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Rösti Albert · Nationalrat · 2020-09-08

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-08

Wortprotokoll

Ich präsentiere Ihnen hier die Motion 20.3825, "Entschädigung der Selbstständigerwerbenden aufgrund der Covid-Massnahmen". Mit dieser Fraktionsmotion wird der Bundesrat beauftragt sicherzustellen, dass die Selbstständigerwerbenden, die in ihrer Arbeit direkt und nachweislich aufgrund der vom Bundesrat verhängten Covid-Massnahmen eingeschränkt sind, so lange Erwerbsersatzentschädigung oder Anspruch auf Entschädigung der Kurzarbeit haben, bis die Covid-Massnahmen aufgehoben werden.

Es geht hier nicht abschliessend, aber aktuell im Wesentlichen um die Veranstaltungsbranche, um die Reisebranche, aber auch um die Schausteller. Die Kommissionssprecherin, Frau Kollegin Meyer, hat gesagt, es gebe eine Minderheit zur SGK-Motion. Tatsächlich haben wir die Motion abgelehnt, weil dort die Fristen unklar waren. Die Differenz zu unserer Motion ist aber nicht sehr gross. Was das Anliegen betrifft, die Selbstständigerwerbenden zu unterstützen, decken sich die beiden Motionen. [PAGE 1251]

Der Bundesrat hat bekanntlich in einem ersten Schritt die Erwerbsersatzentschädigung bzw. den Anspruch auf Kurzarbeit für Selbstständige auf den 31. Mai 2020 beschränkt; dies, obwohl wesentliche Covid-19-Massnahmen, die insbesondere die Arbeit der Unternehmungen der Veranstaltungsbranche praktisch verunmöglichten, noch mehrere Monate aufrechterhalten wurden und werden. Auch wenn nun das Veranstaltungsverbot per Ende Oktober aufgehoben wird, bleiben für Veranstalter wesentliche Restriktionen bestehen und schränken deren Umsätze massiv ein. Das Gleiche gilt beispielsweise für Tourismusunternehmen, die direkt von den Quarantänemassnahmen betroffen sind. Solange die Schweiz strenge Quarantänemassnahmen trifft und dies im Gegenzug auch andere Länder tun, ist die Reisebranche insgesamt sehr negativ betroffen.

Um dieser Motion sofort Wirkung zu verleihen, hat die SVP-Fraktion mit Ständerat Werner Salzmann im Ständerat eine gleichlautende Motion eingereicht (20.3862), die in dieser Session ebenfalls behandelt wird. Somit können wir dem Bundesrat eine klare Richtlinie geben, wie die Umsetzung stattzufinden hat. Wir wissen, dass er inzwischen die Erwerbsersatzmassnahmen bis zum 16. September verlängert hat - aber das ist jetzt bald vorbei. Die Entschädigung soll aber darüber hinaus möglich sein, weil sehr viele Massnahmen nach wie vor bestehen. Ich denke hier nicht einfach nur an das Verbot. Es geht beispielsweise darum, dass man in Stadien nur Sitzplätze besetzen kann, dass ein Zelt für eine Veranstaltung nur halb gefüllt werden kann oder dass Quarantänemassnahmen bestehen. In diesen Fällen ist eine Entschädigung nötig.

Juristisch wird dann wohl darüber gestritten, was eine direkte Betroffenheit ist. Ich möchte hier die direkte Betroffenheit klar definieren. Diese besteht, solange behördliche Massnahmen, gleich auf welcher Staatsebene, bestehen. Unter behördlichen Massnahmen verstehe ich auch Schutzkonzepte, die die Besucherzahlen, die Kundschaft einschränken, oder eben namentlich Quarantänemassnahmen, die verhindern, dass auch Schweizer ins Ausland reisen und die Reisebüros mit Aufträgen alimentieren. Falls man in eine Quarantäne muss, wenn man von den Ferien zurückkommt, oder dies gewärtigen muss, wird man keine Reise buchen.

Ich ersuche Sie deshalb um Zustimmung zu dieser Motion. Damit erhält der Bundesrat eine klare Weisung des Rates, wie er im Rahmen der Verordnung Artikel 10 des Covid-19-Gesetzes, den wir morgen diskutieren und der relativ offen formuliert ist, für Selbstständige umsetzen soll - darunter verstehen wir auch Selbstständige in arbeitnehmerähnlicher Stellung wie zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH.

Ich wiederhole nochmals: Es geht im Wesentlichen um Veranstalter, die Reisebranche und die Schausteller. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.

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