Burkart Thierry · Ständerat · 2020-09-07
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-07
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, zu diesem Punkt spontan eine - ich versuche es - kurze Wortmeldung anzubringen.
Der NAF wurde konstruiert als Pendant zum Bahninfrastrukturfonds, den man mit Fabi eingeführt hat. Ich war damals als Mitglied der nationalrätlichen KVF stark involviert in die Bildung dieses NAF. Wofür ist der NAF grundsätzlich? Genau gleich wie der BIF ist er für Betrieb, Unterhalt und Investitionen in das entsprechende Verkehrsnetz da - zum einen in Bezug auf das Nationalstrassenverkehrsnetz, immerhin eine der wichtigsten Säulen oder sogar die Blutader der Mobilität in unserem Land. Nur ein kleines Beispiel: Die Nationalstrasse wickelt auf lediglich 2,5 Prozent der ganzen Strassenfläche 43 Prozent der gesamten Strassenmobilität ab, sie ist also ein effizienter Verkehrsträger. Aber der NAF ist ja nicht nur für Betrieb, Unterhalt und Investitionen in das Nationalstrassennetz da, sondern eben auch für die Finanzierung in den Agglomerationen. Dort wird der öffentliche Verkehr finanziert, dort werden Veloverkehrswege finanziert, dort werden Verkehrsberuhigungsmassnahmen finanziert - und diese Gelder fehlen, wenn der NAF nicht entsprechend alimentiert wird.
Wenn wir der Mehrheit oder auch der Minderheit I zustimmen, entziehen wir dem NAF Gelder, die vorgesehen waren für die Finanzierung dieser Aufgaben, die ich vorhin aufgezählt habe. Weshalb entziehen wir sie ihm? Kollege Rieder hat recht, im Abstimmungsbüchlein war die Rede von 16 Millionen Franken pro Jahr, aber das war damals eine Bestandsaufnahme; das war der Betrag, der dem NAF in etwa über die Strafzahlungen der Importeure im Zusammenhang mit den CO2-Grenzwertüberschreitungen zufliesst. In den Kommissionen war auch damals schon die Rede von den entsprechenden Prognosen. Man wusste damals schon, dass man die 130-Gramm-Vorschrift ändern würde, um auf 95 Gramm hinunterzugehen. Denn es lag ja auch schon ein entsprechendes Projekt vor, einerseits in der EU und andererseits aber auch hier in der Verwaltung. Es war klar, dass diese Grenzwertsenkung kommen würde. Man hat also entsprechend mit diesen Zahlen Prognosen erstellt; man hat gewusst, dass die Zahlen dann 100 Millionen mehr ausmachen würden, und das in der Finanzierungsplanung des NAF entsprechend auch eingeplant.
Nun müssen wir feststellen, dass hier Mittel entzogen werden sollen. Wir müssen feststellen, dass aufgrund des sinkenden Benzinverbrauchs - weil die Motoren entsprechend leistungsfähiger sind - auch die Einnahmen zurückgehen. Hier haben wir langfristig ein Finanzierungsproblem. Und wir haben - das wurde auch gesagt - rückgängige Einnahmen aufgrund von Covid-19. Wir wissen also, dass wir beim NAF mittelfristig ein Finanzierungsproblem haben. Deshalb gibt es ja auch entsprechende Projekte in der Verwaltung, die sich mit Fragen der Art befassen, wie man den NAF zukünftig finanzieren soll und ob man entsprechende Änderungen vornehmen muss. Das ist die Tatsache.
Wir haben damals beim NAF auch ein Regulativ eingebaut, indem wir gesagt haben: Wenn die Wertschwankungsreserve unter 500 Millionen Franken geht, gibt es eine Benzin- und Dieselpreiserhöhung von 4 Rappen. Das kann man halt einfach so provozieren und sagen: Wir nehmen diese 4 Rappen auch noch in Kauf. Dann bitte ich Sie aber auch, in der Abstimmungskampagne entsprechend ehrlich zu sein und aufzuzeigen, dass zu den 10 und 12 Rappen, wie sie hier im Gesetz vorgesehen sind, dann eben auch die 4 Rappen vom NAF unweigerlich dazukommen - das ist dann ehrliche Politik.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit II zu unterstützen, damit die Finanzierung der Nationalstrassen und des [PAGE 658] Agglomerationsverkehrs mittelfristig sicherzustellen und hier jetzt nicht einen Beschluss des Schweizervolkes und sämtlicher Stände vom Februar 2017 zu unterlaufen.