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Knecht Hansjörg · Ständerat · 2020-09-07

Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-07

Wortprotokoll

Ich finde es eigentlich angemessen, auf die Auflösung der übrigen Reserven der Unternehmen nicht gänzlich zu verzichten, dies vor allem angesichts der sich abzeichnenden prekären finanziellen Lage des Bundes und der Kantone, aber auch im Hinblick darauf, dass der öffentliche Verkehr jeweils hohe Subventionen erhält. Eine Reservebildung wäre ohne diese Subventionen meistens gar nicht möglich gewesen.

Deshalb ist es angebracht, dass zunächst auf bereits vorhandene Reserven zurückgegriffen wird, bevor neues Steuergeld zur Deckung der Verluste aufgewendet werden muss. Dies entspricht auch dem Subsidiaritätsprinzip, dass Staatshilfe erst an zweiter Stelle steht. Die Corona-Krise trifft die meisten Unternehmen hart, und in der Privatwirtschaft mussten viele Firmen ebenfalls auf ihre Reserven zurückgreifen. Darum erachte ich es als angezeigt, dass die Unternehmen hier zuerst selbst einen substanziellen Beitrag leisten, bevor sie von weiteren Steuergeldern profitieren können.

Ich möchte dabei aber betonen, dass nur die Reserven der vergangenen drei Jahre betroffen sind und nur jene der Sparte regionaler Personenverkehr. Die Reserven, welche die Unternehmen vor 2017 gebildet haben, und die Reserven anderer Sparten werden nicht angetastet. Diese Regelung kommt auch jenen Unternehmen zugute, welche in der Vergangenheit länger als drei Jahre sparsam gewirtschaftet haben. So müssen sie nicht alle ihre Reserven opfern und werden für ihre Sparsamkeit nicht übermässig bestraft. Denn es ist zutreffend, dass Unternehmen, welche in den letzten drei Jahre Reserven geäufnet haben, nun etwas das Nachsehen gegenüber weniger sparsamen Unternehmen haben. Diese Ungerechtigkeit lässt sich nicht ganz vermeiden. Allerdings wiegen die Nachteile aufgrund der klaren Beschränkung auf die Jahre 2017 bis 2019 nicht allzu schwer. Die zeitliche Begrenzung gewährt den Unternehmen überdies Flexibilität und Spielraum für kommende Finanzengpässe, denn die Reserven aus früheren Jahren stehen weiterhin zur Verfügung.

Der Antrag, neben den Spezialreserven auch die Reserven der Sparte regionaler Personenverkehr der letzten drei Jahre zur Deckung der Verluste zu verwenden, ist aus meiner Sicht eine ausgewogene Lösung. Ich bitte Sie daher, dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen.