Germann Hannes · Ständerat · 2020-06-17
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-17
Wortprotokoll
Zu Artikel[NB]1: Sie sehen, dass wir hier auch den Zahlungsrahmen angepasst haben. Diese Erhöhung basiert auf insgesamt drei Anträgen. Es geht in der Summe um 39 Millionen Franken. Dem lag ein erster Antrag auf eine Erhöhung um 28 Millionen Franken für die Technologiekompetenzzentren zugrunde; dieser wurde mit 11 zu 0 Stimmen angenommen. Es gab einen zweiten Antrag auf eine Erhöhung um 7 Millionen Franken für das Tropen- und Gesundheitsinstitut in Basel (Swiss TPH), und es gab einen dritten Antrag auf eine Erhöhung um 4 Millionen Franken für das sogenannte Gosteli-Archiv. So kommen dann diese 39 Millionen Franken zusammen.
Der Bundesrat hat den Zahlungsrahmen auf 418 Millionen Franken festgelegt. Gemäss der WBK-S sind es nun 457 Millionen Franken, was einer Aufstockung um die erwähnten 39 Millionen entspricht. Es ist dies das Ergebnis der drei erwähnten Anträge, die jeweils einstimmig bei einer bzw. zwei Enthaltungen angenommen worden sind. Die erste Erhöhung um 28 Millionen Franken ist vollumfänglich unter Kategorie C (also für die Technologiekompetenzzentren) einzusetzen. Der zweite Punkt ist die Erhöhung für das Swiss TPH um 7 Millionen Franken und der dritte die Erhöhung für das Gosteli-Archiv um 4 Millionen Franken.
Der als Basis dienende Förderartikel des FIFG, Artikel 15, unterscheidet in Absatz 3 drei Kategorien von Forschungseinrichtungen: Forschungsinfrastrukturen gemäss Buchstabe a bilden Kategorie A, Forschungsinstitutionen gemäss Buchstabe b bilden Kategorie B, Technologiekompetenzzentren gemäss Buchstabe c bilden Kategorie C. Alle drei Kategorien müssen wiederum die vier folgenden Kriterien erfüllen: Sie müssen erstens rechtlich selbstständigen Charakter aufweisen, also öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche juristische Personen sein; zweitens müssen sie von nationaler Bedeutung sein; drittens dürfen sie keinen kommerziellen Charakter haben; und viertens muss ein offener Zugang für die interessierte Forschungsgemeinschaft gewährleistet werden.
Diese Kriterien erfüllen auch jene drei Institutionen aus den betreffenden Kategorien, denen die zusätzlichen Mittel zufliessen sollen. Ich erwähne auch das hier explizit, weil es nicht aus unserem Abänderungsantrag hervorgeht. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommission zu folgen.
Ich kann einfach noch zu den einzelnen Institutionen etwas sagen, zum Beispiel zum Swiss TPH: Das war bisher auf der Liste, und jetzt ist der grosse Streit, ob es unter die Forschungsförderung gehört, ja oder nein. Wir haben eindeutig befunden, dass wir das Swiss TPH noch in diesem Programm belassen möchten. In der letzten Periode sind ja insgesamt 29 Forschungsinstitutionen nach Artikel 15 FIFG unterstützt worden: 12 aus dem Bereich Biologie/Medizin, 9 aus dem Bereich Kultur- und Sozialwissenschaften, 4 aus dem Bereich der Ingenieurwissenschaften; das scheint uns entsprechend wichtig und förderungswürdig.
Beim Swiss TPH sind eben die Voraussetzungen etwas unklar, aber wir haben uns überzeugen lassen, dass die Förderung unter diesem Titel nach wie vor am richtigen Ort ist. Ferner war es ein Anliegen - ich darf das hier drin schon sagen: Dafür hat sich auch Herr Noser starkgemacht -, dass man diese Beiträge entsprechend in die Forschungsförderung eingibt, und zwar unter der Kategorie C, so, wie ich es erwähnt habe, das wären also die Technologiekompetenzzentren. Es geht nicht speziell um ein Projekt oder eine Institution, sondern rein darum, wie wir es bereits mit der Innovationsförderung beschlossen haben, dass wir hier als Kommission einen Schwerpunkt setzen möchten und das ganz bewusst tun.
Schliesslich geht es noch um die dritte Institution. Vielleicht ist es Ihnen auch so ergangen wie mir, mir war sie nicht so bekannt: die Gosteli-Stiftung. Hier geht es um eine Persönlichkeit, Marthe Gosteli, die sich zeitlebens für Gleichberechtigung eingesetzt hat und entsprechende Dokumente gesammelt hat. Dieses Archiv befindet sich in Worblaufen, dem früheren Wohnsitz von Frau Gosteli, und ist auch im Schweizerischen Inventar für Kulturgüter von nationaler und [PAGE 574] regionaler Bedeutung erfasst. Die öffentlichen Archive konnten oder wollten die Bestände der Schweizer Frauenbewegung bisher nicht aufnehmen. Unsere Kollegin Andrea Gmür-Schönenberger hat sich speziell dafür starkgemacht - ich darf auch das hier sagen. Ich denke, dass es nun an der Zeit ist, dass dieses Institut auch aufgenommen wird, dass die Forschung auch hier ernsthaft vorangetrieben wird.
Darum sind auch alle diese drei Anträge in der Kommission einstimmig angenommen worden. Es geht nicht um wahnsinnige Beiträge, aber im Einzelnen sind sie doch sehr, sehr wichtig.
Ich glaube, so kurz nach dem Frauenstreik - nach der kleineren Covid-Ausführung in diesem Jahr - sind wir gut beraten, diesem Antrag zuzustimmen. Wir haben es in der Kommission aus Überzeugung getan.