Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-06-18
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-06-18
Wortprotokoll
Das mache ich gerne. Ich gehe die Anträge der Reihe nach durch und beginne bei Artikel 16 Absatz 4. Hier hat Ihnen der Bundesrat vorgeschlagen, dass wir in Zukunft auch überregionale Titel unterstützen; heute ist es ja die Regional- und Lokalpresse. Der Bundesrat ist der Meinung, dass demokratiepolitisch jede Zeitung wichtig ist, die die Leserin und den Leser erreicht - noch einmal: jede Zeitung, die eben abonniert wurde, bezahlt wird und zur Leserin oder zum Leser kommt. Ob eine Zeitung eine Auflage von 41[NB]000 oder 39[NB]000 Exemplaren hat, ist demokratiepolitisch gleich wichtig. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, man solle in Zukunft auch überregionale Titel fördern oder unterstützen, so wie man das bis jetzt auch für die Regional- und Lokalpresse gemacht hat. Allerdings ist der Bundesrat hier der Meinung, dass es jetzt nicht nur darum gehen kann, dass es mit dieser Aufstockung und mit dieser Öffnung, indem wir eben die Auflagenobergrenze abschaffen und auch das Kopfblattkriterium abschaffen, getan ist; vielmehr möchte er mit etwa der Hälfte dieser 20 zusätzlichen Millionen, die er dafür einsetzen möchte, also mit 10 Millionen Franken neu auch diese überregionalen Zeitungen unterstützen. Die andere Hälfte wäre aber auch eine zusätzliche Unterstützung für die Lokal- und Regionalpresse, weil dort die Unterstützung pro Exemplar erhöht würde.
Die zusätzlichen 20 Millionen Franken, die der Bundesrat spricht, sind also etwa zur Hälfte für die überregionale Presse, die neu hinzukommt, und zur Hälfte für die lokale und regionale Presse bestimmt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das vertretbar und sinnvoll ist.
Ihre Kommissionsmehrheit hat hier gesagt, sie möchte das unterstützen, was der Bundesrat vorschlägt, zusätzlich aber auch die Erscheinungshäufigkeit noch etwas ausweiten bis auf einen zweiwöchentlichen Rhythmus.
Der Bundesrat hat Ihnen das nicht vorgeschlagen, aber ich glaube, das ist jetzt nicht die ganz grosse Gretchenfrage. Deshalb kann ich namens des Bundesrates hier bei Absatz 4 Ihre Kommissionsmehrheit unterstützen.
Ich sage noch etwas zur Kommissionsminderheit Knecht zu Artikel 16 Absatz 4 Buchstabe a. Die Kommissionsminderheit möchte diesen zweiwöchentlichen Rhythmus nicht. Da muss ich Ihnen sagen, dass der Bundesrat da mit der Kommissionsmehrheit leben kann. Hingegen möchte die Minderheit Knecht bei Buchstabe a zusätzlich auch Gratiszeitungen unterstützen. Ich unterstütze voll und ganz, was der Kommissionssprecher gesagt hat: Gratis oder nicht gratis ist nicht eine Frage der Qualität. Es ist nicht so, dass ein abonniertes Produkt Qualität hat und ein Gratisangebot nicht. Eine Gratiszeitung ist aber ein Geschäftsmodell. Es ist ein Entscheid eines Unternehmers, auf das Geschäftsmodell "Gratiszeitung" zu setzen. Das bedeutet, er verzichtet ganz bewusst auf Publikumseinnahmen und setzt auf Werbeeinnahmen und damit auch auf Reichweite. Das ist ein unternehmerischer Entscheid, den man fällen kann. Es kann auch sein, dass ein Mäzen diese Zeitung bezahlt; das ist auch ein Modell. Das ist auch legitim, ist dann aber ein anderes Geschäftsmodell.
Wenn Sie die Gratismedien und die abonnierten Zeitungen gleichermassen unterstützen, dann ist das ein totaler Systemwechsel. Ich bin mir nicht sicher, ob Ihnen bewusst ist, was für Folgen das hat bzw. was das dann gerade für die Lokal- und Regionalpresse bedeutet. Wenn Sie den gleichen Betrag einsetzen und den einfach durch x tausend oder zehntausend Exemplare mehr teilen, dann leidet am Schluss jene Lokal- und Regionalpresse, die Sie ja, das habe ich heute [PAGE 604] von Ihnen deutlich gehört, gerne mehr unterstützen möchten! Da müssen Sie sich schon entscheiden.
Die Frage wurde übrigens 2010 diskutiert. Es wurde bewusst entschieden, dass die Unterstützung für abonnierte Zeitungen vorgesehen ist, weil es sich hier um ein Geschäftsmodell handelt, bei dem man auf Publikumseinnahmen setzt. Gleichzeitig setzt man auch auf Werbeeinnahmen, stützt sich finanziell möglichst breit ab und, das kann man schon sagen, sichert sich auch etwas mehr Unabhängigkeit. Man ist dann nicht nur von einem Geldgeber oder nur von der Werbung oder nur vom Mäzen abhängig, sondern versucht, eine möglichst breite finanzielle Basis zu bilden. Das dient natürlich der Unabhängigkeit eines Mediums.
Hier möchte ich ganz deutlich die Kommissionsmehrheit unterstützen. Wie gesagt, mit der Erscheinungshäufigkeit kann ich leben. Ich möchte deshalb hier keine separate, noch gesonderte Abstimmung. Bei Artikel 16 Absatz 4 Buchstabe a unterstützt der Bundesrat die Kommissionsmehrheit.
In Absatz 4bis, das habe ich bereits vorhin gesagt, möchte Ihre Kommission neu eine degressive Ausgestaltung. Es ist zwar richtig, dass die überregionalen Zeitungen neu auch unterstützt werden sollen, aber bei grossen Auflagen gibt es doch gewisse Skaleneffekte. Dies soll berücksichtigt werden, und deswegen degressiv: je höher die Auflage, desto kleiner pro Exemplar die Unterstützung. Das können wir in der Verordnung so regeln, das ist machbar.
Dann möchte ich mich noch zu Absatz 7 äussern. Hier liegt der Einzelantrag Salzmann vor. Ich habe es eigentlich bereits gesagt: Der Bundesrat ist der Meinung, dass die 50 Millionen, also die zusätzlichen 20 Millionen, gerechtfertigt sind für die überregionalen Zeitungen, aber eben auch für eine Erhöhung bei den Lokal- und Regionalzeitungen. Ich glaube, das ist auch in Ihrem Sinn, wie ich das gehört habe. Deshalb würde ich hier auch bei Absatz 7 Buchstabe a Ihre Kommissionsmehrheit unterstützen.
Bei Buchstabe b hat Ihre Kommission entschieden, dass sie zusätzliche Mittel für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse im Umfang von 10 Millionen Franken vorsehen möchte. Das hat Ihnen der Bundesrat nicht vorgeschlagen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir, ich sage dazu später noch mehr, ein bisschen ausgewogen sein müssen: Wie stark unterstützen wir die Presse zusätzlich? Wie die Onlinemedien? Was machen wir bei den elektronischen Medien? Das soll in einem Gleichgewicht sein, und da besteht natürlich das Risiko, dass dieses Gleichgewicht ein bisschen infrage gestellt wird; ich sage nachher auch noch etwas zur Früh- und Sonntagszustellung.
Hier hat Ihnen der Bundesrat diese Erhöhung nicht vorgeschlagen. Ich bitte Sie, hierzu auch eine Abstimmung durchzuführen.
Jetzt komme ich noch zum Antrag Hegglin. Es wurde eigentlich sehr klar gesagt: Es war ein sehr bewusster Entscheid, dass man diese Beträge ins Gesetz schreibt und diese Entscheide nicht in der jährlichen Budgetdebatte zur Disposition stellt. Die Unabhängigkeit der Medien ist ein sehr bewusster Entscheid, und ich denke, da sind wir in der Schweiz ganz besonders sensibel. Dass der Staat Geld gibt für Journalistenstellen und dann sagt: "Ich mag Sie, aber Sie mag ich weniger, und dieses Blatt nervt schon lange" - unvorstellbar! Da besteht eigentlich eine Absicherung, damit diese Unabhängigkeit gewahrt bleibt, und deshalb wird der Betrag ins Gesetz geschrieben. Wenn Sie jetzt einfach sagen "maximal", dann steht die jährliche Unterstützung zur Disposition.
Das war ein Entscheid für die Unabhängigkeit der Medien, und ich bitte Sie hier deshalb, diesem Entscheid, der wie gesagt vor zehn Jahren gefällt worden ist, weiterhin nachzuleben, indem Sie sagen: "Die Unabhängigkeit sichern wir, indem wir eben nicht jährlich den Daumen nach oben oder nach unten halten, sondern indem wir hier diese Beträge so festhalten."