Würth Benedikt · Ständerat · 2020-06-17
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-17
Wortprotokoll
Ich anerkenne es voll und ganz und respektiere auch die Haltung von Kollege Hegglin: Die Sorge um den Bundeshaushalt treibt uns alle um. Wir haben hier in diesem Saal von Bundesrat Maurer auch gehört, dass wir ab 2021 wohl mit Stabilisierungs- und Sparprogrammen rechnen müssen. Der Handlungsspielraum für ein Sparprogramm hängt eng mit der Frage der Gebundenheit der Ausgaben zusammen.
Es stimmt natürlich, dass der Anteil der gebundenen Ausgaben in den letzten Jahren laufend gestiegen ist. Wir haben heute einen Anteil von über 60 Prozent. Wieso? Weil in den guten Zeiten jede Lobby versucht, die Mittel zu binden, damit der Finanzminister in den schlechten Zeiten nicht darauf zugreifen kann. Das habe ich in drei Sparprogrammen auf kantonaler Ebene eindrücklich erlebt.
Was haben wir hier bei der BFI-Botschaft, bei diesen konkreten Anträgen zum Beschluss 8 vor uns? Wir haben hier relativ schwach gebundene Ausgaben. Sie sind auch befristet, sie sind nicht gesetzlich auf unbefristete Zeit normiert. Das Problem der gebundenen Ausgaben ist ja, dass sie im Gesetz definiert sind und dass sie Rechtsansprüche definieren, die Sie nicht mehr wegbringen. Sehr zentral ist auch, dass wir zunehmend eine Verflechtung von Bundes- und Kantonsaufgaben haben. Hier müssten Bundesrat und Parlament vor allem ansetzen! Diese zunehmende Verflechtung führt auch zu einer erhöhten Gebundenheit der Ausgaben.
Hier geht es jetzt um die Frage: Wollen wir investieren? Wollen wir in diesem Wettbewerb - und wir sind in einem Wettbewerb! - unsere Position verbessern? Ich habe in einem konkreten Ansiedlungsfall persönlich erlebt, wie andere Staaten vorgehen, und zwar nicht irgendwelche europäische Länder, die bekannt dafür sind, dass sie einen hohen staatlichen Interventionismus betreiben. Der Staat New York hat einem Unternehmen eine fixfertige Fabrik hingestellt - fixfertig! Das ist die Realität, so wird der Match gespielt! Bei diesen Innovationsanträgen geht es nun um die Frage: Wollen wir in diesem Land den Unternehmen, die wirklich die Basis für Wertschöpfung, Arbeitsplätze und letzten Endes für Steuersubstrat schaffen, eine zusätzliche Unterstützung geben oder nicht? Das ist die Kernfrage.
Wenn wir schauen, wie die Innovationsrate bei diesen Unternehmen abgenommen hat - und zwar bei den kleinen und mittleren und nicht bei den grossen Unternehmen, die ja laufend ausgebaut haben und bezüglich der Innovationsleistung stark sind -, dann muss uns das zu denken geben. Bei den kleinen und mittleren Unternehmen haben die Innovationskraft und die Innovationsintensität abgenommen. Hier kann der Staat, die öffentliche Hand Gegensteuer geben. Das ist eine durchaus sinnvolle strategische Massnahme - gerade mit Blick auf die sich eintrübende Wirtschaftslage, die wir haben.
Ich will kein Konjunkturprogramm mit einem Sammelsurium von Massnahmen, wie es jetzt gerade auch von der österreichischen Regierung vorgestellt worden ist. Wir brauchen ein solches Programm gar nicht. Aber wir brauchen weiterhin kluge strategische Entscheide, die auch einen Return bringen; das freut jeden Finanz- und jeden Wirtschaftsminister. Es braucht nicht Mittel, die letztlich nur strukturerhaltend wirken, fix sind und, einmal im Gesetz verankert, nicht mehr abgebaut werden können. All das trifft just auf diese Anträge nicht zu. Diese Mittel fördern erstens den Strukturwandel und wirken nicht strukturerhaltend; sie sind zweitens nicht fix, sondern befristet; und drittens führen sie dazu, dass wir eine Entwicklung in Gang setzen können, die schlussendlich[NB]wieder[NB]Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Steuersubstrat schafft.
Darum sind sowohl aus finanz- wie aus wirtschaftspolitischer Sicht die Anträge im Bundesbeschluss 8 von strategischer Bedeutung. Sie führen zwar zu einer Aufstockung des bundesrätlichen Entwurfs, aber mit Blick auf das, was in der Wirtschaft vor uns steht, ist über sie rechtzeitig zu entscheiden. Der richtige Zeitpunkt ist heute.