Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen. Stellen Sie sich vor, zehn Personen fliegen im Privatjet ab und zahlen eine Flatrate von 500 Franken; die gleichen zehn Personen zahlen je 120 Franken, also 1200 Franken, wenn sie Businessclass fliegen - es ist einfach schwierig zu erklären, warum der Privatjet bei der Flugticketabgabe sozusagen ein Dumping-Angebot machen kann.
Ich sehe die Vorbehalte oder die Befürchtungen bei den 5000 Franken. Es steht aber "höchstens 5000 Franken", und ich denke, der Bundesrat wird sich selbstverständlich Überlegungen machen, in welchen Situationen dieser Maximalbetrag ausgeschöpft werden kann.
Wir haben noch ein anderes Problem: Wenn Sie eine Flatrate von 500 Franken machen, ohne die Reisedistanz zu berücksichtigen, dann sagen Sie, es sei einerlei, ob der Privatjet von Zürich nach Paris, nach München oder nach New York fliegt. In Bezug auf den CO2-Ausstoss sind das Welten, und Sie sagen einfach, das sei alles zu haben für 500 Franken Abgabe. Das können Sie der Bevölkerung nicht erklären.
Übrigens ist es natürlich schon so - das haben wir diskutiert -, dass die Privatjets für die Regionalflughäfen wichtig sind. Aber auch die Landesflughäfen haben natürlich mit der[NB]Privatfliegerei ein wichtiges Standbein. Sie können nicht sagen, das trifft jetzt einfach nur die Regionalflugplätze, sondern davon sind auch die Landesflughäfen betroffen.
Ich denke, für die Akzeptanz und auch für die Verständlichkeit dessen, was man mit der Flugticketabgabe erreichen will, müssen Sie einfach Grössenordnungen haben, die Sie der Bevölkerung auch verständlich machen können. Wenn Sie wissen, was es kostet, sich mit einem Privatflugzeug irgendwohin zu bewegen, dann sehen Sie: Wir bewegen uns hier in Grössenordnungen, in welchen diese 500 Franken einfach überhaupt keine Rolle mehr spielen, in keinem Verhältnis sind. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Diese Abgabe muss lenken, sonst hat sie keine Verfassungsgrundlage. Eine Flatrate von 500 Franken Abgabe für einen Flug nach New York ist wahrscheinlich nicht wirklich eine lenkende Abgabe.
In diesem Sinne bitte ich Sie auch hier, sich dem Nationalrat und Ihrer Kommissionsmehrheit anzuschliessen. Ich versichere Ihnen aber, dass wir die Begriffe "mindestens" und "höchstens" in der Verordnung regeln werden; Sie werden hierzu auch konsultiert werden, und dabei können Sie noch einmal anschauen, welche Verlagerungswirkung dies allenfalls erzeugen könnte. Das wollen wir alle nicht. Aber eine generelle Flatrate für die gesamte Privatfliegerei, unabhängig von der Distanz, ist, glaube ich, schwierig zu erklären.