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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-20

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-20

Wortprotokoll

Zunächst zum Antrag Leutenegger Hajo: Er hätte gegenüber dem Antrag der Kommission, den der Bundesrat unterstützt, zwei Änderungen zur Folge:

1. Er will keine Kennzeichnungspflicht, sondern einen Herkunftsnachweis einführen.

2. Die strafrechtliche Sanktion würde wegfallen.

Die Fassung der Kommission ist konsumentenfreundlicher und transparenter. Der Bundesrat könnte die Pflicht einführen, dass auf dem Einzahlungsschein oder auf der Rechnung vermerkt werden muss, was für Strom geliefert worden ist. Er könnte insbesondere festlegen, nach welchen Kriterien solche Angaben gemacht werden müssen. Sonst könnte es geschehen, dass die Produzenten behaupten, sie lieferten "grünen" Strom oder Biostrom - Bezeichnungen, wie sie in der Landwirtschaft zum Teil auch verwendet wurden. Es könnte dann zugunsten der Konsumenten verbindlich festgelegt werden, was unter diesen Angaben zu verstehen ist und wie das umschrieben werden muss. Beachten Sie auch, dass der Bundesrat das bloss tun könnte, nicht aber tun müsste. Wir könnten zunächst die genauen Kriterien ausloten und mit den interessierten Kreisen darüber verhandeln, wie das umgesetzt werden müsste. Jedenfalls ist die Kennzeichnungspflicht die konsumentenfreundlichere Haltung. Wenn schon, hätten wir lieber diese im Gesetz.

Was den Antrag der Minderheit Rechsteiner Rudolf angeht: Es wurde schon gesagt, dass der Bundesrat bereit ist, die Motion der UREK entgegenzunehmen. Er wählt diesen Weg.