Mettler Melanie · Nationalrat · 2020-09-07
Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-09-07
Wortprotokoll
Die Schweizer Kulturlandschaft und die kulturelle Vielfalt der Schweiz erfüllen wichtige gesellschaftliche und staatspolitische Funktionen: Sie gewährleisten den Zusammenhalt einer Willensnation. Sie ermöglichen Heimat, Zugehörigkeit, Gemeinschaftssinn. Die demokratischen Rechte und Pflichten, die auf dem Papier per Gesetz gewährleistet sind, sind die Grundlage unseres modernen Staates. Doch erst die Kultur haucht den Paragrafen einer organisierten Gemeinschaft Leben ein. Die Kultur bringt Emotionen, Machtverhältnisse, Reibungen und Traditionen in ein Zusammenleben, das ansonsten theoretisch bleibt. Gerade in der jetzigen Situation wird uns schmerzlich bewusst, wie wichtig das kulturelle Leben für uns ist und wie viel fehlt, wenn dieser Austausch und Zusammenhalt wegfällt.
Die Kulturbranche ist aber auch eine Branche. Sie beschäftigt 275[NB]000 Personen und generiert eine Bruttowertschöpfung von 22 Milliarden Franken pro Jahr für die Schweizer Volkswirtschaft. Im Vergleich: Die Tourismusbranche beschäftigt etwa eine Viertelmillion Personen und generiert eine Bruttowertschöpfung von rund 19 Milliarden Franken. Die staatliche Kulturförderung ist mehrheitlich über die Kantone und Städte organisiert und nur zu gut 10 Prozent über die nationale Ebene. Doch erfüllt die nationale Kulturförderung eine wichtige, übergeordnete Rolle zur Schwerpunktsetzung, zur nationalen Standortförderung, zur Koordination.
In diesem Kontext unterstützt die GLP-Fraktion die vorliegende Kulturbotschaft. Das bedeutet, dass sie im Grundsatz sowohl die Kürzungs- als auch die Ausbaubegehren ablehnt und die Botschaft in der Version des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit stützt. Dies gilt auch für den akuten Bedarf aufgrund der aktuell grundlegend veränderten Rahmenbedingungen für kulturelle Produktionen und den Kulturkonsum.
Obwohl der Bedarf anerkannt wird, erachtet es die grünliberale Fraktion nicht als angebracht, diesen akuten Bedarf in der Kulturbotschaft zu behandeln. Das Prinzip wurde auf Block 1 wie auch auf Block 2 angewendet. Artikel 24 FiG wurde ja auch in der grünliberalen Fraktion besonders sorgfältig diskutiert, und zwar im Zusammenhang mit der Sorge, dass hier ein Präzedenzfall für neuartige regulatorische Eingriffe in privatwirtschaftliche Angebote geschaffen werde. Die Fraktionsmehrheit kam zum Schluss, dass hier jedoch auf völlig neu gestaltete Realitäten mit globaler Marktdominanz durch wenige Akteure reagiert wird. Die vorgeschlagene, im internationalen Vergleich moderate Regulierung ist lediglich im Sinne des "levelling of the playing field", also eines Abbaus von massiven, aktuell bestehenden Wettbewerbshürden für schweizerisches Filmschaffen, zu verstehen. Zentral für eine pragmatische Umsetzung scheint uns hier aber der Antrag der Kommissionsmehrheit zu sein, der die Möglichkeit ergänzt, dass die Beträge nicht jährlich, sondern über den Zeitraum von vier Jahren betrachtet werden.
Diskussionen gab es auch zu Artikel 18 KFG, "Beitrag für die Stadt Bern". Die grosse Mehrheit der Fraktion ist der Meinung, dass das Verhältnis der Bundesversammlung, der Regierung und der Verwaltung zu ihrer Bundesstadt nicht mit Kulturfördergeldern geregelt werden sollte. Als Stadtbernerin und Copräsidentin einer betroffenen Institution erlaube ich mir hierzu noch ein paar Bemerkungen: Erst vor einigen Jahren hat dieser Artikel in das Kulturförderungsgesetz Eingang gefunden. Sie, das Parlament, kamen zum Schluss, dass so vermieden werden könnte, ein separates Bundesstadtgesetz zu legiferieren. Der Bundesrat hat das offenbar vergessen und den Artikel trotz Kontinuitätsprämisse nach nur zwei Beitragsperioden bereits wieder rausgeschmissen.
Das spezielle Verhältnis des Bundes und des Parlamentes zu seiner Bundesstadt müsste man wohl tatsächlich einmal thematisieren. Ich habe Verständnis dafür, wenn man das nicht so ernst nimmt und findet, dass wir das dann mal an einem anderen Ort diskutieren sollten. Aber ich möchte Sie auf Folgendes aufmerksam machen: Die sogenannte Bundesmillion wurde der Stadt Bern nicht bedingungslos für den freien Einsatz im städtischen kulturellen Angebot gesprochen, sondern [PAGE 1216] der Bund hat selbst eine Auswahl von Institutionen getroffen, die er fördern möchte, nämlich das Stadttheater, also Konzert Theater Bern, das Historische Museum, die Kunsthalle und die Dampfzentrale. Dieser gestrichene Beitrag wird bei den genannten Institutionen zu Programmkürzungen führen. Es ist bezeichnend für die verletzliche Rolle der Kulturschaffenden, dass dieser rein politische Entscheid zu direkten Einkommenseinbussen bei den Kulturschaffenden selbst führen wird.