Gutjahr Diana · Nationalrat · 2020-09-07
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-07
Wortprotokoll
Wie beim Eintreten festgehalten, gab es grosse Diskussionen über das Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur. Es war und ist höchst umstritten, was zeigt, dass das Filmgesetz keine optimale Lösung darstellt. Dass heute nicht mehr so viele Filme geschaut werden wie noch vor ein paar Jahren, ist Fakt und wird sich auch nicht mehr ändern lassen.
Die übertriebenen regulatorischen Aufgaben, die mit der vorliegenden Kulturbotschaft verbunden sind und insbesondere im Filmgesetz verankert werden sollen, lehnt die SVP-Fraktion ab. Deshalb wird die SVP-Fraktion allen Minderheiten beziehungsweise Minderheitsanträgen Gutjahr zustimmen, die eine Reduktion von Regulierung, Quoten oder Kosten beantragen oder eine offene Formulierung im Gesetz verlangen. Damit meine ich folgende Minderheiten:
Zu Artikel 10 Absatz 2 im Entwurf 2, Antrag Wasserfallen Christian: Das Gesetz sieht neu vor, dass beim Filmgesetz Leistungsvereinbarungen nur mit nicht gewinnorientierten Unternehmen abgeschlossen werden dürfen. Damit vergibt man sich eine Chance. Es kann nicht sein, dass man explizit erfolgreiche Unternehmen von der Leistungsvereinbarung ausschliessen will. Man will ja erreichen, dass der Erfolg des Schweizer Films gefördert wird - und nicht das Gegenteil.
Zu Artikel 24a im Entwurf 2: Die beiden Minderheiten Wasserfallen Christian und Gutjahr zielen in die gleiche Richtung. Es geht darum, die Pflichtquote abzuschaffen bzw. auf ein Minimum zu reduzieren, da sie die Betreiber massiv unter Druck setzt. Im vorliegenden Gesetzestext ist unter anderem erkennbar, dass eine Anbindung an die europäischen Normen verfolgt wird. Eine solche Teilnahme setze aber voraus, dass die Schweiz etwas zur Vielfalt des Filmangebots ausserhalb des Kinos beitrage. Um dies zu erreichen, will man hier eine Quote festsetzen. Das bedeutet, dass elektronische Filmanbieter gesetzlich aufgefordert werden sollen, 30 Prozent ihres Angebots für europäische Filme zu reservieren. Damit will man staatlicherseits mehr amerikanische Filme aus dem Angebot verbannen. Die Quote zwingt die Betreiber, Filme zu bringen, die weder das Publikum interessieren noch kommerziell interessant sind. Viele der Anbieter sind bereits nahe an der Quote. Hier sollte man deshalb liberal bleiben.
Zu Artikel 24b im Entwurf 2, Minderheit Kutter: Hier geht es um die Aufwendung von Bruttoeinnahmen und Ersatzabgaben. Erstens ist der jährliche Prozentsatz mit 4 Prozent viel zu hoch, und zweitens ist es generell nicht richtig, diese Ersatzabgaben auf die Bruttoeinnahmen zu beziehen, da die Höhe der Bruttoeinnahmen keinen Hinweis auf die effektive Ertragssituation gibt. Da die Schweiz mit einer 4-Prozent-Investitionsverpflichtung europaweit auf dem vierten Platz und bei der Abgabepflicht gar auf Platz zwei wäre, ist hier dem tieferen Prozentsatz zu folgen.
Bei den Artikeln 24c und 24d im Entwurf 2 werden wir den beiden Minderheiten Kutter und Wasserfallen Christian folgen. Zu den Einzelanträgen Silberschmidt und Nantermod, welche die Streichung verlangen: Auch diese werden wir unterstützen. Nebst den bereits aufgeführten Argumenten sind wir zudem der Meinung, dass das Filmgesetz nicht in der Kulturbotschaft, sondern im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen behandelt werden sollte.
Die Entwürfe 3, 4 und 5 wird die SVP-Fraktion annehmen.
Noch zu Artikel 18 im Entwurf 1 und zum Antrag der Minderheit Locher Benguerel: Ich bitte Sie dringend, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Wir machen hier kein Gesetz für einzelne Standorte oder sogar ein Bundeshauptstadt-Gesetz. Sollte dieser Minderheitsantrag angenommen werden, wird bei Block 2 eine Erhöhung beziehungsweise eine finanzielle Unterstützung der Stadt Bern von 1 beziehungsweise 4 Millionen Franken gefordert; auch diese wäre dann abzulehnen.