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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-16

Wortprotokoll

Mit dem Resultat der Einigungskonferenz von heute beschliesst das Parlament mit der Aktienrechtsreform eine der umfangreichsten Revisionsvorlagen der letzten Jahre. Die ursprüngliche Fahne umfasste 231 Seiten; das war die Fahne für die Sommersession 2018 Ihres Rates, als das erste Mal über die Vorlage beraten wurde. Sie hat sich im Verlaufe der letzten drei Jahre auf nur noch 40 Seiten reduziert: Das war der Umfang der Differenzfahne, mit der Sie sich in der Einigungskonferenz am letzten Donnerstag befasst haben.

Die Hauptpunkte der Revision waren bereits entschieden. Die Einigungskonferenz hatte dennoch eine wichtige Aufgabe: Es galt, für die noch verbleibenden Differenzen eine gute Kompromisslösung zu finden. Ich bin froh, dass es Ihrer Einigungskonferenz in der Tat gelungen ist, gute Kompromisse zu finden; Sie haben das von der Sprecherin und vom Sprecher der Kommission gehört. Der Einigungsantrag, der heute vorliegt, ist vermittelnd, er ist schlüssig und meines Erachtens überzeugend. Das Ziel, die Aktienrechtsrevision im Rahmen dieser Session abzuschliessen, ist damit zum Greifen nah, und ich danke Ihnen dafür. Das Aktienrecht wäre wieder à jour, und das ist Ihr Verdienst.

Ich will die heutige Diskussion nicht verlängern, doch aufgrund der zahlreichen Stunden, in denen wir uns mit dieser Vorlage befasst haben, erlaube ich mir doch ein paar kurze Bemerkungen.

Es gab fünf Themen, über welche die Einigungskonferenz letzte Woche diskutiert hat. Es waren dies die Loyalitätsaktien, die Voraussetzungen für die Ausrichtung einer Zwischendividende, das Stimmgeheimnis des unabhängigen Stimmrechtsvertreters, der Tagungsort der Generalversammlung im Ausland und Fragen im Zusammenhang mit der Benachrichtigung des Gerichtes im Falle einer Überschuldung. Einzig beim letzten dieser fünf Punkte hat sich die Einigungskonferenz nicht für einen Kompromissvorschlag entschieden, Nationalrat Vogt hat das gerade dargelegt, sondern ist hier der bundesrätlichen Fassung gefolgt. Auch bei den Loyalitätsaktien hat die Einigungskonferenz keine Kompromisslösung gefunden, doch wenn man genau hinschaut, ist bereits die Variante des Ständerates, die letztlich obsiegt hat, die Kompromisslösung. Man hat sich nämlich nicht gegen die Loyalitätsaktie per se entschieden. Man will einzig den entsprechenden Postulatsbericht des Bundesrates abwarten, bevor man entsprechende Bestimmungen aufnehmen würde.

In den übrigen drei Bereichen ist der Einigungskonferenz der Brückenschlag zwischen Ständerat und Nationalrat gelungen:

1.[NB]Die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Zwischendividenden werden zwar gelockert, dennoch muss der Verwaltungsrat dem Gläubigerschutz angemessen Rechnung tragen.

2.[NB]Beim Stimmrechtsvertreter soll neu Folgendes gelten: Der unabhängige Stimmrechtsvertreter muss die Weisungen vertraulich behandeln. Trotzdem ermöglicht man dem Verwaltungsrat aber eine angemessene Vorbereitung der Generalversammlung, indem ihm kurz vor der Generalversammlung eine allgemeine Auskunft erteilt werden darf. Art und Umfang der Auskunft werden der Generalversammlung bekannt gegeben.

3.[NB]Beim ausländischen Tagungsort der Generalversammlung soll neu Folgendes gelten: Das Gesetz erkennt neu ausdrücklich, dass ein ausländischer Tagungsort der Generalversammlung zulässig ist. Das Gesetz formuliert allerdings gleichzeitig die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Generalversammlung ausserhalb der Schweiz stattfinden kann, nämlich die statutarische Grundlage, die mit qualifiziertem Mehr eingeführt wird.

Ich habe es bereits vorweggenommen: Damit liegt ein guter Kompromissantrag vor, welchen der Bundesrat voll und ganz unterstützen kann.

Da bleibt mir nur noch ein Letztes: Ich möchte Ihnen herzlich danken für die Arbeit, die Sie geleistet haben! Gerade im letzten Jahr haben Sie das Projekt wirklich noch Fahrt aufnehmen lassen, sodass ich Hoffnung hege, dass es in der Schlussabstimmung bereinigt werden kann. Stellvertretend für alle, die mitgearbeitet haben, danke ich der Präsidentin [PAGE 985] der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates sowie Herrn Ständerat Rieder, dem Präsidenten der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates.

Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag der Einigungskonferenz zustimmen.