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Fässler Daniel · Ständerat · 2020-09-07

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-07

Wortprotokoll

In der Tat: Nachdem unser Berichterstatter die Mehrheit nur einleitend kurz erwähnt, in erster Linie aber die von ihm angeführte Minderheit begründet hat, möchte ich Ihnen als Mitglied der Kommission und als Mitglied der Mehrheit darlegen, weshalb die Mehrheit der Kommission den Antrag der Minderheit Müller Damian ablehnt. Ich kann Ihnen sagen: Ich lehne ihn nicht einfach so ab, sondern ich lehne ihn dezidiert ab.

Vorweg die für mich wichtige Feststellung - der Kommissionsberichterstatter hat das vorhin bei Absatz 2ter selber gesagt -: Wir legiferieren hier im Kompetenzbereich der Kantone; wir greifen mit diesen Bestimmungen von Artikel 9 bereits sehr weit in den Kompetenzbereich der Kantone ein. Dessen sollten wir uns auch bei der Beurteilung dieser Minderheit zu Absatz 6 bewusst sein.

Der Minderheitsantrag Müller Damian stellt für mich eigentlich ein Misstrauensvotum gegenüber den Kantonen dar. Er ist Ausdruck der Vermutung, dass die Kantone das Gesetz in ihrem Kompetenzbereich nicht korrekt vollziehen. Man soll daher die Kantone dazu zwingen, über ihren Vollzug Bericht zu erstatten und - ich komme noch darauf zurück - nicht nur Bericht zu erstatten: Man möchte sie auch verpflichten, die Bewilligungspraxis ihrerseits zu überprüfen und darüber dann auch Bericht zu geben.

Die Bundespräsidentin hat es vorhin gesagt: Die Beschlüsse zum Gebäudebereich basieren weitgehend auch auf einem Kompromiss, den man mit den Kantonen, konkret mit der Energiedirektorenkonferenz, gefunden hat. Ich glaube, man hat, wie sie es gesagt hat, eine gute Lösung gefunden. Diese Lösung sollte man jetzt nicht am Schluss im Rahmen dieser Differenzbereinigung noch aufbrechen.

Wenn die Kommissionsminderheit verlangt, dass die Kantone jährlich Bericht erstatten müssen, insbesondere auch über Heizungsersatzlösungen, die ohne Bewilligung erfolgt sind, dann verursacht das erstens einen grossen administrativen Aufwand. Zweitens - ich habe es bereits gesagt - ist es ein Misstrauensvotum gegenüber den Kantonen. Es ist auch ein Misstrauensvotum gegenüber allen Gebäudeeigentümern, indem man die Vermutung aufstellt, dass es Gebäudeeigentümer gibt, die ohne Bewilligung eine fossile Wärmeerzeugungsanlage wiederum durch eine fossile Anlage ersetzen.

Zum Schluss: Absatz 5, den wir vorhin verabschiedet haben und zu dem keine Minderheit vorliegt, geht bereits recht weit, indem die Kantone verpflichtet werden, alle Ausnahmen, die sie bei der Umsetzung von Absatz 3 gewähren, im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister mit einer Begründung einzutragen. Wenn wir sie jetzt auch noch verpflichten, Kontrollen in den Gebäuden durchzuführen, um festzustellen, dass allenfalls ein Ersatz für eine Heizung ohne Bewilligung vorgenommen wurde, dann geht das definitiv zu weit.

Ich ersuche Sie, in diesem Sinne der Mehrheit zu folgen.