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Vollmer Peter · Nationalrat · 2002-10-04

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-04

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsmehrheit muss ich Sie bitten, den Minderheitsantrag abzulehnen. Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir die materielle Debatte im Zusammenhang mit der zweiten Gotthardröhre, d. h. die Debatte über die Avanti-Initiative, den Gegenvorschlag und die Parlamentarische Initiative Giezendanner, nicht mit dem Verfahren vermischen, zu dem wir jetzt gezwungen sind, wenn wir als Kommission eine Fristverlängerung beantragen.

Wir sind ja hier in der zweiten Phase der Behandlung der Parlamentarischen Initiative Giezendanner. Die Kommission hat dazu auch einen Entwurf ausgearbeitet. Dieser sieht vor, den Alpenschutzartikel für den Bereich der zweiten Röhre am Gotthard anzupassen. Die Kommission hat aber im letzten Januar beschlossen, die Behandlung dieser Initiative zurückzustellen, bis der Bundesrat seine Botschaft zur Avanti-Initiative und zum Gegenvorschlag auf dem Tisch hat und bis auch eine entsprechende Vernehmlassung zur Parlamentarischen Initiative Giezendanner ausgewertet werden kann. Die Behandlung der Parlamentarischen Initiative Giezendanner, aber auch die Behandlung der Avanti-Initiative konnten erst jetzt an die Hand genommen werden, weil die Botschaft des Bundesrates erst in diesem Frühjahr verabschiedet wurde. Das hat zur Folge, dass wir in der Kommission jetzt speditiv an die Arbeit gehen. Die Parlamentarische Initiative Giezendanner ist für die nächste Sitzung traktandiert. Es wird dann zu entscheiden sein, ob wir die Volksinitiative und die Parlamentarische Initiative Giezendanner zusammen, separat oder nachgeordnet behandeln werden.

Ich glaube, es wäre falsch, wenn wir jetzt diese Fristverlängerung über die ordentlichen zwei Jahre nicht gewähren würden. Als Kommissionspräsident kann ich auch der Minderheit versichern: Es ist nicht die Absicht, mit einer [PAGE 1683] Fristverlängerung um zwei Jahre das Geschäft um zwei Jahre zu vertrödeln. Wir haben diese zwei Jahre gewählt, weil das die ordentliche Verlängerungsfrist ist, die bei allen Geschäften zur Anwendung kommt. Wir werden das Geschäft aber sofort behandeln, wenn wir jetzt diese Auswertung der Vernehmlassung vor uns haben.

Ich bitte Sie also im Namen der Kommissionsmehrheit, der Verlängerung um zwei Jahre zuzustimmen. Diese Abstimmung soll kein Präjudiz und kein Indiz dafür sein, wie wir in Zukunft mit diesen Initiativen umgehen.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.