Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2020-09-08
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-08
Wortprotokoll
Bei der BFI-Botschaft handelt es sich um einen Erlassentwurf von weitreichender finanzieller Bedeutung. Die Finanzkommission hat daher, gestützt auf Artikel 50 des Parlamentsgesetzes, einen Bericht mit finanzpolitischen Erwägungen an die vorberatende Kommission, die WBK, gerichtet und verschiedene Anträge gestellt.
Wir haben vorab festgestellt, dass bezüglich des Umgangs mit den Corona-bedingten Schulden und insbesondere bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung noch viele Unsicherheiten bestehen. Darüber haben wir unter anderem auch am finanzpolitischen Seminar diskutiert. Man könnte aufgrund der Unsicherheiten zum Schluss kommen, es müsse nun gespart werden und das vom Bundesrat beantragte Finanzvolumen von 27,9 Milliarden Franken mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 2,2 Prozent sei zu hoch. Wir sind in der Finanzkommission jedoch zu einem anderen Schluss gekommen.
Die Finanzkommission ist sich der Bedeutung der Bildung, Forschung und Innovation für den Wohlstand des Landes heute und in der Zukunft bewusst. Die Vorlage des Bundesrates ist ausgewogen und wird von den BFI-Akteuren breit mitgetragen. Es ist der Kommission daher ein wichtiges Anliegen, dass die Politik des Bundes im BFI-Bereich, wie vom Bundesrat beantragt, auch in der aktuellen weltweiten Krise wie vorgesehen fortgesetzt wird. Falls die finanzpolitische Ausgangslage es erfordern würde, müssten allfällige Kürzungen der Kredite im Rahmen der jährlichen Budgetberatung erfolgen.
Die Finanzkommission hat zudem festgestellt, dass der Budgetantrag des Bundesrates nicht den Budgetbeschluss des Parlamentes vom Dezember 2019 als Ausgangspunkt für die Festlegung des Finanzvolumens nimmt. Das Parlament hat damals Aufstockungen in der Höhe von 101,1 Millionen Franken beschlossen. Die Finanzkommission hat intensiv darüber diskutiert, ob die Beschlüsse vom Dezember 2019 als Ausgangspunkt genommen werden sollten. Sie ist jedoch zum Schluss gekommen, dass das vom Bundesrat gewählte Vorgehen zielführend ist, namentlich da die BFI-Botschaft das Ergebnis eines aufwendigen Abstimmungsprozesses unter den BFI-Akteuren ist. Aus finanzpolitischer Sicht ist zudem darauf hinzuweisen, dass das gesamte Finanzvolumen der BFI-Botschaft 426 Millionen Franken mehr betragen würde, wenn bei unveränderten Wachstumsraten von durchschnittlich 2,2 Prozent pro Jahr die Ausgangsbasis von Dezember 2019 gewählt worden wäre.
Ihre Finanzkommission hat in den Beratungen im Weiteren Kenntnis genommen von den Entscheiden des Ständerates, der die Finanzmittel gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf um 188,3 Millionen Franken aufgestockt hat. Eine Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass diese Erhöhungen finanzpolitisch tragbar und materiell begründet sind. Dieser Entscheid wurde bei 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Vizepräsidenten ohne Enthaltungen gefällt. Die Minderheit vertritt die Meinung, dass keine weitere Aufstockung erfolgen dürfe, angesichts der bereits vom Bundesrat vorgesehenen Zunahme der Finanzmittel in der Grössenordnung von 2 Milliarden Franken.
Eine weitere wichtige Diskussion der Finanzkommission betraf die Kreditsperre. Der Bundesrat wollte diese in mehreren Bundesbeschlüssen einführen für den Fall, dass der Mittelbedarf für die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen den Bundeshaushalt stark belasten würde. Die Finanzkommission beantragt mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diese Kreditsperre im Umfang von 272,6 Millionen Franken zu streichen und sich hier dem Ständerat anzuschliessen.
Die Mehrheit der Finanzkommission lehnt zudem einen Antrag der Minderheit Keller Peter auf einen Verzicht auf ein reales Wachstum ausser bei der Berufsbildung und dem ETH-Bereich mit 12 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab. Zwei weitere Anträge für die Schaffung eines neuen Projekttopfs zum Thema Nachhaltigkeit an Hochschulen, das ist die Minderheit Dandrès, und für die Aufstockung der Mittel für internationale Mobilitäts- und Kooperationsprogramme, das ist die Minderheit II (Atici), wurden mit jeweils 15 zu 9 Stimmen abgelehnt.