Germann Hannes · Ständerat · 2020-06-17
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-17
Wortprotokoll
In Artikel 1 des Bundesbeschlusses 5 zu den Krediten nach HFKG wird ein Zahlungsrahmen von 2,927 Milliarden Franken für Universitäten und andere Institute des Hochschulbereiches beantragt. Zu Letzteren zählen das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB), für das wir gestern die Grundlage geschaffen haben, die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen (EHSM), das Graduate Institute Geneva (IHEID) und das universitäre Institut für Fernstudien in Brig.
In Artikel 2 - ich sage das auch gleich, dann können Sie es nachher durchberaten - geht es um den Zahlungsrahmen für die Grundbeiträge an die Fachhochschulen. Hierfür sind Mittel von 2,3 Milliarden Franken eingestellt. In Artikel 3 kommen die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge sowie Beiträge an gemeinsame Infrastruktureinrichtungen im Rahmen eines Verpflichtungskredites von 425 Millionen Franken dazu. Bei der Bemessung der Verpflichtungskredite in den Artikeln 1 bis 3 stimmen wir den Anträgen des Bundesrates zu. Bei Artikel 4 haben wir dann einen Abänderungsantrag.