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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-06-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-06-18

Wortprotokoll

Sie haben den Kommissionssprecher gehört: Heute erhalten die privaten [PAGE 612] Radio- und Fernsehveranstalter 6 Prozent des Ertrags aus der Radio- und Fernsehabgabe. Dieser Prozentsatz gilt seit der letzten RTVG-Teilrevision, die aus dem Jahr 2016 stammt. Vorher waren es 4 Prozent. Es gab also 2016 bereits eine Erhöhung. Jetzt möchte Ihre Kommission noch einmal eine zusätzlich Erhöhung. Ich wiederhole es nicht, der Kommissionssprecher hat schon gesagt, um wie viele Millionen es sich handeln würde.

Wenn man den Veranstaltern jetzt mehr bezahlen will, dann muss man sich einfach bewusst sein, dass die privaten Radio- und Fernsehveranstalter auch mehr kommerzielle Einnahmen erwirtschaften müssen. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass sie zwischen 20 und 30 Prozent ihres Betriebsaufwands selber finanzieren. Das heisst, die Veranstalter müssen mehr Werbe- oder Sponsoring-Einnahmen haben, damit sie auch entsprechend mehr von der Abgabe erhalten. Ich bin einfach nicht ganz sicher, ob das durchwegs möglich ist. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass die privaten Radio- und Fernsehveranstalter heute schon Mühe haben. Das hat dann zur Folge, dass sie nicht den ganzen Abgabeanteil, der ihnen laut der Konzession zusteht, abholen können. Das muss Sie aber eigentlich nicht kümmern, Sie wollen die Möglichkeit, das Potenzial schaffen, dort mehr Geld abzuholen.

Eine andere Überlegung, die ich Sie auch noch zu machen bitte, ist eine Frage im Zusammenhang mit dem Antrag Ihrer Kommission, die einen fixen Verteilschlüssel vorgeben möchte. Die Vorbereitungsarbeiten für die Neukonzessionierungen laufen jetzt. Wenn Sie mindestens 5 Prozent für die Fernsehveranstalter und mindestens 3 Prozent für Radioveranstalter festlegen, dann schränken Sie mit dieser fixen Verteilung natürlich den Handlungsspielraum unter Umständen etwas ein. Das müssen Sie sich einfach auch vor Augen halten.

Es ist allerdings so, dass diese 3 und 5 Prozent, die jetzt ins Gesetz geschrieben werden sollen, ungefähr der heutigen Verteilung entsprechen. Es ist also nicht eine Veränderung, aber man muss einfach wissen: Wenn das im Gesetz steht, gibt es weniger Handlungsspielraum.

Dann hat der Kommissionspräsident Sie darauf vorbereitet, dass ich - ich muss das machen - Ihnen Folgendes zu bedenken gebe: Auf Anfang 2021 hat der Bundesrat ja die Abgabe für die Haushalte und die KMU beträchtlich gesenkt. Wenn Sie jetzt die Ausgabenposten erhöhen und dafür mehr Geld brauchen, kann man natürlich nicht ausschliessen, dass es dann plötzlich doch zu wenig Geld in der Kasse hat und wir über eine Gebührenerhöhung sprechen müssen. Das möchten wir natürlich alle nicht.

Wie Sie hören, ist der Bundesrat da nicht grundsätzlich dagegen, aber ich habe doch gefunden, es sei wichtig, dass Sie die Skepsis des Bundesrates in Bezug auf diese Festlegung gehört haben. Mir geht es fast am meisten darum, dass Sie so fixe Beträge - mindestens 5 Prozent, mindestens 3 Prozent - ins Gesetz schreiben. Ich verlange keine Abstimmung, aber ich denke, es ist gut, wenn der Zweitrat dann vielleicht auch noch einmal überlegt, ob das Geld überhaupt abgeholt werden kann, ob es sinnvoll ist, ob es mehr Vorteile bringt, wenn Sie den Handlungsspielraum im Hinblick auf die Neukonzessionierungen einschränken.

Das sind die Überlegungen, die ich machen wollte, aber ich verlange keine Abstimmung.