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Moret Isabelle · Nationalrat · 2020-06-10

Moret Isabelle · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-10

Wortprotokoll

Art.[NB]40[GZ]

Antrag der Kommission[GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission[GZ]

Adhérer à la décision du Conseil des Etats[GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art.[NB]40a[GZ]

Antrag der Mehrheit [GZ]

Abs. 1[GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 1bis [GZ]

Aus dem Klimafonds kann höchstens der Betrag, der aus der Flugticketabgabe in den Klimafonds eingelegt wurde, für Massnahmen zur verbindlichen, wirksamen, innovativen und direkten Verminderung der Klimawirkung des Luftverkehrs eingesetzt werden. Der Bundesrat kann dazu mit der Branche entsprechende Vereinbarungen abschliessen.

Abs. 1ter [GZ]

Aus dem Betrag und im Rahmen der Bedingungen unter Absatz 1bis können für die Förderung der Beimischung von erneuerbarem Flugtreibstoff folgende Beiträge eingesetzt werden, wobei höchstens 80 Prozent der Mehrkosten gegenüber fossilem Flugtreibstoff anrechenbar sind. Dabei können:[GZ]

a.[NB]maximal 100 Millionen Franken pro Jahr eingesetzt werden, solange der Preis mehr als das Vierfache - jedoch maximal das Sechsfache - des fossilen Flugtreibstoffs beträgt;

b.[NB]maximal 200 Millionen Franken pro Jahr eingesetzt werden, solange der Preis mehr als das Dreifache des fossilen Flugtreibstoffs beträgt;

c.[NB]maximal 300 Millionen Franken pro Jahr eingesetzt werden, solange der Preis mehr als das Doppelte des fossilen Flugtreibstoffs beträgt.

Abs. 2[GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2ter [GZ]

Mit höchstens 30 Millionen Franken pro Jahr können aus dem Klimafonds Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs Finanzhilfen gewährt werden zur Förderung des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs, einschliesslich Nachtzüge.

Abs. 3, 4[GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag der Minderheit [GZ]

(Rüegger, Egger Mike, Guggisberg, Imark, Page, Rösti, Wobmann)[GZ]

Abs. 2 [GZ]

Streichen

[VS]

Antrag der Minderheit [GZ]

(Egger Kurt, Clivaz Christophe, Girod, Jans, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Munz, Nordmann, Suter)[GZ]

Abs. 2bis [GZ]

Mit höchstens 25 Millionen Franken pro Jahr können Unternehmen unterstützt werden, die in der Periode 2021 bis spätestens 2029 dauerhaft auf netto null Treibhausgasemissionen umstellen.

[VS]

Antrag der Minderheit [GZ]

(Imark, Egger Mike, Jauslin, Page, Rösti, Rüegger, Vincenz)[GZ]

Abs. 2ter [GZ]

Streichen

[VS]

Antrag Marra [GZ]

Abs. 1bis [GZ]

Aus dem Klimafonds kann höchstens ein Betrag in der Höhe von 49 Prozent des Ertrags aus der Flugticketabgabe für Massnahmen zur verbindlichen ...

[VS]

Antrag Reynard [GZ]

Abs. 2quater[GZ]

Mit den Mitteln aus dem Klimafonds können in den Rand- und Bergregionen jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 30 Millionen Franken Alternativen zum fossilen Individualverkehr gefördert werden.