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Caroni Andrea · Ständerat · 2020-09-08

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-08

Wortprotokoll

Vielen Dank, Kollege Rechsteiner, für Ihren historischen Exkurs. Sie hatten ja das Privileg, damals dabei zu sein, als Bundesrat Koller hier sprach; Sie waren 1998, als er sprach, schon länger im Rat, als ich es heute bin. Inhaltlich muss ich Ihnen dennoch widersprechen. Zuerst haben Sie einen Rundumschlag gegen die ganze Norm gemacht und nochmals die Regel angezweifelt, wonach man Verträge, die einer Verfassungsänderung bedürfen, dem Referendum unterstellen sollte. Aber Herr Minder hat eigentlich schön ausgeführt, worum es hier geht: Heute können Sie einen Vertrag fast beliebigen Inhalts ohne obligatorisches Referendum durchbringen. Vielleicht müssen Sie dann nachher für die Verfassungsanpassung ins obligatorische Referendum steigen. Aber dann haben Sie den Vertrag schon unterzeichnet und müssen den Leuten sagen: "Ihr habt jetzt zwar ein obligatorisches Referendum, aber den Vertrag, den haben wir halt schon vorher unterzeichnet." Neu ginge das nicht mehr, das ist der Sinn des Einleitungssatzes, den Sie, Herr Rechsteiner, als nicht besonders sinnvoll kritisiert haben. Er ist sehr sinnvoll, er schafft die Garantie, dass man von Anfang an die richtigen Leute, nämlich Volk und Stände, fragt.

Jetzt aber zu Ihrem Einzelantrag zu Ziffer 1, zum Bestand der Grundrechte: Vorab bezweifle ich, dass sich wahnsinnig viel ändern würde, wenn Sie das streichen. Es sind ja nur drei Beispiele, die man hier aufzählt. Die Frau Bundesrätin hat es erwähnt: Man hat die Verfassung angeschaut und drei Kategorien ausdrücklich erwähnt. Man sagt aber "namentlich Bestimmungen", es geht ja um diejenigen des Verfassungsrahmens. Sogar wenn Sie das streichen würden, wäre der Katalog zwar krass unvollständig, aber inhaltlich wäre der Bestand der Grundrechte natürlich weiterhin eine Bestimmung von Verfassungsrang und wäre weiterhin erfasst. Das Ganze wäre dann einfach nicht mehr schön leserlich.

Ich habe es vorhin erwähnt: Wenn Sie im Landesrecht, im geschriebenen Verfassungstext, den Bestand der Grundrechte ändern wollen, wenn Sie ein Grundrecht aufheben oder ein neues reinschreiben wollen, dann müssen Sie heute vor Volk und Stände. Unberührt davon bleibt selbstverständlich die Möglichkeit der Rechtsanwender - Sie haben das Bundesgericht erwähnt -, Verfassungsnormen, die bestehen, im Lichte der aktuellen Zeit, auch im Spannungsfeld zur Geschichte, zu interpretieren. Völlig neue zu schaffen und in die Verfassung zu schreiben, bedürfte heute schon eines obligatorischen Referendums.

Zu Ihrer Befürchtung, dass wir fast täglich über solche Konventionen abstimmen müssten: Nicht jede Regel, die eine spezielle Gruppe betrifft, Sie haben Kinder erwähnt oder Leute mit Behinderungen, würde hierunter fallen. Das scheint klar zu sein. Es geht nur erstens um grundrechtliche Positionen und zweitens um den Bestand dieser grundrechtlichen Positionen, also um das Fundament des Fundaments einer solchen Rechtsposition. Die Interpretation, wie man das anwenden will, ist davon unberührt.

Ganz zum Schluss, glaube ich, haben Sie selber noch ein Zeichen der Zuversicht ausgesandt. Sie haben auf die Volksabstimmung zur Selbstbestimmungs-Initiative verwiesen. Da ging es ja auch um das Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht und vor allem darum, ob man weiter an der EMRK und am EGMR festhalten will. Sie haben gezeigt, dass Volk und Stände das damals wollten. Dann dürfen Sie auch zuversichtlich sein, dass Volk und Stände, wenn wir diese Regelung à jour bringen, in Ihrem Sinne diesen Geist dann auch weiterhin an der Urne verströmen werden.

Ich bitte Sie also, diesen Einzelantrag abzulehnen.