Heer Alfred · Nationalrat · 2020-06-17
Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-17
Wortprotokoll
Mit dieser Motion möchte ich, dass die Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank in die AHV fliessen. Bei den Negativzinsen handelt es sich, wenn man so will, um eine indirekte Steuer. Das heisst, der Sparer wird bestraft. Die Gewinne aus diesen Negativzinsen fliessen ja in den ordentlichen Gewinn der Nationalbank. Dieses Geld kommt dann dem Bund zugute. Er hat hier also eigentlich eine indirekte Steuer, die er über die Nationalbank bekommt.
Durch diese Verzinsung werden die Sparer beschissen, wenn man das so sagen darf. Auch die Pensionskassen sind davon betroffen, auch die AHV, die ja ebenfalls viele Gelder hat, die sie anlegen muss. Ich glaube, die fairste Lösung ist es, dass wir diese Negativzinsen in die AHV abführen. Ich glaube, das ist ein logischer Schritt, das ist weit über die Parteigrenzen hinaus eigentlich unbestritten. Es ist auch so: Die heutige Situation ist - leider, muss man sagen - so, dass verschiedene Zentralbanken, etwa diejenige der USA oder auch die Europäische Zentralbank, jetzt Geld drucken wie verrückt. Die Nationalbank muss bei diesem Spiel mitmachen, damit der Franken nicht zu stark wird. Wir sind jetzt bei einer Bilanzsumme von 872 Milliarden Franken. Die Negativzinsen belaufen sich seit ihrer Einführung auf etwa 8 Milliarden Franken, d. h. auf etwa ein Prozent. Ich bin schon der Meinung, dass man dieses Geld eben der AHV zuhalten muss. Meiner Ansicht nach geht es natürlich auch darum, dass man mit diesem Geld, das in die AHV geht, eben die unliebsamen Erhöhungen der Mehrwertsteuer respektive der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge, die man ja auch erhöhen möchte, hinausschieben kann.
Es ist auch so, dass diese Motion die Verfassung nicht betrifft. Sie betrifft auch die Unabhängigkeit der Nationalbank, wie das oft gemeint wird, nicht. Die Nationalbank kann machen, was sie will. Sie kann ihre Geld- und Finanzpolitik so betreiben, wie sie möchte. Hier geht es einfach darum, dass wir den Gewinn, diese Negativzinsen, sichern wollen, damit diese in die AHV statt in die Bundeskasse fliessen. Ich möchte auch betonen, dass die Kantone davon nicht betroffen sind. Es wäre also nur der Bund.
Jetzt kann man natürlich sagen, dass der Bund weniger Einnahmen hat, wenn man diese Negativzinsen vom Bundesanteil abzwackt. Der Bundesrat ist aber immer in Verhandlung mit der Nationalbank. Es finden immer Gespräche statt, wie man den Gewinn über die nächsten fünf Jahre verteilen soll. Der Bund ist angesichts dieser gigantischen Bilanzsumme wirklich gefordert. Bei einer Ausschüttungsreserve von 73 Milliarden Franken sollte es für die Nationalbank kein Problem sein, diesen Anteil an den Bund auszugleichen.
Deshalb bitte ich Sie, diesen Vorstoss zu unterstützen. Es ist nicht mehr als gerecht. Wir bestrafen mit diesen Negativzinsen den Bürger. Diese Bestrafung kann mit der Umverteilung in die AHV wenigstens einigermassen gutgemacht werden, auch wenn man am liebsten natürlich gar keine Negativzinsen hätte.
In diesem Sinn bitte ich Sie, diese Motion zu unterstützen.