Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-11
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-11
Wortprotokoll
Sehr geehrter Herr Nationalrat Barrile, die Abstammung ist natürlich nicht einfach ein Problem, wenn ich Sie zitiere, der lesbischen Paare, sondern es betrifft ein Grundrecht. Es ist das Grundrecht eines Kindes, zu wissen, wer seine Eltern sind. Sie haben die Kuckuckskinder angesprochen - ja, die gibt es. Wahrscheinlich dient es da und dort dem Ehefrieden, dass man nicht weiss, dass ein Kuckuckskind ein Kuckuckskind ist. Dort gilt einfach: In der Ehe, ich sage jetzt in der normalen Ehe zwischen Mann und Frau, der heutigen Ehe, gilt die Vaterschaftsvermutung, bis zum Beweis des Gegenteils selbstverständlich.
Aber ich muss Ihnen sagen: Das ist ein Thema, das jetzt vielleicht noch nicht auf dem Radar Ihres Rates ist. Aber wir haben ja das Postulat Ruiz Rebecca 17.4181, "Licht ins Dunkel bringen. In den Achtzigerjahren wurden Kinder aus Sri Lanka in der Schweiz illegal adoptiert", das wir zurzeit bearbeiten. Ich gehe davon aus, dass wir etwa bis Ende Jahr, Anfang nächstes Jahr damit in den Rat kommen. Wissen Sie, das Bundesamt für Justiz ist dort mit jungen Menschen um die dreissig konfrontiert, die vorsprechen und die sich auf das Recht berufen, zu wissen, wer ihre Eltern sind. Ich sage nicht, das sei jetzt hier belastend, Sie müssen mich im Fall von lesbischen Paaren nicht falsch interpretieren. Aber ich sage einfach, dass dieses Thema je nach Persönlichkeit aufkommen kann. Sie haben recht, es ist nicht einfach ein Problem gleichgeschlechtlicher Paare, aber das ändert nichts daran, dass Kinder, gleich in welcher Konstellation, ein Grundrecht auf Kenntnis ihrer Abstammung haben.
Ich habe es vorhin in meinem Eintretensvotum gesagt: Es ist alles geregelt und hinterlegt, kleinstkleinlich beim Bundesamt für Justiz, dort, wo es natürlich bekannt ist. Aber wir wollen ja verhindern, dass wir in Zukunft viele Fälle haben, in denen es nicht geregelt ist. Das ist eigentlich das Anliegen des Bundesrates.