Michel Matthias · Ständerat · 2020-06-16
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-16
Wortprotokoll
Unsere Kommission hat diese Vorlage in vier Sitzungen beraten, was bereits zeigt, dass wir uns sehr Mühe gegeben haben, aber mindestens zu Beginn auch einige Mühe mit dem Gedanken hatten, eine neue nationale Hochschule zu schaffen. Ich präsentiere Ihnen die Gründe zum Eintreten und fokussiere auch auf einige Kernpunkte, welche dann in den Detailanträgen wieder zum Ausdruck kommen.
Unbestritten war, dass das heutige Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) ein wichtiger Pfeiler in der Landschaft der Schweizer Berufsbildung ist und dies auch bleiben muss. Diese Grundhaltung hat sich durch alle Vernehmlassungen gezogen und wurde auch von allen Institutionen bestätigt, die wir angehört haben. Um diese Qualität und die Bedeutung des EHB in Zukunft sichern zu können, braucht es eine Akkreditierung gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, und das bis im Jahre 2022. Diese Vorlage schafft nun die Voraussetzungen für die Akkreditierung und somit für die Zukunft dieses wichtigen Instituts.
Heute genügen die bloss rudimentären gesetzlichen Abstützungen in einem einzigen Artikel im Berufsbildungsgesetz nicht mehr. Ausserdem müssen die berufsbildungsspezifischen Zulassungsvoraussetzungen für das EHB auf dieselbe Stufe gehoben werden wie die Voraussetzungen gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz. Unsere Kommission legt grossen Wert darauf - das ist eigentlich unsere Hauptbotschaft -, dass das EHB auch künftig seinem Kernauftrag nachkommt, nämlich der berufspädagogischen Ausbildung von Lehrpersonen für die berufliche Grundbildung und für die höhere Berufsbildung.
Die Grundfrage für uns war, ob dieser Kernauftrag nun den rechtlichen Status einer Hochschule, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, braucht oder nicht. Dazu gibt es rechtliche, aber auch hochschulpolitische Antworten. Einige Kommissionsmitglieder hatten mindestens zu Beginn Mühe mit diesem Hochschulgedanken, und viele zeigten auch ein Unbehagen darüber, das heutige Institut neu als eigenständige pädagogische Hochschule zu führen. Dies war einerseits wegen der relativen Kleinheit dieser Hochschule so, vor allem im Bereich der Bachelor- und Master-Ausbildungen; andererseits wegen der Sorge um eine unerwünschte Verakademisierung. Auch die Frage, ob nicht die kantonalen pädagogischen Hochschulen den Bedarf an diesen Ausbildungen abdecken würden oder sollten, spielte mit. Wir haben für diese Fragen relativ viel Zeit aufgewendet, und die Verwaltung investierte entsprechend viel Zeit für die entsprechenden Klärungen, um diesen Unsicherheiten zu begegnen.
Mir ist deshalb wichtig, dass wir zu diesen Punkten, die uns Unbehagen bereiteten, einige Ausführungen machen. Wenn wir dann einstimmig auf die Vorlage eintreten und sie im Wesenskern gutheissen, dann sollen diese Punkte zumindest zuhanden des Amtlichen Bulletins gesagt worden sein. Ich spreche nun zu drei Punkten: zur Bedeutung einer nationalen Bildungsstätte, zur Frage des Hochschulstatus und zur Sorge der Akademisierung.
Erstens zur Bedeutung einer nationalen Bildungsstätte in der Berufsbildung: Heute - wir kennen das - bilden primär die kantonalen pädagogischen Hochschulen Lehrpersonen aus. Sie tun dies für die Primar- und die Sekundarstufe mit entsprechenden Bachelor- und Master-Ausbildungen. Auch im Bereich der Berufsbildung bieten die pädagogischen Hochschulen Zürich, Luzern und St. Gallen ergänzend die notwendigen Bildungen und Weiterbildungen an - parallel zum EHB. Diese Parallelität besteht schon heute, wobei zu vermerken ist, dass einzig das EHB die Nachfrage in der lateinischen Schweiz abzudecken vermag, teilweise aber auch für die Deutschschweiz tätig ist, zum Teil in Zusammenarbeit mit kantonalen pädagogischen Hochschulen.
Im Berufsbildungsbereich, bei diesen Ausbildungen, ist das EHB schweizweit der bedeutendste Anbieter. Von Bedeutung ist zudem, dass sich eine Hochschulinstitution in der national geregelten und gesteuerten Berufsbildung auch auf nationaler Ebene den entsprechenden Forschungen und Entwicklungen widmet.
Quantitativ ist es zwar nicht sehr bedeutend, aber es ist für viele Organisationen und Verbände in der Berufsbildung wichtig, dass es auch Berufsbildungsexpertinnen und -experten mit Bachelor- und Master-Abschlüssen gibt. Damit erfüllt das EHB eigentlich schon heute den vierfachen Leistungsauftrag, welcher einer Hochschulinstitution eigen ist. Auf jeden Fall muss sie diesen vierfachen Leistungsauftrag für eine erfolgreiche Akkreditierung erfüllen.
Damit komme ich zweitens noch zur Frage des Status bzw. der Form dieser Hochschule. Schon heute ist das EHB auf Hochschulstufe angesiedelt. Aus rechtlichen Gründen - es wurde dazu von der Verwaltung explizit ein umfangreiches Gutachten erstellt - muss sich das EHB, um diese Akkreditierung nach dem Hochschulförderungs- und [PAGE 544] -koordinationsgesetz zu erlangen, für einen der drei Hochschultypen und eine Bezeichnung gemäss Gesetz entscheiden: "Universität", "Fachhochschule", "pädagogische Hochschule", "universitäres Institut" oder "Fachhochschulinstitut".
Das EHB ist nun unbestrittenermassen keine Universität und keine Fachhochschule. Von seinem Typus her ist das EHB eine pädagogische Institution mit Fokus auf Bildungsinhalten, wie erwähnt insbesondere auf die Aus- und Weiterbildung von Berufsfachlehrpersonen sowie auf die Berufsbildungsforschung. Dieses Angebot am EHB ist schon heute - und es soll auch in Zukunft so sein - vorwiegend pädagogisch-didaktisch ausgerichtet und entspricht eigentlich demjenigen einer pädagogischen Hochschule, einfach mit Fokus auf der Berufsbildung.
Wir haben nun die Frage aufgeworfen, ob es angesichts der relativen Kleinheit des EHB sowie auch des erwähnten Kernauftrags der berufspädagogischen Ausbildung nicht genügen würde, ein pädagogisches Hochschulinstitut zu haben. Dass diese Frage berechtigt ist, zeigt die Tatsache, dass sich auch die Schweizerische Hochschulkonferenz damit beschäftigt, ob man neu die Kategorie eines pädagogischen[NB]Hochschulinstituts schaffen sollte. Das gibt es heute noch nicht.
Das ist ein Prüfauftrag auf der Ebene der Hochschulkonferenz. Dieser besteht aber völlig unabhängig von unserer Diskussion über das EHB. Der Ausgang - ob dereinst einmal ein pädagogisches Institut, ein unabhängiges Institut, möglich ist - ist völlig offen. Selbst wenn diese Kategorie dereinst geschaffen würde, wäre ein langer Gesetzgebungsprozess mit ungewissem Ausgang zu erwarten. Für unser EHB-Gesetz reicht das bei Weitem nicht, denn das EHB muss wie erwähnt bis 2022 akkreditiert sein. Schliesslich ist die genaue Einordnung nun nicht Sache des Gesetzgebers. Wir müssen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass das EHB auf Hochschulstufe akkreditierungsfähig wird.
Ich komme zum letzten Punkt, zum Unbehagen, das uns irgendwie dabei beschlichen hat, dass die Berufsbildung verakademisiert wird, weil man ja eine neue Hochschule gründet. Die Meinung der Kommission ist klar: Das EHB als neue Hochschule soll auf dem praktischen Boden der Schweizer Berufsbildung bleiben. Es ist ja gerade das Merkmal unseres Systems, dass schon die Bildungsinhalte in der Form von Bildungsverordnungen in Verbundpartnerschaft mit der Wirtschaft entstehen. Deshalb mag es auf den ersten - aber vielleicht nur auf den ersten - Blick widersprüchlich anmuten, nun gerade in der Berufsbildung eine Hochschule zu führen, denn eine Hochschule bietet ja klassischerweise Bachelor- und Master-Programme an. Genau das soll nicht der Kernauftrag des EHB sein und soll es auch nie werden.
Sowohl das SBFI als auch die Leitung des EHB haben uns gegenüber mehrfach bekräftigt, dass mit der Akkreditierung des EHB als Hochschule erstens das EHB seine Hauptaufgabe der Ausbildung von Lehrkräften für die berufliche Grundbildung und für die höhere Berufsbildung als Kernauftrag weiterverfolgen wird und dass zweitens damit nicht das Ziel verfolgt wird, die Zahl der Bachelor- oder Master-Studierenden auszubauen. Diese Bekräftigungen sind zentral. Denn auch unsere Kommission möchte nicht, dass falsche Anreize für ausbildungswillige Jugendliche gesetzt werden, einen Berufsbildungs-Bachelor ohne praktische Erfahrung zu erwerben. Wir wollen keine akademische Expertenschwemme in der Berufsbildung, sondern praxisorientierte Lehrkräfte. Diese drei Klärungen waren wichtig dafür, dass die Kommission schlussendlich eingetreten ist.
Die Kommission beantragt Ihnen Eintreten, damit neu die EHB, also die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung, auf dem verbundpartnerschaftlichen Parkett verbleibt und mit beiden Füssen am Boden bleibt. Zu diesen Zwecken haben wir in der Detailberatung dann noch zwei Anträge gestellt. Wir kommen später dazu. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.