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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-06-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-06-18

Wortprotokoll

Für die Verteilung der Abgabenanteile hat das UVEK 2008, im Rahmen der Neukonzessionierung, ein Berechnungsmodell eingeführt. Der Meccano funktioniert so: Alle konzessionierten Veranstalter erhalten einen einheitlichen Grundbeitrag zur Deckung der Produktionskosten; das gilt für alle, abgestuft, so wie es im Gesetz festgehalten ist. Wenn aber die Konzession vom Veranstalter zusätzliche publizistische Leistungen verlangt, zum Beispiel die Publikation eines zweisprachigen Programms oder auch spezieller Programmfenster, dann gibt es für diesen Grundbeitrag an die Betriebskosten einen Multiplikator, dann weiss man: Es kostet natürlich mehr, wenn in der Konzession ein zweisprachiges Programm verlangt wird anstatt nur ein einsprachiges. Das wird aber heute bei der Berechnung des Grundbeitrags für die Konzession berücksichtigt. In diesem Sinne ist aus unserer Sicht das Anliegen dieses Antrages bereits umgesetzt.

Die Frage ist, was passiert, wenn ein Konzessionär, ein Veranstalter, während der laufenden Konzession zum Beispiel freiwillig ein zusätzliches Programmfenster anbietet. Da stellt sich jetzt die Frage, ob er sagen kann, er hätte dafür auch gerne mehr Geld. Er macht es aber freiwillig, er macht es ausserhalb des Konzessionsauftrags. Er muss das auch nicht mit dem Bund absprechen, das ist sein freiwilliger Entscheid. Gemäss Einzelantrag Vara würde sich die Unterstützung jetzt nicht mehr an der Konzession orientieren, sondern an den Programmen. Das ist natürlich ein Problem, weil jemand eine Konzession, einen Auftrag und einen Grundbeitrag bekommt. Wenn jetzt während der Konzessionszeit freiwillig zusätzliche Programme eingeführt werden - was vielleicht wünschbar oder auch erfreulich ist - und der Veranstalter sagt, dafür hätte er jetzt auch gerne mehr Geld, denn er habe jetzt noch ein zusätzliches Programm eingeführt, dann ist die Frage, ob er dann mehr Geld bekommt. Dann müssten Sie entweder insgesamt mehr Mittel zur Verfügung stellen oder jemandem das Geld wegnehmen. Heute sind die Konzessionsgelder eigentlich verteilt. Es ist nicht so, dass da irgendwo noch ein Kässeli ist, aus dem man sich zusätzlich bedienen kann.

In diesem Sinne sind wir eigentlich der Meinung, man sollte diesen Leistungsauftrag im Rahmen der Konzession festschreiben. Noch einmal, wenn hier spezielle Leistungen erbracht werden, z. B. ein zweisprachiges Programm, dann soll das beim Grundbeitrag entsprechend berücksichtigt werden. Dann soll der Grundbeitrag erhöht werden, aber das wird heute bereits gemacht. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann. Ich würde Sie aus diesen Gründen bitten, diesen Einzelantrag abzulehnen.

Vielleicht noch ein Angebot: Der Berichterstatter hat gesagt, man solle die Frage noch im Nationalrat anschauen, weil sie in der Kommission nicht diskutiert wurde. Wir sind gerne bereit, diesen Mechanismus in der Kommission des Nationalrates noch einmal aufzuzeigen und zu schauen, ob es im Einzelfall ein Problem gibt und warum. Aber der Grundmeccano ist heute so, wie ich es Ihnen gesagt habe. Daran würden wir gerne nichts ändern.