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Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-09-16

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-09-16

Wortprotokoll

Sie verteilen das Fell, bevor der Bär erlegt ist, denn Verschiedenes, was jetzt als absolut gegeben dargestellt wurde, ist überhaupt noch nicht gegeben. Deshalb war der Bundesrat der Auffassung, dass das Postulat nicht anzunehmen ist.

Was wird verlangt? Der Bundesrat wird ersucht, dafür zu sorgen, dass das Kommando der Höheren Kaderausbildung der Armee (HKA) im Raum Luzern angesiedelt wird. Das Teilprojekt "Höhere Kaderausbildung der Armee" innerhalb des Projektes "Verteidigung XXI" bezweckt die Zusammenführung aller Organisationseinheiten, welche sich in der Armee mit höherer Kaderausbildung befassen, unter ein gemeinsames Kommando zur grösstmöglichen Nutzung von Synergien. Das Projekt umfasst das heutige [PAGE 566] Armeeausbildungszentrum Luzern (AAL), dann die Militärakademie der ETH Zürich (MILAK), die Berufsunteroffiziersschule der Armee in Herisau (Busa) und das Zentrum für Information und Kommunikation (Zika) in Spiez.

Das neu zu bildende Kommando der höheren Kaderausbildung wird direkt dem Chef der Armee unterstellt. Zurzeit stehen Machbarkeitsstudien zu den Standorten Bern und Luzern vor dem Abschluss. Deren Auswertung wird es erlauben, gegen Ende 2002 einen Standortentscheid zu fällen. Wenn Sie diesen Vorentscheid fällen, wissen wir nicht, ob er der Analyse entsprechen wird oder nicht. Neben der Beurteilung der vorhandenen Infrastrukturen und der Aufbaukosten - all diese Argumente sind zu berücksichtigen - werden selbstverständlich auch die von der Postulantin eingebrachten Argumente bezüglich Belegung einbezogen. Das sind ja letztlich auch wirtschaftliche Überlegungen.

Es gilt aber festzuhalten, dass - unabhängig von der Frage des Standortes des Kommandos der höheren Kaderausbildung - sämtliche heute unter dem Titel AAL ablaufenden Lehrgänge in Luzern verbleiben werden, unabhängig davon, wie am Schluss die Analyse ausfällt. Durch die zeitliche Verlängerung der meisten Lehrgänge ab Bataillonsstufe und durch neu entstehende Lehrgänge wird das Kommando AAL gemäss heutigem Planungsstand im Jahre 2004 22 Belegungswochen mehr aufweisen als in der "Armee 95". Es wird zwar mit etwas weniger Teilnehmern in den Kursen gerechnet, weil die Armee insgesamt kleiner ist, doch dies dürfte der Qualität der Ausbildung keinen Abbruch tun. Im AAL finden neben den eigenen Lehrgängen verschiedenste militärische, ausserdienstliche und auch zivile Kurse, Rapporte und Seminare statt, und dies wird auch künftig so sein. Das ist jetzt in diesen Belegungszahlen nicht mit eingerechnet.

Wenn ich vorhin sagte, das Fell werde aufgeteilt, bevor der Bär tot ist, muss ich jetzt auch sagen, dass Sie selber demnächst noch darüber entscheiden werden, ob es drei oder vier Territorialregionen gibt. Wir hätten vor, eine nach Luzern zu geben. Wenn das jetzt präjudiziert wird, dann müsste hier im Zusammenhang mit der Verteilung dieser Standorte auch darüber gesprochen werden. Es ist auch nach wie vor nicht absolut sicher, ob es drei oder zwei Gebirgsbrigaden gibt. Ich nehme an, dass es beim bisherigen Beschluss bleibt. Aber auch das ist standortrelevant, weil das ein Kommando gibt, das im eigenen Raum dann entsprechend zu platzieren wäre. Jetzt machen Sie hier ein Präjudiz, das natürlich dann entsprechende Konsequenzen hat. Ich habe im Moment etwas Mühe damit, wenn man da von einer optimalen Lösung spricht, weil wir die Analyse noch nicht haben und auch die Grundlagen noch nicht absolut feststehen.

Die für die Belegung zuständigen Stellen sind auf jeden Fall bemüht, militärische und zivile Veranstaltungen in der Zentralschweiz ins Armeeausbildungszentrum Luzern zu legen, wenn dies für die Anlässe als zweckmässig erscheint. Der Standort Luzern wird also auch für die Kaderausbildung der "Armee XXI" von grosser Bedeutung sein. Sich heute für Luzern als Standort des Kommandos der höheren Kaderausbildung auszusprechen und alle die anderen Probleme, die vielleicht zugunsten von Luzern auch standortrelevant sein könnten, auszublenden wäre aus Sicht des Bundesrates wegen der noch nicht ausgewerteten Machbarkeitsstudie verfrüht.

Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat zu folgen, was nicht heisst - ich wiederhole das nochmals -, dass diese Argumente in der Analyse nicht berücksichtigt würden. Aber ich bitte Sie, die ganze Angelegenheit nicht zu präjudizieren. Deshalb beantrage ich Ihnen, das Postulat nicht zu überweisen.