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Hegglin Peter · Ständerat · 2020-06-17

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-17

Wortprotokoll

"Bildung, Forschung und Innovation sind zentrale Voraussetzungen, um auch in Zukunft über nachhaltige Lebensgrundlagen zu verfügen. Die langfristig angelegte und kontinuierliche BFI-Förderung zählt zu den Erfolgsrezepten der Schweiz: Ein Bildungssystem von hoher Qualität ist Grundlage für die persönliche Entfaltung sowie die Integration in den und den Verbleib im Arbeitsmarkt. Bildung und Forschung sind Basis für Kreativität, Erfindungsgeist und Unternehmertum. Sie sind wesentliche Voraussetzungen für die Innovationskraft der Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Auch helfen sie, Wandel zu bewältigen und sich daraus ergebende Chancen zu nutzen.

Das Bildungs-, Forschungs- und Innovationssystem der Schweiz ist insgesamt in guter Verfassung und international wettbewerbsfähig. Es bietet den Individuen bedürfnisgerechte, aufeinander abgestimmte und auf das lebenslange Lernen ausgerichtete Bildungsangebote im berufspraktischen und akademischen Bereich. Die Hochschulen erzielen national und international beachtete und exzellente Leistungen in Lehre und Forschung. Sie tragen aufgrund ihrer Diversität entscheidend zur gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung bei. Den Unternehmen stehen Fach- und Führungskräfte mit unterschiedlichen Qualifikationen zur Verfügung. Dieser breite Qualifikationsmix zählt zu den Stärken der Schweiz. Er verschafft ihr einen landesweit breit abgestützten und auf die Bedürfnisse des Marktes ausgerichteten Standortvorteil. Schliesslich ist das gute Zusammenspiel zwischen den öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen und der Privatwirtschaft mit ein Grund für die hohe Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz."

Dies sind die Haltung und die Grundsätze des Bundesrates in seiner Botschaft an die Räte - eine Haltung, die ich voll und ganz unterstütze. Die Schweiz soll in diesem für die Wohlfahrt des Landes fundamental wichtigen Bereich eine führende Stellung behalten und aktuelle Herausforderungen wie die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft meistern. Wir lassen uns diesen Bereich auch etwas kosten und waren in den vergangenen Jahren bereit, überdurchschnittlich viele finanzielle Mittel in den Bildungs- und Forschungsbereich zu investieren. Die durchschnittliche Wachstumsrate zwischen 2008 und 2017 betrug beim Bund sehr hohe 3,9 Prozent und bei den Kantonen 1,7 Prozent. Der Bund finanziert jetzt 19,7 Prozent der öffentlichen BFI-Ausgaben. Mit diesen Steigerungsraten liegen wir deutlich über dem durchschnittlichen Ausgabenwachstum des Bundes von 2,4 Prozent pro Jahr in den vergangenen Jahren und haben dadurch diesen wichtigen Bereich substanziell gestärkt.

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat jetzt 28 Milliarden Franken für die kommenden vier Jahre. Das sind 2 Milliarden Franken mehr als in der vorangegangenen Vierjahresperiode oder 500 Millionen Franken pro Jahr mehr. Dies entspricht bei den heutigen Teuerungsannahmen einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 2,2 Prozent nominal bzw. einem realen Wachstum von durchschnittlich 1,5 Prozent. Hätte der Bundesrat die Mittel für die Energieforschung nicht noch herausgenommen, wäre das Wachstum sogar 0,1 Prozent höher als die von mir jetzt erwähnten Werte. Darin nicht enthalten sind aber die Mittel für eine allfällige Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen im BFI-Bereich, da bei diesen zurzeit weder der Umfang noch die Teilnahmemöglichkeiten bekannt sind.

Der Bundesrat unterbreitet uns dennoch eine Gesamtsicht aller Mittel für den BFI-Bereich und beantragt deshalb, bis zur Klärung der Teilnahmebedingungen einen Teil der Zusatzmittel zu sperren. Sollte das Mittelwachstum der BFI-Botschaft zusammen mit den Ausgaben für die Beteiligung an den EU-Programmen in diesem Bereich jährlich 3 Prozent übersteigen, würde der Zuwachs in der BFI-Botschaft auf jährlich 1,7 Prozent begrenzt.

Die Kreditsperre ist ein finanzpolitisches Disziplinierungsinstrument, das dem Parlament hilft, die Ausgaben im BFI-Bereich unter Kontrolle zu halten. Sie kann vom Bundesrat Jahr für Jahr aufgehoben werden, wenn die Ausgaben insgesamt weniger als 3 Prozent wachsen. Wir Parlamentarier haben aber ohnehin beim jährlichen Budget das letzte Wort. Insofern ist es aus meiner Sicht verfrüht, die Kreditsperre aus den Bundesbeschlüssen zu streichen. Wir können jedes Jahr mit den Budgets darüber befinden.

Inzwischen hat der Bundesrat am 20. Mai die Botschaft zu Horizon Europe inklusive Digital Europe verabschiedet. Mit den beantragten Mitteln wird das Wachstum von 3 Prozent in keinem Jahr überschritten. Aus diesem Grund wird der Bundesrat mit dem Beschluss zum Voranschlag 2021 die Kreditsperre für das Jahr 2021 aufheben. Dies dürfte er in den nächsten Tagen oder Wochen beschliessen. Da aber noch nicht entschieden ist, ob die Schweiz an Erasmus und Kopernikus teilnehmen wird, wird er dagegen die Kreditsperre für die Jahre 2022 bis 2024 noch bestehen lassen.

Lassen wir uns diesen Spielraum und folgen wir dem Bundesrat. Es braucht diese Streichungen der Kreditsperren heute noch nicht; das erklärt sieben Anträge meinerseits: Ich beantrage Ihnen, die Sperren in den Beschlüssen 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 11 noch nicht aufzuheben und bei diesen Beschlüssen dem Bundesrat zu folgen.

Auch bei den von der Kommission beschlossenen Erhöhungen beantrage ich Ihnen, dem Bundesrat zu folgen. Der Bundesrat beantragt, wie schon gesagt, 28 Milliarden Franken, [PAGE 555] 7 Milliarden pro Jahr, 500 Millionen mehr als in den Vorjahren. Die Kommission will jetzt nochmals gegen 60 Millionen Franken pro Jahr mehr ausgeben als in den Vorjahren.

Im Bundesbeschluss 5 sieht die Kommissionsmehrheit in Artikel 4 sogar neue Sondertöpfe vor: Sie stellt Antrag auf Erhöhung des Verpflichtungskredits für mehrjährige projektgebundene Beiträge für Aufgaben von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung, insbesondere für Themen der Nachhaltigkeit. Dort soll der Betrag um 12 Millionen auf 135,7 Millionen Franken erhöht werden. Das Thema Nachhaltigkeit wird gemäss der Botschaft richtigerweise im Rahmen der normalen Aktivitäten gefördert. Ich meine, das vorhandene Geld sollte auch ausreichen. Ich empfehle Ihnen hier, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und eben, wie gesagt, Sondertöpfe zu vermeiden.

Im Bundesbeschluss 7 ist eine weitere Erhöhung des Zahlungsrahmens für Forschungsaktivitäten des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der Wissenschaft und Forschung vorgesehen. Der Bundesrat beantragt in diesem Bereich bereits eine überdurchschnittliche Steigerung von 2,5 Prozent. Deshalb erachte ich es nicht als notwendig, die Mittel noch mehr zu steigern.

Im Bundesbeschluss 8 beantragt der Bundesrat bereits eine Erhöhung um 95 Millionen Franken auf 1042 Millionen Franken, was in diesem Bereich einer Steigerung von 10 Prozent entspricht. Die Kommission beantragt eine Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Innovationsförderung um weitere 130 Millionen Franken. Innovation ist wichtig, gerade jetzt. Trotzdem: Innovation kann nicht nur erkauft werden, innovativ kann man auch mit kostengünstigen Lösungen sein.

Beim Bundesbeschluss 10 beantragt die Kommission dann noch, den Zahlungsrahmen für die Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung um 39 Millionen Franken zu erhöhen. Auch hier meine ich, dass die vorhandenen Mittel ausreichen sollten und dass diese Erhöhung abzulehnen ist.

Mit meinen Anträgen bin ich auch gar nicht allein, und sie sind auch nicht so abwegig. Vielmehr beantragt sogar Economiesuisse die Ablehnung der Anträge der WBK, bis auf zwei Anträge in den Bundesbeschlüssen 7 und 8.

Ich konnte und wollte meine Anträge nicht auf Beschlüsse der Finanzkommission abstützen, obwohl die Finanzkommission nach der Beratung der Verpflichtungskredite in ihrer Medienmitteilung Folgendes festgehalten hat: "Die Kommission hat aus Prinzip beschlossen, keine Senkung der ihr unterbreiteten Zahlungsrahmen zu beantragen, obwohl der Bundesrat im Vergleich zur Vorperiode real deutlich höhere Mittel beantragt. Dies trifft insbesondere auf die Vorlagen zur Armee und zum BFI-Bereich zu. Mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission einen Antrag zur BFI-Vorlage abgelehnt, wonach für den Zeitraum 2021 bis 2024 auf jegliche reale Erhöhung der Mittel zu verzichten sei." Die Finanzkommission sieht also auch die Notwendigkeit und unterstützt es, dass man mehr Mittel ausgibt. Die Kommission wollte aber zunächst die Schlussfolgerungen des Bundesrates bzw. des Finanzdepartementes zu den Auswirkungen der Covid-19-Krise abwarten, bevor sie allgemeine strategische Beschlüsse für die gesamten Bundesfinanzen fasst.

Über die Erhöhungsanträge der WBK war ich dann sehr erstaunt. Ich war in Anbetracht der Ausgangslage von einer grösseren Zurückhaltung ausgegangen. Die Finanzkommission hat nach der Beratung der WBK aber nicht mehr getagt, um zu den Anträgen der WBK Stellung nehmen zu können. Ich stelle deshalb meine Anträge als Einzelanträge und nicht im Namen einer Kommission.

Erlauben Sie mir noch ein paar Bemerkungen zur finanziellen Grosswetterlage. In seiner BFI-Botschaft hielt der Bundesrat schon fest, dass die mit der vorliegenden Botschaft beantragten Ausgaben zwar finanzierbar seien, dass aber eine strenge Priorisierung notwendig sei. Angesichts der Risiken würden die beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite aber Obergrenzen darstellen, die nur bei positiver Entwicklung der Haushaltlage ausgeschöpft werden könnten. In seinem Bericht vom 20. Mai an die Finanzkommissionen hält der Bundesrat fest, in finanzpolitischer Hinsicht stünden schwierige Jahre an. So sei beispielsweise davon auszugehen, dass das Ausgabenniveau, das der Bundesrat mit den Botschaften zu den mehrjährigen Finanzbeschlüssen beantragt hat, nicht finanzierbar sein werde. Der Bundesrat werde im Herbst klären, wie mit den strukturellen Defiziten in den Finanzplanjahren umgegangen werden solle. Es sei mit einer zaghaften Erholung der Binnen- und der Weltwirtschaft zu rechnen. Nach einem raschen Anstieg der Arbeitslosenquote auf über 4 Prozent gegen Jahresende werde die Arbeitslosenquote im Jahr 2021 höchstwahrscheinlich bei über 4 Prozent bleiben, was entsprechende Kosten nach sich ziehen werde. Die Situation hat sich also grundlegend verändert. Corona hat uns auf den Boden der Realität zurückgeholt. Wir haben mit einer Neuverschuldung von rund 40 Milliarden Franken in diesem Jahr zu rechnen. Es stehen aufgrund des Lockdowns Steuerausfälle an. Im Haushalt ist mit einem Defizit von 4 bis 6 Milliarden Franken zu rechnen. Von weiteren Corona-bedingten Mehrbelastungen ist noch gar nicht die Rede, beispielsweise von den Forderungen, die wahrscheinlich noch kommen werden und den öffentlichen Verkehr und das Gesundheitswesen betreffen.

Wir sind uns alle einig, dass wir eine tiefe Verschuldung haben, dass wir uns die Massnahmen leisten konnten, um gut durch die Corona-Krise zu kommen, und dass diese Schulden irgendwann wieder abgebaut werden müssen. Wir sind uns auch einig, dass der Schuldenabbau nicht zu Sparprogrammen führen sollte, welche die Revitalisierung der Wirtschaft abwürgen würden. Wenn ich aber die Beschlüsse, Diskussionen und Beratungen hier im Rat mitverfolge, dann kommt es mir immer so vor, als wäre die Realität noch nicht angekommen; Sie beschliessen weiterhin die Aufstockung von Krediten, Sie beschliessen weitere gebundene Ausgaben und neue Ausgaben, und das, obwohl unser Schiffskapitän mitgeteilt hat, dass der Treibstoff und die Verpflegungsvorräte zwar für die Fahrt ausreichen werden, aber nur bei ruhiger See und mit viel Rückenwind. Inzwischen sind wir aber in einem veritablen Sturm, der sichere Hafen ist in weite Ferne gerückt. Trotzdem feiern wir weiter, leisten uns viele Wünsche, bauen manchmal fast Luftschlösser und Sandburgen, beschliessen neue, wiederkehrende und gebundene Ausgaben.

Dabei sind doch die zentralen Herausforderungen wie die Sanierung unserer Sozialwerke - AHV, BVG, ALV, das Gesundheitswesen - erst in Bruchstücken erkennbar. Auch für diese Massnahmen sollten dann noch Bundesmittel vorhanden sein. Deshalb sollten wir jetzt nicht vorschnell einzelne Bereiche überladen; behalten wir doch Reserven, um auch später noch handlungsfähig sein zu können. Das einfachste Sparinstrument ist - das habe ich auch als Regierungsrat erlebt -, neue Ausgaben erst gar nicht zu beschliessen oder eben[NB]dann die Wachstumskurve möglichst flach zu halten. Wenn wir jetzt nur schon dem Bundesrat folgen, ist die Wachstumskurve mit gut 2,2 Prozent schon über dem Finanzierbaren, und wenn Sie die Beschlüsse noch anreichern, wecken Sie nur Erwartungen, die dann am Schluss nicht erfüllt werden können. Bleiben Sie lieber bei der Realität, folgen Sie meinen Anträgen und dem Entwurf des Bundesrates. Ich bin überzeugt, man wird es Ihnen in Zukunft noch danken.

Gleich halte ich es auch mit den Postulaten, mit denen die WBK-S dem Bundesrat neue Aufgaben zuteilen möchte. Ich empfehle Ihnen, diese Postulate nicht anzunehmen. Der Bundesrat hat schon viele Postulate in Bearbeitung - er soll Daten beschliessen und nicht Berichte verfassen müssen.

In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie meinen Anträgen folgen.

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