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Zopfi Mathias · Ständerat · 2020-06-18

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2020-06-18

Wortprotokoll

Die meisten von uns wissen vermutlich nicht, wie man aus Wasserstoffperoxid, Azeton und Salzsäure Sprengstoff herstellt. Offenbar ist dies aber möglich und wird gemacht, und wenn Sie suchen, finden Sie im Internet auch Anleitungen dazu. Die notwendigen Stoffe, eben die sogenannten Vorläuferstoffe, können Sie sich in Verkaufsstellen beschaffen. Ob, wie und ab welcher Menge dies als ungewöhnlich registriert wird, ist nicht geregelt, es ist teilweise zufällig und willkürlich, jedenfalls besteht keine Pflicht zur Meldung.

Das vorliegende Gesetz soll hier Abhilfe schaffen. Es führt eine Erwerbsbewilligung für private Verwenderinnen und Verwender ein und verbietet die Weitergabe. Künftig können Sie als Privatperson ab einer gewissen Schwelle nicht mehr einfach so und unregistriert Vorläuferstoffe erwerben. Das ist wichtig: Ich werde noch ein paarmal von Privatpersonen sprechen; dieses Gesetz richtet sich an Privatpersonen und nicht etwa an gewerbliche Verbraucher wie die Landwirte. Die Erwerbsbewilligung wird unter Voraussetzungen erteilt. Zentral ist, dass Sie einen plausiblen Verwendungszweck für diese Stoffe nennen können.

Damit dürfte auch klar sein, dass sich das Gesetz auf die meisten Privatpersonen in einem relativ bescheidenen Rahmen auswirkt, denn legalen Bedarf an Vorläuferstoffen hat nur ein sehr kleiner Kreis von Menschen. Insbesondere können Privatpersonen, da der Erwerb erst ab gefährlichen Konzentrationen bewilligungspflichtig ist, meist problemlos auf nicht bewilligungspflichtige Produkte ausweichen. Ich nenne Ihnen das Beispiel Wasserstoffperoxid: Für kosmetische Zwecke benötigen Sie eine Konzentration von 3 bis 6 oder höchstens 9 Prozent, dann sind Sie aber schon sehr blond. (Heiterkeit) Die Bewilligungspflicht in der entsprechenden EU-Verordnung beginnt ab einer Konzentration von 12 Prozent. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat ähnliche Schwellen festlegen wird.

Die Einschränkung wird deshalb Private nicht übermässig treffen, baut aber Hürden für die Verwendung für kriminelle Zwecke auf. Solche kriminellen Zwecke können nicht nur in der Verwendung für terroristische Anschläge liegen. Tatsächlich, wir wissen es, hat in der Schweiz glücklicherweise nie ein terroristischer Anschlag mit Sprengstoffen aus Vorläuferstoffen stattgefunden. Dennoch ist uns allen bewusst, dass eine gewisse Gefahr besteht.

In der EU gab es einige und auch solche, die vereitelt werden konnten. Mit dem vorliegenden Gesetz werden solche Anschläge oder die anderweitige Beschaffung nicht vollständig verunmöglicht, so ehrlich müssen wir sein. Aber es werden mindestens erhebliche Erschwernisse eingebaut und die Hürden erhöht. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen in den Ländern der EU wäre zudem zu befürchten, dass für die Beschaffung von Vorläuferstoffen auf die Schweiz ausgewichen würde. Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass auch im Bereich Terrorismus nicht allein gut organisierte Organisationen mit den notwendigen Beschaffungskanälen, sondern auch Einzeltäter ohne diese Kanäle relevant sein könnten. Ich meine, die Wirkung des Gesetzes darf also nicht unterschätzt werden.

Zahlenmässig relevanter als der Terrorismusbereich ist aber derzeit ein zweiter Markt für Vorläuferstoffe. Sprengstoffe aus Vorläuferstoffen, insbesondere TATP, werden zur Sprengung von Bancomaten verwendet. Es sind für den Zeitraum eines Jahres durch das Forensische Institut Zürich, das wir in der Kommission angehört haben, neun solche Sprengungen von Bancomaten dokumentiert. Die Kantone sprechen für ein ganzes Jahr gesamtschweizerisch von 22 Anschlägen.

Der letzte unerwünschte Verwendungszweck ist, dass immer wieder Jugendliche mit solchen Stoffen experimentieren. Dass das gefährlicher ist als anderer jugendlicher Leichtsinn, liegt auf der Hand. Es sind zahlreiche schwerste Verletzungen bei unbeabsichtigten Sprengungen dokumentiert. Die Vertreter des Forensischen Instituts Zürich haben erläutert, dass 2019 ganze 35 Entschärfereinsätze im Zusammenhang mit genau solchen Sprengstoffen aus Vorläuferstoffen und im selben Zusammenhang 32 Spurensicherungen erfolgt sind. In einem Jahr 67 Fälle, das ist nicht wenig.

Ihre Kommission hat die Vorlage insgesamt drei Sitzungen lang beraten und Anhörungen durchgeführt. Die Kantone begrüssen die Vorlage ausdrücklich und mit grosser Mehrheit, und die betroffenen Branchen haben sich ebenfalls positiv geäussert. Wie Sie der Fahne entnehmen können, beantragt Ihnen die Mehrheit, auf das Gesetz einzutreten. Eine Minderheit beantragt, nicht einzutreten.

Für die Mehrheit sind die bereits genannten Vorteile zentral. Zwar werden die Einschränkungen, die das Gesetz für Privatpersonen bringt, durchaus gesehen, in einer Kosten-Nutzen-Abwägung aber als günstig beurteilt. Der Sicherheitsgewinn der Vorlage ist potenziell hoch, insbesondere, was die Vermeidung von Unfällen und kriminellen Aktionen angeht. Demgegenüber sind nur sehr wenige Bürgerinnen und Bürger effektiv betroffen.

Die Minderheit kommt bei dieser Abwägung zu einem anderen Resultat. Ich gehe aber davon aus, dass der Sprecher der Minderheit sich noch äussern wird, und erläutere deshalb nicht weiter, was die Beweggründe der Minderheit sind.

Ich ersuche Sie also namens der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage einzutreten. Ich werde mich dann zum einzigen Artikel, den die Kommission geändert hat, Artikel 3, noch einmal kurz äussern.