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Zopfi Mathias · Ständerat · 2020-06-18

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2020-06-18

Wortprotokoll

Die Kommission hat in der ganzen umfangreichen Vorlage nur eine Änderung vorgenommen; sie betrifft Artikel 3. Ich werde sehr kurz dazu Stellung nehmen, dies zuhanden der Materialien. Artikel 3 ist die Delegationsnorm an den Bundesrat, und in Absatz 2 ist geregelt, dass der Bundesrat zu regeln hat, für welchen Vorläuferstoff ab welcher Konzentration welcher Zugang möglich ist. Es gibt drei Abstufungen: freier Zugang, Bewilligungspflicht und Verbot. Die Kommission möchte jetzt ergänzen, dass alternativ zu diesen Stufen für bestimmte Mengenschwellen der Zugang über den Fachhandel, also insbesondere Apotheken oder Drogerien, ermöglicht werden kann. Das wird vor allem dort infrage kommen, wo ein Verbot zu streng, ein freier Zugang aber zu offen wäre, und wo es sich zwar um hohe Konzentrationen, aber eben geringe Mengen handelt. Mit der Formulierung wird also explizit für kleine Mengen, und das kann je nach Stoff eine unterschiedliche Menge sein, der Zugang über den Fachhandel ermöglicht.

Vielleicht muss der Zweitrat die Formulierung noch prüfen und anpassen. Aber aus Sicht der Kommission ist diese Ergänzung unproblematisch und pragmatisch, und ich ersuche Sie deshalb, ihr zuzustimmen.