Zanetti Roberto · Ständerat · 2020-09-07
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-07
Wortprotokoll
Wenn Sie auf der Fahne schauen, dann stellen Sie fest: Der Entscheid des Ständerates vom letzten Jahr ging deutlich weiter als das, was jetzt aus dem Nationalrat gekommen ist. Da wurde erstens die Begrifflichkeit weniger scharf definiert, und es wurde keine Ausnahme für kleinere Emittenten vorgesehen. In der Variante Nationalrat ist eine Mindestmenge an Treibhausgasemissionen [PAGE 647] vorgesehen, bevor dieses Instrument überhaupt greift. Es hat hier also eine deutliche Herabmilderung unserer Entscheide stattgefunden.
Zusätzlich, und das ist entscheidend, sehen Sie auch Änderungen auf den Seiten 17 und 18 der Fahne. Bei den Artikeln 17b und 17c ging es ums Eingemachte. Mit Artikel 17b wurde Klimaneutralität gefordert und mit Artikel 17c bei Nichterfüllung dieser Klimaneutralität die entsprechenden Sanktionen. Das ist hier in unserem Rat durchgegangen, doch die Kommission - in Übereinstimmung mit dem Nationalrat - empfiehlt Ihnen nun, diese beiden Regelungen zu streichen, und zwar, weil wir da sehr mutig waren, aber vielleicht die technischen Details noch nicht ganz ausgefeilt waren. Dafür wurde dann im Nationalrat das Postulat 20.3001 angenommen, das auch der Bundesrat zur Annahme empfiehlt, damit man diese Sachen sehr genau studieren kann.
Ich kann damit sehr gut leben. Doch einfach damit es gesagt ist: Zwei handfeste Instrumente beantragen wir Ihnen integral zu streichen. Bei einem schwächeren Instrument ist in Absatz 1 von Artikel 7a eine deutliche Milderung vorgesehen, und mit Absatz 2 würden Sie die Wirkung dieses Instruments um mindestens 50 Prozent neutralisieren oder gegenstandslos machen, indem nämlich plötzlich auch noch die grossen Emittenten ausgenommen werden sollen. Ich bin damit einverstanden, dass man das bei den kleinen gemäss Absatz 1 macht. Doch ausgerechnet bei den grossen Emittenten eine Ausnahme zu machen, ist für mich nicht einsichtig.
In der Kommission wurde gesagt, es gebe eine Doppelregulierung mit Emissionshandelssystem und mit dieser Minderungsverpflichtung. Das stimmt eben nicht! Das Emissionshandelssystem beschlägt den Betrieb einer Anlage, und mit Artikel 7a wollen wir eben nicht den Betrieb einer Anlage regeln, sondern wollen die Investitionen in Anlagen schützen, die neu gebaut oder massgeblich angepasst werden. Die Frau Bundespräsidentin hat es im Nationalrat gesagt - ich will das jetzt nicht zitieren, damit sie es allenfalls selber wiederholen kann -: Mit diesem Artikel 7a schaffen wir eigentlich mehr Investitionssicherheit. Es macht doch keinen Sinn, wenn ein Investor Geld in eine Anlage steckt, für deren Betrieb er dann mit teuren Emissionshandelssystem-Zertifikaten einen Ablasshandel eingehen muss! Es ist doch viel vernünftiger, wenn man von Beginn weg vernünftig investiert und schaut, wo sich Emissionen verhindern lassen, und das in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Das ist viel vernünftiger, als dann im Nachhinein mit teuren Zertifikaten den Betrieb künstlich zu verteuern.
Es ist meines Erachtens eine investitionsfreundliche Regelung. Ich bitte Sie deshalb, diesen Absatz 2, in dem die grossen Fische befreit werden, zu streichen. Sonst hat man für kleine Emittenten Absatz 1, die grossen werden mit Absatz 2 befreit, und in der Mitte sind die KMU; diese werden mit Artikel 7a zwar nicht gerade kujoniert, aber man fühlt irgendwie, dass da etwas nicht stimmt.
Deshalb bitte ich Sie, aus Konsequenzgründen diesen Absatz 2 zu streichen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich verstehe nicht ganz und habe zu eruieren versucht, wieso der Nationalrat diesen Absatz 2 eingebaut hat. Wenn man schon so etwas macht, muss man es für die grossen Emittenten machen und nicht für die mittleren und erst recht nicht für die kleinen. Aber das hat man ja mit Absatz 1 bereits geklärt.
Ich bitte Sie also, gemäss Minderheit diese Ausnahme für grosse Emittenten zu streichen.