Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-06-11
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-11
Wortprotokoll
Zu Beginn lag ein Vorschlag auf dem Tisch, den die Sozialpartner - also die Gewerkschaften, der Arbeitgeberverband, der Gewerbeverband - gemeinsam ausgearbeitet hatten, dies auf Anregung des Bundesrates und mit dem Ziel, die Situation von älteren arbeitslosen Menschen zu verbessern, also von denjenigen Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, kurz vor ihrer Rente ihren Job verloren haben und trotz Bemühungen, wieder in den Arbeitsprozess zu kommen, keine neue Stelle gefunden haben. Es ging also darum, die Situation für diese Menschen zu verbessern und sie auch vor der Altersarmut zu schützen. Die vorliegende Vorlage, das vorliegende Bundesgesetz bringt Lösungen für die Personen, die nach 60 ausgesteuert wurden und auf kein grosses Vermögen zurückgreifen können. Das ist bei einer Einzelperson 50[NB]000 Franken und bei einem verheirateten Paar 100[NB]000 Franken.
Mit der Überbrückungsleistung, die sich an den Ergänzungsleistungen orientiert, finden wir eine Lösung, die die Existenz dieser Menschen sichern kann. Der vorliegende Entwurf folgt im Grundsatz dem Vorschlag der Sozialpartner, mit aber doch auch erheblichen Änderungen. Sie mögen sich erinnern: Zu Beginn lagen die Vorlagen des Ständerates und des Nationalrates doch auch in wesentlichen Punkten auseinander, sei dies in der Höhe der Leistungen, sei dies aber auch in der Frage, ab welchem Zeitpunkt jemand ausgesteuert sein muss, um ab dem 60. Altersjahr auf diese Überbrückungsleistung Anspruch zu haben.
Die Räte haben sich im Rahmen der Differenzbereinigung gefunden. Nachdem wir als Nationalrat dem Ständerat in der Frage, ob die Krankheits- und Behinderungskosten in den Plafond integriert werden, gefolgt sind, verblieb für die Einigungskonferenz noch eine Differenz.
Diese Differenz betrifft die Plafondhöhe. Wir als Nationalrat wollten einen 2,25-fachen Plafond für Einzelpersonen; wir wollten, dass der Plafond beim 2,25-Fachen des Existenzbedarfs bzw. des allgemein anerkannten Grundbedarfs liegt. Der Ständerat wollte ursprünglich nur das Zweifache.
In der Summe der Kosten spielte diese Differenz nie eine grosse Rolle. Es sind geschätzt 1,6 Millionen Franken. Für die Betroffenen selber kann es aber doch einen wesentlichen Unterschied ausmachen. Mit der Lösung gemäss Beschluss des Ständerates könnten 16 Prozent ihren Lebensbedarf nicht decken, mit unserem Beschluss wären es noch 3 Prozent.
Die Einigungskonferenz ist dann mit 18 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen dem Beschluss des Nationalrates gefolgt und hat den 2,25-fachen Plafond beschlossen. Das bedeutet für eine Einzelperson knapp 44[NB]000 Franken pro Jahr und für Personen in Mehrpersonenhaushalten knapp 66[NB]000 Franken. Die Kosten dieser Vorlage werden bei rund 3400 Bezügerinnen und Bezügern auf 150 Millionen Franken geschätzt.
Der Ständerat hat gestern diesem Antrag mit 27 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Im Namen der Einigungskonferenz beantrage ich Ihnen, ebenfalls diesem Antrag zuzustimmen.