Aebischer Matthias · Nationalrat · 2020-09-07
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-07
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen die vorliegende Kulturbotschaft, vor allem die wichtigsten Änderungsvorschläge des Bundesrates und was wir in der Kommission aus ihnen gemacht haben, kurz vorstellen. Die Nationalratspräsidentin hat das Prozedere der Abstimmung bereits erklärt; ich werde am Schluss meines Votums noch einmal kurz darauf eingehen.
Dreimal haben wir in unseren WBK-Sitzungen über die Kulturbotschaft 2021-2024 gesprochen. Im Mai dieses Jahres fand ein grosses Hearing statt und zwei Wochen später die Eintretensdebatte. Im Juli folgte dann die Detailberatung. Parallel dazu - Sie waren dabei - fanden die Diskussionen über die Covid-19-Hilfskredite statt. Es ist für die Mehrheit der WBK wichtig, dass diese zwei Geschäfte nicht verknüpft werden, so wie das die Minderheit Keller Peter vorsieht. Diese will den Bundesrat beauftragen, die im Rahmen der Covid-19-Kulturverordnung ausgerichteten A-Fonds-perdu-Gelder im Zahlungsrahmen zu kompensieren.
Die Vorlage umfasst fünf Gesetzesänderungen und acht Finanzierungsbeschlüsse. Im Grundsatz ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass die Vorlage des Bundesrates eine gute ist: Sie knüpft an der letzten Kulturbotschaft an und konsolidiert die Marschrichtung, welche vor fünf Jahren eingeschlagen worden ist.
935,5 Millionen Franken will der Bundesrat in den nächsten vier Jahren ausgeben. Die WBK-N möchte diesen Betrag leicht erhöhen und unter anderem die Baukultur, die audiovisuelle Archivierung und die rätoromanische Sprachkultur mit etwas mehr Geld fördern. Das ergibt eine Fördersumme für die nächsten vier Jahre von 956,9 Millionen Franken; dies sind 22,4 Millionen mehr, als der Bundesrat sprechen will. Dieses Geld entspricht rund 10 Prozent der gesamten Kulturförderung in unserem Land. Die anderen 90 Prozent - das sei hier auch einmal gesagt - werden von den Städten und den Kantonen übernommen.
Nicht nur weil der Film in der Verfassung verankert ist, sondern auch weil der Bundesrat zwei Neuerungen vorschlägt, diskutierte die Kommission ausgiebig über das Filmgesetz. An dieser Stelle sei erwähnt - ich mache das heute einmal und nicht wiederkehrend -, dass ich der Präsident von Cinésuisse bin. Cinésuisse ist der Dachverband der Schweizer Filmbranche. Da der Bundesrat den digitalen Wandel als Schwerpunkt erachtet, schlägt er vor, Anbieter von Filmen auf elektronischen Plattformen zu verpflichten, in das unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren. Eine solche Verpflichtung besteht bereits für Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Programm. Die Mehrheit der Kommission begrüsst dieses Vorhaben. Das Ziel ist, dass auf den Streaming-Plattformen und auch in den TV-Stationen nicht nur - wohlverstanden zum Teil sehr gut gemachte - US-Serien gezeigt werden, sondern eben in Bälde auch Schweizer Serien oder Schweizer Filme mit Schweizer Schauspielern, mit Schweizer Regisseurinnen, mit Schweizer Kamerafrauen, gedreht in der Schweiz und mit Serviceleistungen aus der Schweiz.
Im Weiteren sollen die Online-Plattformen auch in der Schweiz verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent europäische Filme anzubieten. Diese Änderung hat nicht zuletzt zum Ziel, das Feld für eine zukünftige Beteiligung der Schweiz am europäischen Kulturprogramm "Creative Europe" zu ebnen.
Eintreten wird bei dieser Vorlage nicht bestritten. Kollege Christian Wasserfallen möchte jedoch mit seiner Minderheit auf das Filmgesetz nicht eintreten. Das lehnt die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Das wird die erste Abstimmung sein; die Nationalratspräsidentin hat das bereits erklärt.
Die zweite Abstimmung nach der Eintretensdebatte wird jene zur Minderheit Keller Peter sein. Sie möchte, wie bereits erwähnt, die ganze Vorlage an den Bundesrat zurückweisen und die im Rahmen der Covid-Kulturverordnung ausgerichteten A-Fonds-perdu-Gelder im Zahlungsrahmen kompensieren. Die Kommission lehnt das mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls ab. [PAGE 1202]
Die dritte Abstimmung nach der Eintretensdebatte betrifft die Minderheit Kutter. Sie fordert die Rückweisung des Filmgesetzes. Die ergänzende Erklärung zum Text auf der Fahne wird Nationalrat Kutter noch selbst abgeben. Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 9 Stimmen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.