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Müller Damian · Ständerat · 2020-09-07

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-07

Wortprotokoll

Kollege Stark möchte mit seiner Minderheit Absatz 2bis streichen. Der Nationalrat und die Mehrheit der UREK-S wollen die Mehreinnahmen, die der Bund nach Wegfall der Rückerstattung für bestimmte Linien erzielt, mit Artikel 48 Absatz 2bis des Mineralölsteuergesetzes für die Förderung CO2-neutraler Antriebstechnologien zweckbinden, da neue Fahrzeuge mit alternativen Antrieben in der Beschaffung noch teurer sind.

Es gibt keine eingesparten Mittel, sondern allenfalls Mehreinnahmen, die auch nur im Vergleich zu einem Szenario ohne Wegfall der Steuererleichterungen bestimmt werden können. Dabei wäre zu unterscheiden zwischen einem Rückgang, der infolge der technologischen Entwicklung ohnehin eintritt, und den aufgrund dieser Bestimmung nicht mehr beanspruchten Rückerstattungen. Gemäss unserer Diskussion in der UREK-S betragen die Rückerstattungen 65 bis 70 Millionen Franken pro Jahr. Der Anteil des Ortsverkehrs, der ab 2026 zur Verfügung stehen würde, ist im Vergleich zum regionalen Personenverkehr gering.

Dieser neue Fördertatbestand konkurrenziert private Projekte der kompensationspflichtigen Treibstoffimporteure. Die Stiftung Klik unterstützt heute die Umrüstung auf Elektro- und Hybridbusse. Artikel 27 Absatz 3bis des CO2-Gesetzes [PAGE 666] verlangt denn auch, dass mindestens 3 Prozent der CO2-Emissionen aus dem Verkehr mit alternativen Antrieben kompensiert werden.

Der nun als Minderheitsantrag Stark vorliegende Antrag unterlag in der UREK-S mit 4 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung.