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Marti Min Li · Nationalrat · 2020-06-16

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-16

Wortprotokoll

Bei den gestellten Anträgen zu Artikel 28a StGB und den dazugehörenden Anträgen zu den Artikeln 172 StGB sowie 27a MStG geht es um den Quellenschutz. Der Quellenschutz ist für die journalistische Arbeit essenziell. Der Quellenschutz ermöglicht es Journalistinnen und Journalisten, an Informationen zu gelangen, an die sie sonst nicht gelangen können, weil sie sonst nicht verfügbar wären. Sie können dank dem Quellenschutz Missstände aufdecken und an die Öffentlichkeit bringen, ohne dass sie die Identität des Informanten oder der Informantin preisgeben müssen. Sie können so die Informantinnen und Informanten vor Repressionen schützen. Aus diesem Grund ist der Quellenschutz in der Verfassung als Grundrecht verankert. Nur ein guter Quellenschutz ermöglicht einen freien Journalismus, und nur ein guter Quellenschutz ermöglicht damit auch eine [PAGE 1000] funktionierende Demokratie. Es ist in unserem Interesse, diesen kritischen Journalismus zu ermöglichen.

Die Frage der Aufhebung des Quellenschutzes ist immer wieder eine Ursache für Konflikte zwischen Strafverfolgungsbehörden und Journalistinnen und Journalisten. Er ist für die Strafverfolgungsbehörden zuweilen lästig. Es gab schon Fälle, z. B. als Polizisten den Computer eines Journalisten des "Le Matin" beschlagnahmt haben, um die Identität eines Mitarbeiters der Universität Neuenburg herauszufinden, der auf Plagiate aufmerksam gemacht hatte. Das ist insofern problematisch, als der Quellenschutz nur dann aufgehoben werden soll, wenn wirklich eine gravierende Straftat vorliegt.

Wir haben jetzt hier eine Aufweichung des Quellenschutzes, über den wir ja auch bei zwei Artikeln später noch diskutieren werden bzw. schon diskutiert haben, wie bei Artikel 260ter, wo wir eine Aufweichung der Definition des Terrorismus und auch eine Ausdehnung und Ausweitung der Form von terroristischer Unterstützung haben, sowie in Artikel 260sexies, wo wir eine Verlagerung ins Vorfeld einer Vorbereitung haben. Wenn wir diese Bestimmungen beim Quellenschutz auch als Ausnahmen hereinnehmen, dann ist das eine klare Einschränkung des Quellenschutzes, und es wird gewisse Presseartikel, gewisse Recherchen verunmöglichen. Ich glaube, wir haben als Gesetzgeber nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die verfassungsmässigen Grundrechte zu schützen.

Der Antrag meiner Minderheit zu Artikel 102, hier kann ich es ein wenig kürzer machen, ist ein Folgeantrag zu den Minderheitsanträgen zu Artikel 260sexies, die meine Kollegin Priska Seiler Graf begründen wird. Unserer Meinung nach ist es nur konsequent, wenn wir es so belassen, dass Artikel 260sexies auch bei Artikel 102 aufgeführt wird. Hier geht es um juristische Personen, und es ist eigentlich nicht einsichtig, warum Artikel 260sexies nicht auch da gelten sollte.

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, die Minderheiten Marti Min Li zu unterstützen.