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Engler Stefan · Ständerat · 2020-09-07

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-07

Wortprotokoll

Ich bin auch davon ausgegangen, wir würden zuerst die Reserve-Geschichte miteinander bereinigen, bevor wir Absatz 2bis beraten. Bei Absatz 2bis gibt es, wie Sie zu Recht gesagt haben, einen Einzelantrag meines Nachbarn, Kollege Hegglin, welcher die Bestimmung gestrichen haben möchte.

Worum geht es? Es geht um den Ortsverkehr. Wie die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs fordern auch der Städteverband, der Gemeindeverband und natürlich der Verband öffentlicher Verkehr, dass sich der Bund zu einem Drittel an den Ertragsausfällen des Ortsverkehrs beteiligt, sodass die Finanzierungslast gerecht auf alle drei Staatsebenen verteilt werden kann. Es geht dabei nicht darum, die grundsätzliche Verantwortlichkeit von Kantonen, Städten und Gemeinden für den Ortsverkehr infrage zu stellen, sondern um eine einmalige, angemessene Opfersymmetrie angesichts einer ausserordentlichen Situation.

Der von der Landesregierung - Kollege Français hat darauf hingewiesen - beantragte Verzicht, den Ortsverkehr zu berücksichtigen, ist umso weniger nachvollziehbar, als der Antrag gemäss Absatz 2bis in der Vernehmlassung eine grossmehrheitliche Zustimmung fand.

Auch die vom Bundesrat in der Botschaft als vorsorgliches Argument gegen eine Unterstützung des Ortsverkehrs angeführte fiskalische Äquivalenz, die letztlich auf eine Balance zwischen Kompetenz und Verantwortung zielt, ist als Argument gegen einen angemessenen Einbezug des Ortsverkehrs in eine einmalige Entschädigungsleistung der Eidgenossenschaft nicht stichhaltig. Dies ist so, da der Bund zwei Schritte gesetzt hat, die zu den finanziellen Belastungen der Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs auch im Ortsverkehr geführt haben: Zu den einseitig, ohne Rücksprache mit der kommunalen Ebene verfügten Massnahmen, die zum Frequenzschwund und damit zum Einnahmenrückgang im öffentlichen Verkehr geführt haben, gesellte sich die Empfehlung, bei den Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs auch Kurzarbeit einzuführen, was dann notabene gerade im Bereich des Ortsverkehrs vielfach auch gemacht wurde.

Schliesslich gilt es, auch eine für den öffentlichen Verkehr spezifische Überlegung ins Feld zu führen. Der öffentliche Verkehr ist ein gemeinsames Unterfangen von Gemeinden, Kanton und Bund. Wenn ich also von Haus zu Haus ins Bundeshaus fahre, dann beanspruche ich nebst dem Ortsverkehr den regionalen Personenverkehr, den Fernverkehr und am Schluss nochmals den Ortsverkehr; ohne diesen würde ich nicht hier ankommen. Entsprechend spricht auch dies für eine solidarische Mitbeteiligung des Bundes in dieser ausserordentlichen Situation.

Der Städteverband hat bei unterschiedlich grossen städtischen Verkehrsbetrieben - in Bern, in Chur, in Lausanne, in St. Gallen, in Zürich - nachgefragt und kommt zum Schluss, dass die finanziellen Ausfälle im Ortsverkehr insgesamt rund 540 Millionen Franken betragen werden. Der vom Bund zu übernehmende Drittel davon würde sich demnach auf 180 Millionen Franken belaufen.

Ich meine - und mit mir die Kommissionsmehrheit -, dass es unter dem Gesichtspunkt der Solidarität richtig ist, in dieser Situation einmalig auch den Gemeinden zu Hilfe zu eilen. Vielleicht werden Sie sich wundern, die Finanzkommission sieht das genau gleich: Auch sie hat im Mitberichtsverfahren einen entsprechenden Antrag an die KVF gestellt, dass nämlich der Ortsverkehr in dieser besonderen Situation durch alle drei Staatsebenen mitgetragen werden soll.

Deshalb bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.