Briner Peter · Ständerat · 2002-09-17
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-17
Wortprotokoll
Es war einmal ein Steuerrecht, das war ganz einfach. Es basierte auf den Grundsätzen der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nach der Allgemeinheit der Steuern, nach der Verwaltungsökonomie und nach der Rechtsgleichheit. Das Steuergesetz war entsprechend kurz und schlank. Das Ausfüllen der Steuererklärung war einfach und in einer halben Stunde erledigt. Die Steuerämter beschäftigten wenig Personal, sie hatten sich auch kaum mit Einsprachen zu befassen. Was man vonseiten des Staates zu fördern gedachte, wurde mittels Subventionen gefördert. Diese waren zwar - ähnlich wie heute - je nach Nutzen oder Betroffenheit Schimpfwort oder Segen zugleich, aber immerhin wusste man zu jeder Zeit, was eine solche Förderung kostete, und man war auch in der Lage, die Wirksamkeit der Fördermassnahmen zu überprüfen. In jener Zeit lebten die Bürger und Bürgerinnen dieses Landes glücklich und zufrieden. Der Haken ist nur: Diese Zeit hat es nie gegeben.
Seit in unserem Land Steuern erhoben werden, ist es offensichtlich des Schweizers Neigung und Bedürfnis, via Steuergesetze gewisse "Kundengruppen" anders zu behandeln als andere, sie also zu fördern, dies wohlverstanden im sozial- und gesellschaftspolitischen Interesse. So fördern wir heute - dies entspricht einem breit abgestützten Konsens und erfolgt, wie man sagt, erst noch gezielt über Tarife und Abzüge -, Familien und Alleinstehende, Alte und Junge, Gesunde und Kranke, Eigentümer und Schuldner, Energiesparer und Berufstätige. Es gibt fast niemand, der da nicht gefördert würde. Deshalb lieben wir wahrscheinlich unser real existierendes Steuersystem. Die Crux dabei ist, dass kaum jemand genau sagen kann, wie viel diese Fördermassnahmen kosten. Die Wirksamkeit dieser Massnahmen bleibt verborgen. Aber vielleicht will das gar niemand wissen.
Dennoch, und bei aller ernsthaften Kritik am Status quo, ist dieses System über Jahrzehnte so austariert worden, dass grundlegende Änderungen nur von langer Hand und unter Einbezug der mit dem Vollzug befassten Kantone vorgenommen werden können. Eintracht besteht heute darin, dass die Familien weiter zu entlasten sind. Für die Frage, wie dies am besten zu erreichen ist, wurde unter Einbezug von Professoren, von Experten und den für den Vollzug verantwortlichen Kantonen im Vorfeld der bundesrätlichen Botschaft eine breite Evaluation mit allen Varianten durchgeführt. Als in mancher Hinsicht am besten geeignete Methode erwies sich schliesslich das Teilsplitting mit Divisor 1,9, wie es vom Bundesrat beantragt wird. Wenn man davon ausgeht, dass man die Familien entlasten will, ist es quasi selbst erklärend, dass nicht auch andere, konkurrierende Steuerkategorien dann halt auch entlastet würden.
Natürlich hat die Individualbesteuerung theoretisch - wenn wir ein Steuergesetz quasi auf der grünen Wiese gestalten könnten - etwas Bestechendes an sich. Beim heutigen Stand der Dinge ist dieser Systemwechsel aber unrealistisch. Die Kröte, die Herr Plattner angesprochen hat, ist zu gross angesichts des Zeitrahmens, der uns zur Verfügung steht. Nicht nur der Nationalrat würde dieser Idee nicht folgen wollen, auch die Kantone stellen sich dagegen. Schon bei der Kurzvernehmlassung zur ersten Version der WAK diesen Sommer mit dem Vorschlag eines tieferen Divisors kritisierte die FDK die Vorschläge der WAK. Diese gingen in Richtung Individualbesteuerung, also dessen, was wir heute im Extremen wollen. Ein solcher Wechsel bedeute eine vollständige Abkehr von der Konzeption des Steuerwesens mit der Familie als wirtschaftlicher Einheit, was nicht im Rahmen einer parlamentarischen Kommissionsberatung eingeleitet werden könne. Die Einführung des Splittings mit dem Divisor 1,9 sei kurzfristig der einzige Weg für die überfällige Verbesserung der Familienbesteuerung auf Bundesebene.
Wenn man einen Wechsel zur Individualbesteuerung - sofern man einen solchen anstrebt - vornehmen will, müsste [PAGE 595] das Steuerharmonisierungsgesetz in wesentlichen Teilen revidiert und wahrscheinlich auch das Familienrecht angepasst werden. Wenn Sie schon Vergleiche mit den anderen OECD-Ländern ziehen, dann muss ich Ihnen sagen, dass es meines Wissens ausser in Griechenland nirgends eine Vermögensbesteuerung gibt. Das wäre im Zusammenhang mit dem Wechsel auf Individualbesteuerung doch eine grosse Hürde.
Es bräuchte also umfassende Analysen, die zusammen mit den Kantonen zu erarbeiten wären. Diese fehlen heute, und deshalb käme ein Entscheid des Rates zugunsten der Mehrheit der Kommission im heutigen Zeitpunkt einem Blindflug gleich - die "black box" wurde schon genannt. Eine solch grundsätzliche Umstellung wie diejenige auf die Individualbesteuerung müsste meines Erachtens ähnlich aufgezogen werden wie das Grossprojekt NFA mit seinen vielen Akteuren. Wenn wir nicht von Anfang an eine grundsätzliche Einigkeit haben, würde auch mit der angestrebten Motion die Individualbesteuerung nicht in vier Jahren zu erreichen sein. Wir müssen, wenn wir das aufgleisen wollen, eine Projektorganisation à la NFA unter Mitwirkung der Kantone aufziehen.
Ich möchte dieses Steuerpaket nicht weiter verzögern. Ich stimme deshalb für den Antrag der Minderheit, d. h. für die Variante Bundesrat und Nationalrat.