Germann Hannes · Ständerat · 2020-06-17
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-17
Wortprotokoll
Nicht alle Jahre wieder, aber doch alle vier Jahre befassen wir uns mit der Vorlage des Bundesrates zur Bildung, Forschung und Innovation, mit der sogenannten BFI-Botschaft. Dabei geht es nicht nur darum, die Weichen für die nächste Vierjahresperiode richtig zu stellen, sondern auch darum, die zur Zielerreichung benötigten Mittel bereitzustellen.
Unsere Wissensnation Schweiz belegt weltweit einen Spitzenplatz. Wir werden in den Rankings immer wieder als Innovationsweltmeister geführt oder belegen zumindest einen der Topplätze. Bildung, Forschung, Innovation sind nebst unserer freiheitlichen Wirtschaft einer der entscheidenden Treiber für den Wohlstand und die Wohlfahrt in unserem Land. Mit den heute beantragten Investitionen in diesen fundamentalen Bereichen leisten wir unseren Beitrag, damit die Schweiz ihre führende Stellung behalten und aktuelle Herausforderungen wie die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft erfolgreich meistern kann.
Dies waren einige einleitende Gedanken zur Bedeutung der Bildungs- und Forschungslandschaft Schweiz, die uns während der Arbeit in der WBK-S begleitet haben. Ich sage dies auch im Hinblick auf die Anträge, die nachher kommen. Wir haben ja einige gezielte, nach unserer Ansicht sinnvolle Verbesserungen vorgenommen, und da gibt es dann in der Detailberatung einiges dazu zu sagen.
Vorgängig zur Eintretensdebatte haben wir breit angelegte Hearings mit Exponenten der verschiedenen Institutionen durchgeführt: mit Exponenten aus dem ETH-Bereich, von den Universitäten, von Swissuniversities, von den Hochschulen und den Fachhochschulen, mit Vertretern der Akademien der Wissenschaften, von Economiesuisse, vom Schweizerischen Arbeitgeberverband und vom Schweizerischen Gewerbeverband bis hin zu Vertretern von Gewerkschaften und zwei besonders erfrischenden Vertretern der Studierendenschaften. Sie alle haben uns das ganze Spektrum von Erwartungen, Forderungen und Herausforderungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich eindrücklich aufgezeigt.
Wir durften feststellen, dass die Botschaft insgesamt auf ein gutes Echo gestossen ist. Wir mussten aber auch zur Kenntnis nehmen, dass nicht alle Wünsche und nicht alle auf Anhieb erfüllt werden können, so auch die Forderung der Kantone nach einer Erhöhung des Bundesanteils an der Berufsbildung von 25 auf 30 Prozent. Aber immerhin bewegt man sich leicht über dem erwähnten Minimalbeitragssatz. Einige ebenfalls berechtigte Anliegen sind in die Überlegungen der Kommission eingeflossen. Sie sind in unseren Anträgen zumindest teilweise berücksichtigt worden.
Ich komme nun zum konkreten Inhalt der Vorlage. Der Bundesrat beantragt uns für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2024 einen Kreditrahmen von knapp 28 Milliarden Franken. Die Botschaft umfasst insgesamt nicht weniger als elf Bundesbeschlüsse, in denen die entsprechenden Finanzmittel zugewiesen werden. Dazu kommen drei Bundesgesetze, in denen es inhaltliche Anpassungen vorzunehmen gilt. Der Löwenanteil der Finanzmittel, 10,81 Milliarden Franken, fliesst in den ETH-Bereich, womit Betrieb und Investitionen gedeckt werden. 5,78 Milliarden Franken fliessen in die Hochschulförderung gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG), 4,79 Milliarden Franken kommen gemäss dem Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG) den Forschungsförderungsinstitutionen zu, beispielsweise über den Schweizerischen Nationalfonds oder auch über die Akademien der Wissenschaften. 3,86 Milliarden Franken fliessen schliesslich in die Finanzierung der Berufsbildung, 1 Milliarde in die Innovationsförderung von Innosuisse usw. Es gibt dann noch Beträge, die unter der Milliardengrenze liegen. Das entnehmen Sie dann den einzelnen Bundesbeschlüssen.
Diese Beiträge leiten sich aus den inhaltlichen Schwerpunkten und Zielsetzungen der BFI-Politik für die Jahre 2021 bis 2024 ab. Die Kommission teilt die Stossrichtung des Bundesrates und des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation vollumfänglich, namentlich die Überzeugung, dass die Berufsbildung weiter gestärkt werden und auch künftig Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten in der Arbeitswelt eröffnen soll. Der Bund unterstützt gemeinsam mit den Kantonen und der Wirtschaft die Ausbildung von praxisorientierten Fachkräften. Unsere Aufgabe besteht darin, innovative Projekte zu fördern, welche die Berufsbildung für den digitalen Wandel und das lebenslange Lernen vorbereiten respektive fit machen.
Für die Förderung des inländischen Fachkräftepotenzials und insbesondere älterer Arbeitnehmender werden gezielte Massnahmen ergriffen und finanziert. Namentlich begrüsst die Kommission die Erhöhung im Bereich der Weiterbildung.
Der Bund fördert gemeinsam mit den Kantonen Angebote im Bereich der Grundkompetenzen von Erwachsenen, insbesondere in den Bereichen Sprache, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Alltagsmathematik. Er unterstützt auch direkt Weiterbildungen, die Erwerbstätigen helfen, den grundlegenden Anforderungen der Arbeitswelt zu genügen und mit dem technologischen Wandel Schritt zu halten. Ob die Massnahmen in diesem schwierigen Umfeld zum[NB]Erfolg[NB]führen, werden die nächsten Jahre weisen müssen.
Der Bund führt mit dem Aktionsplan Digitalisierung die Stärkung der digitalen Kompetenzen im BFI-Bereich weiter. Aus diesem Grund soll die Koordination zwischen Bund und Kantonen intensiviert und der Aufbau von Digital Skills sowie Forschungskapazitäten in strategischen Bereichen ausgebaut werden; die Rede ist da von künstlicher Intelligenz und Stichworten wie Industrie 4.0 oder Cybersicherheit. Im Weiteren gilt auch für die neue Förderperiode die Maxime, dass die Schweizer Hochschulen Höchstleistungen im Interesse von Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft bieten sollen. Namentlich die Institutionen des ETH-Bereiches sollen dank ihrer Exzellenz in Lehre und Forschung sowie durch Wissenstransfer eine tragende Rolle als Innovationsmotoren spielen. Zudem werden die kantonalen Hochschulen von der Schweizerischen Hochschulkonferenz in der Schärfung ihrer Profile und in der Koordination besonders kostenintensiver Bereiche unterstützt, dies im Rahmen der Ausbildung von Nachwuchskräften. [PAGE 550]
Eine wichtige Rolle kommt in Bezug auf die Unterstützung und Innovation auf höchstem Niveau auch den Förderagenturen des Bundes zu. Mit dem Schweizerischen Nationalfonds und mit Innosuisse finanzieren wir effiziente, dem Wettbewerb verpflichtete Förderagenturen. Der Nationalfonds fokussiert auf die freie Grundlagenforschung und den wissenschaftlichen Nachwuchs, Innosuisse auf die anwendungsorientierte Forschung aus Wissenschaft und Wirtschaft.
Schliesslich soll die BFI-Politik in allen Bereichen zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Chancengleichheit beitragen. Selbstredend leistet sie daher einen gewichtigen Beitrag an die Erarbeitung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 sowie zur Umsetzung der Agenda 2030.
Ich werde mir erlauben, im Rahmen der Detailberatung noch einige Bemerkungen zu den einzelnen Beschlüssen anzufügen. Wir haben ja auch diverse Aufstockungsanträge, auch wenn es sich dabei eher um Korrekturen im kosmetischen Bereich handelt.
Nicht im kosmetischen Bereich bewegen wir uns freilich beim Gesamtvolumen der Bildungsinvestitionen. Mit den rund 28 Milliarden Franken erhöht sich der Gesamtkredit gegenüber der vorangehenden BFI-Periode um rund 2 Milliarden Franken. Die Erhöhung entspricht beim heutigen Teuerungsrahmen einem durchschnittlichen jährlichen nominalen Wachstum von 2,2 Prozent bzw. einem realen Wachstum von durchschnittlich jährlich 1,5 Prozent. Die mit den Wachstumsraten verbundenen Zahlen haben in der Kommission eine grössere Debatte und zusätzliche Abklärungen durch die Verwaltung ausgelöst. Die vorgesehene Verknüpfung mit den separaten EU-Forschungsprogrammen, wie namentlich Horizon, und die daraus abgeleitete Kreditsperre haben viel zu diskutieren gegeben. Die Kreditsperre soll einen Umfang von 3 Prozent erreichen. Wir haben aber dann gefunden, dass all die Faktoren, die mit dieser Grösse verbunden sind, eben doch wenig durchsichtig sind; es war aus finanzpolitischer Sicht nachvollziehbar, aber aus inhaltlicher Sicht eben wenig nachvollziehbar. Darum haben wir die Streichung dieser Kreditsperren beschlossen; dies, zumal die Planung für die betroffenen Bereiche unnötig erschwert und damit auch Unsicherheit geschaffen würde.
Wie gesagt, in diesen 28 Milliarden Franken sind die Mittel für eine allfällige Beteiligung an den EU-Programmen im BFI-Bereich nicht enthalten. Die Grössenordnungen sind zwar inzwischen bekannt, es sind etwa 6 Milliarden Franken. Der Bundesrat strebt dennoch eine Gesamtsicht der Mittel für den BFI-Bereich an und beantragt deshalb, bis zur Klärung der Teilnahmebedingungen einen Teil der Zusatzmittel zu sperren. Sollte das Mittelwachstum der BFI-Botschaft zusammen mit den Ausgaben für die Beteiligung an den EU-Programmen im BFI-Bereich jährlich 3 Prozent übersteigen, würde der Zuwachs in der BFI-Botschaft dann auf jährlich 1,7 Prozent begrenzt. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Bundesrat die Kreditsperre dann auch entsprechend aufheben.
Wir beantragen Ihnen, wie gesagt, auf diese Kreditsperren zu verzichten. Es gibt dann verschiedene Punkte in den Bundesbeschlüssen, bei denen das beschlossen werden muss. Wir haben in der Detailberatung immer einzeln darüber entschieden, aber haben nur einmal darüber diskutiert.
Die mit der vorliegenden Botschaft beantragten Ausgaben sind nach Ansicht von Bundesrat und Kommission finanzierbar. Wie der Bundesrat betont, stellen die beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite aber aus seiner Sicht Obergrenzen dar, die nur bei positiver Entwicklung der Haushaltlage ausgeschöpft werden können. Wir teilen diese Einschätzung in der WBK-S.
Die Kommission hat den Umständen Rechnung getragen, sich aber gleichwohl erlaubt, einige Korrekturen vorzunehmen. Das ist nicht nur unser gutes Recht, sondern auch unsere Pflicht, wenn wir davon überzeugt sind, dass diese Korrekturen richtig sind. Gerade im Umfeld der Covid-19-Krise, die es zu bewältigen gilt, sind Investitionen in die Zukunft von zentraler Bedeutung. Ich habe am Anfang meines Votums den Wissens-, Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz erwähnt, den es eben an der Spitze zu halten gilt, und das kann man eben nur mit den entsprechenden Gewichtungen erreichen.
In diesem Sinne fordere ich Sie namens der WBK auf, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung jeweils den Anträgen der Kommission bzw. der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Ich bedanke mich bei dieser Gelegenheit ausdrücklich bei Herrn Bundesrat Parmelin, Frau Staatssekretärin Hirayama sowie den Vertreterinnen und Vertretern des SBFI und der Finanzverwaltung für die sehr kompetente Unterstützung und die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Es soll dies hoffentlich ein gutes Omen für die Beratung der BFI-Botschaft wie auch für unsere Bildungszukunft sein!