Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-17
Wortprotokoll
Geschätzter Herr Nationalrat, ich gebe Ihnen gerne eine Antwort. Ich habe auch gesagt, dass für den Bundesrat die Kompetenz der Kantone in diesem Bereich zentral ist. Das ist eine klare kantonale Kompetenz, sei es jetzt eine Verhüllung zu religiösen Zwecken, zum Zweck der Begehung einer Straftat, weil man nicht erkennbar sein will, wegen Hooliganismus usw. Es ist unerheblich, ob diese Verhüllung zu religiösen Zwecken erfolgt oder aus einem anderen Grund. Der indirekte Gegenvorschlag schliesst ja nur eine Lücke. Der Bundesrat hat keinen Anspruch, materiell einen indirekten Gegenvorschlag zu machen, weil er eben die verfassungsmässige Kompetenz der Kantone achtet, in diesem Bereich zu legiferieren.
Er hat letztlich nur die bundesrechtlichen Lücken geschlossen. Dort, wo der Bundesrat also erkannt hat, dass man zur Durchsetzung des Verhüllungsverbots gesetzgeberisch noch etwas besser klarer machen kann, hat er es getan - beispielsweise im öffentlichen Verkehr oder auch im Umgang mit Bundesstellen. Aber er hat nicht den Anspruch gehabt, hier weiter zu gehen, weil die verfassungsmässige Kompetenz der Kantone klar ist. Der Bundesrat ist übrigens überhaupt nicht gegen ein Verhüllungsverbot; auch ich nicht. Ich habe ja im Kanton St. Gallen selber ein Vermummungsverbot eingeführt. Aber es ist eine kantonale Kompetenz. Den Kantonen soll es überlassen bleiben, ob sie diese Vermummung verbieten wollen oder nicht. Es ist nicht eine Frage, die man auf der Ebene der Bundesverfassung regeln muss. Das zu Ihrer Frage. [PAGE 1061]