Graf Maya · Ständerat · 2020-06-10
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-06-10
Wortprotokoll
Ich kann es kurz machen, weil mein Vorredner die wesentlichen Punkte bereits ausgeführt hat. Auch ich möchte Sie bitten, dass wir hier der Minderheit I (Carobbio Guscetti) folgen und es somit möglich machen, die wichtigen Fragen, die mein Vorredner aufgeworfen hat, nun wirklich zu klären.
Wie Sie wissen, geht es hier auch um die Anerkennung der Autonomie der Pflege, um die Anerkennung der Pflege als ein selbstständiger Beruf. Wir haben es gehört: Die Leute machen keine dreijährige Lehre, sondern sie sind nachher Hochschul- oder Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen mit einem breiten, umfassenden Fachwissen, sie sind Professionelle. Daher ist dieser Aspekt auch ein Kernstück der Pflege-Initiative und sollte unbedingt in unseren Gegenvorschlag aufgenommen werden.
Damit Sie verstehen, was hier gefordert wird, möchte ich Ihnen das Beispiel meiner Mutter erzählen. Sie musste während eines Jahres wegen einer grossen Wunde am Bein behandelt werden - am Anfang fast täglich. Dabei kam auch ein Wundspezialist zum Einsatz; das ist eine Pflegefachperson, die eine Zusatzausbildung gemacht hat, um speziell Wunden zu heilen. Ich kann zusammenfassen: Es gelang, es war eine erfolgreiche, gute Leistung.
Nun war es aber so, dass meine Mutter regelmässig zum Hausarzt musste, um neue Verordnungen zu holen, damit diese typischen pflegerischen Spitex-Leistungen von hoher Qualität überhaupt erbracht werden konnten. Der Hausarzt kennt meine Mutter gut, er kennt ihren Allgemeinzustand und kann mit ihr natürlich auch alle anderen Gesundheitsprobleme besprechen und angehen. Aber es gibt hier klar eine Arbeitsteilung, denn er kann die professionelle Pflege- und Behandlungsarbeit gar nicht beurteilen. Das ist mir einfach wichtig, damit Sie auch verstehen, worüber wir sprechen. [PAGE 478]
Wir sprechen hier nicht mehr davon, dass es eine gemeinsame Verantwortung gibt. Doch, Herr Hegglin, es gibt die gemeinsame Verantwortung über die Patientin, aber es gibt eine geteilte Verantwortung in der Fachlichkeit. Somit sollte es auch eine geteilte Verantwortung in der eigenverantwortlichen Leistungsabklärung und -bestimmung sowie der darauffolgenden Anmeldung der Leistung beim Leistungserbringer geben.
Frau Carobbio Guscetti hat schon gesagt, dass es ein Konzept gibt, damit es eben keine Mengenausweitung gibt. Ich möchte Sie bitten, noch einmal Artikel 55b, der in unserem Gegenvorschlag neu ist, zu lesen. Dort geht es eben gerade um die Kostenentwicklung bei Pflegeleistungen, und es geht ebenso darum, dass wir diese selbstverständlich im Auge behalten müssen. Daran haben wir alle ein sehr, sehr grosses Interesse.
Ich bitte Sie hier, in diesem ganz wichtigen Kernbereich, der Minderheit I zu folgen.