preparatory:AB 264126
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-16
Wortprotokoll
Il n'est pas facile de contredire une ancienne cheffe de département disposant de beaucoup d'expérience, mais comme j'exerçais la même fonction, j'ose le faire.
Die Minderheit Baume-Schneider will bei den Mitwirkungsrechten der Studierendenverbände diese explizit erwähnen; wir haben es gehört. Auf den ersten Blick könnte[NB]man[NB]meinen, nur die ehemaligen Verbände seien mitwirkungsberechtigt. Das ist natürlich nicht so. Auch organisierte Studentengruppen gehören zu den Hochschulangehörigen, die mitwirkungsberechtigt sind. Wir haben hier also keine inhaltlichen Differenzen. Es wurde erwähnt: Im Gesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen, im ETH-Gesetz, ist es gleich formuliert wie hier. Ich finde, wir sollten bei den Hochschulen, die der Bund führt, keine Differenz schaffen, sonst könnte man sich dann fragen, ob bei der ETH oder der EPFL nun etwas anderes gelte. Es gilt aber dasselbe.
Ich mache Ihnen beliebt, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Inhaltlich haben wir wirklich keine Differenz.