei, bereits eingangs erwähnt. Ein solches Unterfangen läuft nämlich dem Grundgedanken unseres Gesundheitssystems zuwider, wonach die Ärzte die Koordinatoren sind und die Verantwortung für die erbrachten Leistungen tragen. Ein Sprichwort lautet nämlich: "Arbeit lässt sich teilen, Verantwortung aber nicht." Das gilt auch hier. Die Ärzte haben in ihrer Funktion den besten Überblick über die Bedürfnisse und die Krankengeschichte der Patientinnen und Patienten. Wird diese Verantwortung geteilt, tragen die Patientinnen und Patienten die Konsequenzen: Sie hätten es mit mehreren Leistungserbringern zu tun, die ihre Leistungen selbstständig anordnen und abrechnen. Das führt erfahrungsgemäss dazu, dass die Leistungserbringer mehr behandeln, als dies aus medizinischer Sicht notwendig wäre. Das kann aber nicht im Sinne der Patienten sein, und zudem ist es teurer.

Das hat auch der Bundesrat so gesehen. Er lehnt es ab, dass die Pflegefachpersonen ihre Leistungen anordnen und direkt bei den Krankenversicherern abrechnen können, wie dies Initiative und Gegenvorschlag fordern. Der Bundesrat spricht von unerwünschten Kostensteigerungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung, welche dem Ziel des Bundesrates, die Kosten zu dämpfen, widersprechen. Der Bundesrat spricht in seinem Bericht von Mehrkosten von 110 bis 180 Millionen Franken, die Bund und Kantone zu tragen haben. Entschuldigen Sie mich, dass ich jetzt halt immer wieder auf die Mehrkosten hinweise. Die Corona-bedingten Aufwände, die wir hatten, und die geringeren Einnahmen, die wir in Zukunft zu gewärtigen haben, motivieren mich jedoch dazu, Sie auf solche Entwicklungen hinzuweisen.

Wenn es um eine Aufwertung der Tätigkeit der Pflegefachpersonen geht, so hat der Bundesrat schon gehandelt. Er war aktiv. Er hat mit einer Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung den Pflegefachpersonen ab dem 1. Januar 2020 zusätzliche Kompetenzen zugestanden. Diese dürfen den Pflegebedarf von Patientinnen und Patienten neu ohne schriftliche Zustimmung des behandelnden Arztes selbstständig ermitteln. Das Ergebnis teilen sie dem Arzt zuhanden des Patientendossiers mit. Mit der im Gegenentwurf geforderten Regelung sollen die Pflegefachpersonen die Ärzte hingegen nicht einmal mehr über die durchgeführte Grundpflege informieren müssen. Inwiefern dies dem Wohl der Patienten dienen soll, ist nicht ersichtlich.

Schliesslich wird ein Berufsstand vor allem dadurch aufgewertet, indem genügend Ressourcen für die anfallenden Aufgaben bereitgestellt werden. Aus diesem Grund muss der Fokus der gesetzlichen Anpassungen auf einem ausreichenden Bildungsangebot bei den Pflegeberufen liegen. Es muss zudem auch einfach und attraktiv sein, den Quer- oder Wiedereinstieg in den Pflegeberuf zu machen. Nur so können wir der Ressourcenverknappung begegnen und der demografischen Entwicklung etwas entgegensetzen.

Ein neuer Status schafft aber vor allem mehr Leistungen und mehr Kosten, mehr Kosten auch wegen seiner Präjudizwirkung: Wenn Sie das annehmen und die entsprechende Gesetzesbestimmung aufnehmen, ist nämlich davon auszugehen, dass weitere Berufsgruppen direkt mit den Krankenkassen abrechnen möchten. Ich erwähne vor allem Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Ernährungsberater. Das sind dann doch wieder 10[NB]000 bis 15[NB]000 zusätzliche Personen, die eben darauf hinwirken möchten, um entsprechend direkt abrechnen zu können. Ich möchte auch einer solchen präjudiziellen Wirkung entgegenwirken.

Es widerspricht weiter auch den Bemühungen des Bundesrates zur Koordination der Leistungserbringung. Ich bin überzeugt, dass auch in der Pflege mehr koordiniert werden muss, anstatt das aufzusplitten. Wenn Sie sonst ein Projekt haben, haben Sie auch Projektleiter, die am Schluss für die Kosten geradestehen. Sie haben nicht für ein Projekt mehrere Rechnungssteller, die einem Auftraggeber separat ihre Kosten in Rechnung stellen.

Aus diesen Überlegungen heraus empfehle ich Ihnen, den Anträgen des Bundesrates zu folgen, auch um die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen im Griff zu haben. Wenn Sie das nicht wollen, folgen Sie mindestens der Kommissionsmehrheit, mit der diese Vereinbarungen zwischen Anbietern und Rechnungszahlern zustande kommen.