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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2020-06-10

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-10

Wortprotokoll

Wir kommen also mit Block 4 zur Frage, wie die mit den Abgaben erhobenen Gelder verwendet respektive wie die Massnahmen der vorangegangenen Kapitel finanziert werden sollen; Herr Imark hat den Zweck dieses Blockes in seiner zupackenden Sprache ja bereits beschrieben.

Ihre Kommission hat in Artikel 38i, der nicht bestritten wird und der mit dem Finanzdepartement rückbesprochen wurde, die Verfahren zum Klimafonds präzisiert. Der Fonds soll durch die Bundesversammlung über einen einfachen Bundesbeschluss gesteuert werden, mit dem alle vier Jahre eine Finanzplanung festgelegt wird. Zudem haben wir in den Artikeln 59e und 59f die Übergangsbestimmungen bis zum ersten Bundesbeschluss geregelt, es gibt keine Minderheitsanträge dazu. Diese Erläuterung einfach als Entgegnung zum etwas saloppen Vorwurf, man werfe hier das Geld mit beiden Händen und willkürlich zum Fenster raus.

Die Minderheit Page will den Klimafonds nicht einrichten. Die Mehrheit bittet Sie - das Abstimmungsresultat betrug 18 zu 7 Stimmen -, diesen präzisierten und transparenter ausgestalteten Fonds einzurichten.

Der Ständerat und die Mehrheit der Kommission wollen die Gelder aus den Sanktionen für die Fahrzeugimporteure gemäss Artikel 17 dem Klimafonds zukommen lassen; dies in der Überlegung, dass die Gelder ja deshalb bezahlt werden müssen, weil man Klimaziele nicht erreicht, ergo sollen halt auch Klimaprojekte an anderer Stelle damit finanziert werden. Der Antrag Bourgeois, abgelehnt mit 15 zu 10 Stimmen, will diese Gelder dem NAF zukommen lassen. Die Minderheit argumentiert, dass man dies bei der NAF-Abstimmung auch so kommuniziert habe. Es sei nicht redlich, hier jetzt entgegen diesen Versprechen von damals etwas anderes zu machen, zumal dem NAF ja je länger, je mehr auch die Mittel fehlten und deshalb bald einmal der Benzinpreisaufschlag von 4 Rappen drohen würde. Darunter würden die ländlichen Regionen und die Bergregionen leiden, weil man dort halt einfach auf das Auto angewiesen sei. Dieselben Regionen, das ist das Argument der Mehrheit, leiden aber auch, wenn man die Gelder von den Anpassungsmassnahmen wegnimmt, denn diesen würden sie zugewiesen. Das hat die Frau Bundespräsidentin ja vorhin mit einem Beispiel mit der Landwirtschaft sogar noch korrigierend präzisiert.

Voilà, so beisst sich die Katze in den Schwanz, das Geld fehlt halt einfach sowieso. Der Einzelantrag Paganini versucht jetzt, diesen "Schwanzbeisser" aufzulösen, indem er die Zuweisung der Gelder je hälftig an den NAF und an den Klimafonds macht und damit auch den in der Volksabstimmung gesprochenen Beitrag für den NAF sicherstellt.

Die Minderheit Paganini zu Artikel 38h Absatz 3bis will die Mittel des Klimafonds auf 900 Millionen Franken pro Jahr begrenzen. Das dürfte tatsächlich in etwa der Wert sein, in welchem der Fonds mit den definierten Instrumenten alimentiert wird. Die Minderheit Paganini argumentiert selbstverständlich auch mit der Mehrheitsfähigkeit des Gesetzes; man will dem Volk schlicht keinen Mammutfonds vorlegen. Die Mehrheit ist aber der Meinung, dass diesbezüglich mit dem Planungsbeschluss, den ich erwähnt habe, eine andere Absicherung bestehe. Der Antrag Paganini wurde in der Kommission mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt.

Ein Hinweis zuhanden des Amtlichen Bulletins zum Begriff der erneuerbaren Substrate in Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe g: Diesen Begriff haben wir sehr offen formuliert, weil wir nicht wissen, was in Zukunft ins Netz eingespiesen wird. Aber selbstverständlich kann dieses Substrat, das man intuitiv eher fest vor sich sieht, auch gasförmig sein. Die erneuerbaren Gase, die ja die Regel sind, werden da also keineswegs ausgeschlossen.

Dann kommt Artikel 40a als offen formulierter Innovationsartikel. Mit ihm können weitere, nicht abschliessend definierte Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen finanziert werden. Diskutiert wurden in der Kommission beispielsweise die Förderung von klimaneutralen oder klimafreundlichen Verkehrsträgern im öffentlichen Verkehr, also z.[NB]B. Elektrobusse, welche unter diesen Artikel fallen. Dazu eine Korrektur zuhanden der Frau Bundespräsidentin: Man hat diese Beispiele nicht wegen einer befürchteten Doppelförderung nicht explizit erwähnt, sondern weil man sie eben in diesem Artikel als abgehandelt verstand.

Die Kommission hat ohne Bekämpfung durch Minderheiten festgelegt, dass ein grosser Teil der Flugticketabgabe in die Förderung erneuerbarer Flugtreibstoffe gehen kann. Die Kommission will den Flugverkehr nicht abwürgen, sie will die Branche transformieren - so, wie ich das heute Morgen bereits erwähnt habe.

Eine weitere Massnahme sind Informationskampagnen und Ähnliches. Diese möchte die Minderheit Rüegger - in der Kommission unterlag der entsprechende Antrag mit 9 zu 16 Stimmen - gestrichen haben. Der Kommissionsmehrheit aber ist diese Informationsarbeit sehr wichtig.

Bei Artikel 43 und fortfolgenden folgt das komplexe Thema der Finanzmarktregulierung. Der Ständerat hat mit Artikel 47a die Finma und die SNB verpflichtet, regelmässig die klimabedingten finanziellen Risiken zu prüfen. Ihre Kommission schliesst sich dem an. Sie lehnte den Minderheitsantrag Egger Mike bzw. den entsprechenden Antrag in der Kommission mit 18 zu 7 Stimmen ab. Der Beschluss des Ständerates wurde bekanntlich von der Verabschiedung mehrerer Postulate begleitet, welche zum Ziel haben, nachhaltige Finanzprodukte zu fördern respektive die Investitionen in Richtung Klimaverträglichkeit zu regulieren. Bei diesem ersten Schritt will es Ihre Kommission belassen. Sie verzichtet insbesondere auf weitere Massnahmen, welche die Finanzbranche direkt regulieren; dies einerseits aus einem gewissen Respekt vor den eigenen Fähigkeiten und der Angst davor, im Klimagesetz artfremde Regulierungen vorzunehmen, und andererseits auch aus politischem Kalkül. Das muss ich nicht verschweigen: Man will das Gesetz nicht überladen, deshalb wurde der Minderheitsantrag Clivaz Christophe bzw. der entsprechende Antrag in der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Dann kommt immer noch die - der Sprecher französischer Zunge hat gesagt: "relativ komplexe", ich würde sagen: sehr komplexe - Frage der Mineralölsteuergesetzgebung. In Artikel 60 Absätze 3 und 4 und in den verbundenen Bestimmungen im Mineralölsteuergesetz und im Umweltschutzgesetz beantragt die UREK-N, die Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe, Erdgas und Flüssiggas 2023 auslaufen zu lassen. Es wurde gesagt, das sei der Beschluss, den die Bundesversammlung in der Wintersession 2019 im Rahmen der parlamentarischen Initiative Burkart 17.405 gefasst habe. Durch das Gesetz zur parlamentarischen Initiative Burkart sind die Bestimmungen im Umweltschutzgesetz zu den biogenen Treibstoffen bis Ende 2023 in Kraft. Deshalb sollen diese Bestimmungen gemäss Artikel 60 Absatz 4 auch erst ab 2024 gemäss dieser Totalrevision gelten.

Kollege Nordmann hat auf die Inkohärenz hingewiesen, die es gibt, wenn man jetzt dem Einzelantrag Grin folgt. Ich weise nochmals auf die Kosten dieses Antrags hin. Lassen wir die Mineralölsteuererleichterungen Ende 2023 auslaufen, werden die Ausfälle insgesamt etwa 1,8 Milliarden Franken betragen. Rechnen wir das auf den Liter Benzin um, ergibt das 3,7 Rappen. Das ist der Beschluss, der im Rahmen der parlamentarischen Initiative Burkart gefasst wurde. In der Version des Ständerates, die dann überholt wurde und die jetzt Herr Grin aber wieder will, sind es mit Mineralölsteuererleichterungen bis 2030 Ausfälle von 4,9 Milliarden Franken und ein Aufschlag auf den Treibstoffpreis von 8,3 Rappen pro Liter. Das will Ihre Kommission nicht. Deshalb bitte ich Sie auch, den Einzelantrag Grin abzulehnen.

Ganz am Schluss noch ein Hinweis an die Redaktionskommission zu Artikel 35d des Umweltschutzgesetzes. Dort ist [PAGE 868] Absatz 1 ziemlich mangelhaft formuliert: Der Ausdruck "in den steuerrechtlich freien Verkehr bringen" sollte schlicht mit "in Verkehr bringen" ersetzt werden.

Das war die Beratung des CO2-Gesetzes. Sie sind in den ersten drei Blöcken grossmehrheitlich der Kommission gefolgt. Ich fordere Sie auf, dies auch im vierten Block zu tun. Und wenn Sie dies getan haben, liegt eine Vorlage vor uns, welche die Kommission so sicherlich begrüssen kann.

Ich fordere Sie auf, in der Gesamtabstimmung dieses CO2-Gesetz nach nun wirklich reiflicher Beratung auch gutzuheissen.