Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-09-08
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-08
Wortprotokoll
Die Corona-Krise hat insbesondere Inhaberinnen und Inhaber von kleinen AG und GmbH sowie Selbstständige hart getroffen. Sie sind in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. Dies gilt insbesondere für Akteure der Reise- oder auch der Eventbranche, aber auch für Zulieferer dieser Branchen.
Der Bundesrat hat im März rasch reagiert. Er hat für diese betroffenen Personen die Möglichkeit der Corona-Kurzarbeitsentschädigung eingeführt und ursprünglich bis Ende August vorgesehen. Bei den Selbstständigen hat er die Erwerbsersatzentschädigung eingeführt, zuerst nur für die direkt betroffenen, zu einem späteren Zeitpunkt dann auch für die indirekt betroffenen; dies mit einem Zeithorizont bis Mitte September. Mitte Mai hat der Bundesrat dann jedoch angekündigt, diese Entschädigung per Ende Mai wieder aufzuheben.
Die SGK-N hat in diesem Moment rasch reagiert: Sie hat zwei Motionen eingereicht, um diese Kurzarbeitsentschädigung für Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber sowie die Erwerbsersatzentschädigung für Selbstständige bis Mitte September weiterzuführen. Die beiden Massnahmen sind also zeitlich befristet bis eigentlich in ein paar Tagen. Da der Bundesrat aber erst nach der Sommersession geantwortet hat, können wir auch erst heute darüber entscheiden; das bedauern wir sehr. Denn seither ist einiges passiert.
Der Bundesrat hat am 1. Juli entschieden, für die Selbstständigerwerbenden die Erwerbsersatzentschädigung weiterzuführen. Dann hat er noch eine Ergänzung gemacht, wonach nämlich neu Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber aus der Veranstaltungsbranche ebenfalls Leistungen aus der Erwerbsersatzordnung beziehen können, sofern sie weniger als 90[NB]000 Franken verdient hatten. Hingegen sind zum Beispiel Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber von kleinen AG in der Reisebranche davon ausgeschlossen, sie erhalten seit dem 1. Juni nichts mehr. Oder ein anderes Beispiel: Eine Konferenzdolmetscherin, die selbstständigerwerbend ist, erhält seit dem 1. Juni wieder Geld, eine Konferenzdolmetscherin, die eine kleine GmbH hat, weiss noch nicht, ob sie seit dem 1. Juni wieder etwas kriegen wird. Es besteht also eine Lücke für Betroffene, die ab dem 1. Juni kein Geld und auch keine Einkünfte mehr haben.
Die Kommission erachtet diesen krassen Bruch von Ende Mai als wenig zielführend, weil in ganz vielen Betrieben nach wie vor nicht Normalbetrieb herrscht. Man darf zwar reisen, aber niemand bucht eine längere Reise. Veranstaltungen können in beschränkter Weise wieder stattfinden, aber da Veranstaltungen eine längere Vorlaufzeit haben, ist es einfach Fakt, dass sehr viele Veranstaltungen nach wie vor nicht stattfinden und dass Aufträge für Tontechniker, Bühnenbauerinnen, Kulturschaffende und für Kulturunternehmen nach wie vor ausbleiben oder auf sehr tiefem Niveau verbleiben.
Deshalb befürchtet eine Kommissionsmehrheit, dass Firmen, die vor der Corona-Krise finanziell solide aufgestellt waren, jetzt in Konkurs gehen könnten und dass damit Arbeitsplätze verloren gehen könnten, nicht nur diejenigen der Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber selbst, sondern auch diejenigen ihrer Angestellten. Damit könnten eben auch die Kredite, die womöglich bezogen wurden, nicht zurückbezahlt werden, und der Bund müsste dann letztendlich einspringen. Die Kommissionsmehrheit erachtet also die Weiterführung als die kostengünstigste Variante.
Eine Kommissionsminderheit hingegen sieht zwar diese Problematik, lehnt beide Motionen aber ab, weil es nicht klar sei, wie lange die Unterstützung über die in der Motion genannte Zeitdauer hinweg noch weitergeführt werden soll. Diese Debatte werden wir morgen auch im Rahmen des Covid-19-Gesetzes weiterführen.
Die Kommissionsmehrheit hingegen erachtet diese Weiterführung als zielführend, als existenziell, um eben diese Konkurse vermeiden zu können, um Arbeitsplätze erhalten zu können. Sie betont jedoch auch, dass der Vollzug genau ausgestaltet werden muss, dass es also ein Prüfsystem braucht, damit nur diejenigen Gelder beanspruchen, die sie auch wirklich benötigen.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, welche den Antrag auf eine Motion mit einer Mehrheit von 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen hat, sie hier im Rat ebenfalls anzunehmen.
Ich habe jetzt vor allem zur Motion "Kurzarbeitsentschädigung weiterführen" gesprochen. Bei der Motion "Erwerbsersatz für direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende weiterführen" beantragt die Kommission, diese zurückzuziehen, weil sich das in der Zwischenzeit erübrigt hat, weil der Bundesrat die Ausfallentschädigung respektive die Erwerbsersatzentschädigung für direkt und indirekt betroffene Selbstständige von sich aus per 1. Juni bis Mitte September weitergeführt hat.