Flach Beat · Nationalrat · 2020-06-18
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-06-18
Wortprotokoll
Geschätzte Hüterinnen und Hüter der Grundrechte und der Menschenrechte, treten Sie nicht auf dieses Gesetz ein. Gemäss Artikel 32 der Bundesverfassung gibt es zwei Arten von Menschen: schuldige und unschuldige. Als man das geschrieben hat, hat man sehr wohl gewusst, dass es unschuldige Menschen gibt, die vielleicht irgendwann auch einmal schuldig sein könnten, dass es Menschen unter uns gibt - damals und heute -, die vielleicht Böses vorhaben. Doch man hat sie nicht in die Verfassung aufgenommen, man hat nicht geschrieben: "Und für Personen, die vielleicht einmal etwas anstellen könnten, schaffen wir noch ein Sonderrecht, nach dem die Polizei separat für sie gedachte Settings verfügen kann"; das hat man mit gutem Grund nicht in die Verfassung geschrieben. Man hat es nicht in die Verfassung geschrieben, weil wir den Habeas-Corpus-Grundsatz aufgenommen haben und eine Person nur dann Zwangsmassnahmen vom Staat zu erwarten hat, wenn sie etwas angestellt hat, wenn sie ein entsprechendes Verbrechen begangen hat oder wenn Fluchtgefahr besteht, nachdem sie in flagranti erwischt worden ist, oder ähnliche Dinge vorliegen; das ist klar geregelt.
Eine Präventivhaft für jemanden, der vielleicht einmal ein Verbrechen begeht, das sieht die Verfassung nicht vor. Nun, schauen wir, was passiert ist: Was haben wir seit den Vorfällen von 9/11 gemacht? Haben wir die Hände in den Schoss gelegt und geschaut, wie sich der Terrorismus vielleicht auch in der Schweiz ausbreitet? Nein, das haben wir nicht. Wir haben verschiedenste Massnahmen ergriffen, haben Gesetze geändert und haben Kompetenzen erweitert. Wir haben zum Beispiel das Nachrichtendienstgesetz modernisiert, wir haben dort neue Mittel und neue Kompetenzen geschaffen. Wir haben das Bundesgesetz revidiert, das die Post- und Telefonüberwachung regelt, wir haben dort neue Kompetenzen und Möglichkeiten geschaffen. Gerade diese Woche haben wir die Strafprozessordnung revidiert, zusammen mit den anderen europäischen Staaten haben wir eines der grossen Probleme, nämlich die Reise und die Anwerbung für den Dschihad, jetzt unter Strafe gestellt und entsprechende harmonisierte Massnahmen im Strafgesetzbuch aufgenommen. Das sind tatsächlich Lücken, die bestanden haben.
Wir haben auch, ebenfalls in dieser Session, im Strafgesetzbuch eine neue Bestimmung auf den Weg gebracht, welche die Situation von Personen klärt, die verurteilt worden sind und aus der Haft entlassen werden sollen, bei denen aber ein Gericht und die Vollzugsbehörden sagen, sie stellen weiterhin eine Gefahr dar, weil sie schon etwas angestellt haben, weil sie uneinsichtig sind, weil sie keine Therapien machen, weil sie Gespräche verweigern usw. Wir haben diesen gesetzlichen Rahmen ebenfalls geschaffen.
Was wir jetzt hier haben, ist ein Gesetz, das auch auf dem Unvermögen basiert, umschreiben zu können, was wir denn eigentlich wollen. Da hat man eine gute Idee gehabt: Man hat den "Gefährder" erfunden. Das ist eine tolle Sache, so ein Gefährder, da weiss jeder, was damit gemeint ist: Das ist einer, der gefährlich sein könnte - das ist ein Gefährder. Aber schauen Sie sich einmal an, was man dann im Gesetz geschrieben hat, wie das dort umschrieben ist und wie ein Staatsanwalt, ein Polizist oder ein Richter dann letztlich entscheiden soll, ob jemand ein Gefährder ist oder nicht. Das ist eine vollkommen vage Umschreibung, die gefüllt werden kann, und zwar mit irgendetwas, je nachdem, worauf man gerade Lust hat.
Vorhin wurde von der Mehrheit unter anderem ausgeführt, wo Rauch sei, sei auch Feuer. Und das soll dann der Grundsatz sein, um in einem liberalen, freiheitlichen Rechtsstaat entsprechende Freiheitsrechte einzuschränken - auf der Basis von "Er könnte, er würde". "Hätte, hätte, Fahrradkette" ist keine Rechtsgrundlage für Freiheitseinschränkungen, auch wenn wir hier jetzt elegant irgendwie umschiffen und umschreiben wollen, was wir denn damit genau meinen.
Wir haben auch den Nationalen Aktionsplan ins Leben gerufen. Wir haben all die Gesetzesänderungen, die ich schon erwähnt habe, veranlasst. Und nun setzen wir noch etwas darauf, von dem wir das Gefühl haben, wir könnten damit dann noch die letzten und allerletzten Probleme lösen. Absolute Sicherheit gibt es nicht, aber ganz sicher ist, dass wir verpflichtet sind, die Grundrechte, den liberalen Rechtsstaat und den Grundsatz "in dubio pro reo" hochzuhalten. Denn gerade die Kreise, gegen die wir uns hier alle stellen - Terroristen, Menschen, die unsere Rechtsordnung, unsere Gesellschaft, unsere Ansprüche an eine gerechte Welt hinterfragen oder ablehnen, die völlig andere Vorstellungen haben, als[NB]wir[NB]sie[NB]haben mit dem, was wir unter Rechtsstaat, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Mitwirkung oder Redefreiheit verstehen -, gerade diese Menschen lachen sich ins Fäustchen, wenn wir uns hier zu einem Polizeistaat wandeln und Kompetenzen geben, die ganz klar einer richterlichen Begutachtung unterliegen. Wenn wir hingehen und einfach neue Begriffe erfinden, um einer Person habhaft zu werden und sie irgendwie sichern zu können - wahrscheinlich auch noch mit komplett untauglichen Mitteln; das sehen Sie, wenn Sie das im Detail anschauen -, dann sind wir damit schlicht und ergreifend auf dem Holzweg.
Vielleicht noch ein letztes Wort: Die Problematik, dass es Leute gibt, die gegen den Staat sind, die gegen unsere Gesellschaft sind, die vielleicht sogar gefährlich sind, ist keine neue. Die Legende besagt, dass es mal einen gab, der Gessler hiess und dasselbe Problem hatte: Er konnte nicht unterscheiden und war nicht sicher, wer ihm denn half und wer nicht, wer gegen ihn war. Da steckte er einen Hut auf eine Stange und sagte: Wer den Hut nicht grüsst, ist einer der Letzteren.
Bitte treten Sie nicht ein, und wenn Sie doch eintreten, dann unterstützen Sie die Rückweisungsanträge, die gut formuliert sind und einige der Probleme lösen können.