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Aebi Andreas · Nationalrat · 2020-06-18

Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-18

Wortprotokoll

Das Büro hat die Verantwortung, die Tätigkeiten des Rates zu planen und das Sessionsprogramm festzulegen. Es muss sicherstellen, dass die behandlungsreifen Geschäfte beraten und entschieden werden können.

Das Büro hat festgestellt, dass der Rat bei der Beratung der Geschäfte im Rückstand ist. Dies ist mitunter auf den Verzicht der dritten Woche der Frühjahrssession zurückzuführen. Zudem musste der Rat Geschäfte zurückstellen, zum Beispiel die Legislaturplanung, um prioritäre Geschäfte im Zusammenhang mit der Bewältigung der Coronavirus-Krise im Mai und Juni zu behandeln.

Während der Sommersession konnte der Nationalrat etwa fünfzehn Geschäfte nicht wie geplant behandeln, darunter mehrere Gesetzesvorlagen wie die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes oder das Nationalstrassenabgabegesetz, aber auch folgende parlamentarischen Initiativen in der zweiten Phase: "Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung" (16.411), "Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen" (09.503) sowie die "Einführung einer Adoptionsentschädigung" (13.478). Es war auch nicht möglich, die Liste der Motionen und Postulate reglementskonform zu diskutieren. Artikel 28 des Geschäftsreglements verlangt nämlich, dass der Rat pro Session während mindestens acht Stunden parlamentarische Initiativen und Vorstösse behandelt. Hinzu kommt, dass der Bundesrat - Stand heute - bereits fünf dringende Botschaften angekündigt hat, die wir in der Herbstsession behandeln müssen. Wenn wir nicht handeln, wird der Nationalrat bestimmte Entscheidungen nicht rechtzeitig treffen können.

Aus diesem Grund hat das Büro heute Morgen beschlossen, die Herbstsession wie gewünscht zu verdichten und eine zweitägige Sondersession im Oktober 2020 zu organisieren. Diese Massnahmen sind die einzigen, die es dem Nationalrat erlauben, seine Geschäftslast gesetzes- und reglementskonform abzubauen.

Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Das Büro beantragt, den Ordnungsantrag aus den erwähnten Gründen abzulehnen.