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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2020-09-07

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-09-07

Wortprotokoll

Ich freue mich, die Motion unserer SGK zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorstellen zu können.

Die KMU sind das Rückgrat der schweizerischen Wirtschaft, und die Corona-Krise hat sie schwer getroffen. Zum Glück hat der Bundesrat verschiedenste Massnahmen getroffen: Kurzarbeitszeitentschädigung - und da, nicht zuletzt auf Druck des Parlamentes, auch die Ausweitung der Bezugsberechtigung -, Erwerbsausfallentschädigung und Vereinfachung der Abläufe bei beiden Massnahmen. Wunderbar! Das hat viel geholfen, aber es hat leider auch gezeigt, dass mit [PAGE 1199] diesen Massnahmen nicht alle Fälle von Betroffenen abgedeckt wurden. Wir haben es leider - das ist die Realität - nicht nur mit zwei Kategorien zu tun, nämlich mit Arbeitnehmenden und Selbstständigen, sondern wir haben verschiedene Zwischenkategorien: Es gibt befristet Angestellte mit mehreren Kleinstpensen, welche auf Abruf, mit Gagen, Projektbeiträgen und so weiter arbeiten. Es gibt auch arbeitgeberähnliche Angestellte, häufig in kleinen KMU, häufig auch in Familienbetrieben oder in kleinen GmbH. Es ist der Partner oder die Partnerin, es sind nahe Verwandte, die als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in einer Art Chefposition mitarbeiten und einen Lohn erhalten; und diese fallen aus dem System.

Während der Krise hat der Bundesrat mit der Covid-19-Verordnung 2 eine Lösung gefunden. Dadurch konnten diese als arbeitgeberähnliche Angestellte auch Kurzarbeitszeitentschädigung, eine plafonierte Entschädigung, beziehen. Jetzt ist sie wieder weg, und auch die Erwerbsersatzentschädigung greift nicht für sie, sprich: Wir haben keine Lösung, eventuell ist noch die Sozialhilfe da. Wir brauchen aber eine dauerhafte Lösung, und hier haben wir eine Lücke im AVIG, auch wenn sie bewusst gewählt ist, wie der Bundesrat ausgeführt hat. Es geht um eine unverschuldete Notlage und damit verbunden um massive finanzielle Einbussen. Es geht bei diesen Betrieben, es sind oft Familienbetriebe, um die Verhinderung von Konkursen, welche durch Anordnungen des Staates ausgelöst werden, wie jetzt Corona zeigt. Die KMU können nichts für diese Situation.

Es wird in der Begründung der Ablehnung der Motion von Missbrauch gesprochen. Das kann aber keine Begründung sein. Missbrauch ist überall möglich, und wir müssen schauen, diesen mit guten Lösungen zu verhindern. Es ist sicher möglich, die Finanzen offenzulegen und natürlich dann effektive Kontrollen durchzuführen. Dafür braucht es Leute, die das umsetzen - aus all diesen Gründen die Motion unserer SGK.

Der Bundesrat soll das Arbeitslosenversicherungsgesetz in Artikel 31 Absatz 3 Buchstabe b ändern. In KMU, in Familienunternehmen soll der Partner oder die Partnerin des Arbeitgebers, wenn es sich um Umstände handelt, die nicht vom Arbeitgeber verursacht wurden, im Sinne des Härtefalls nach Artikel 32 Absatz 3, ebenfalls Anspruch auf Kurzarbeitszeitentschädigung - plafoniert - haben.

Die Entscheidung der SGK war knapp: Sie fiel mit 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid der Präsidentin für diese wichtige Änderung im Arbeitslosenversicherungsgesetz, für die Einreichung dieser Motion, die wir Sie bitten zu unterstützen. Eine Minderheit ist der Argumentation des Bundesrates gefolgt und will keine Änderung, unter anderem wegen des Missbrauchspotenzials, das zu gross sei.

Wir hoffen aber trotzdem, dass Sie im Sinne der Mehrheit die Motion unterstützen und die Familien-KMU in der Krise nicht im Regen stehen lassen - das kann nicht sein. Wir wollen diese vielmehr stärken und bitten Sie, diese Gesetzesänderung anzunehmen und die Motion zu unterstützen.