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Müller Damian · Ständerat · 2020-09-09

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-09

Wortprotokoll

Eine Kostendämpfung über einheitliche Pauschalen für ambulante Behandlungen - das ist gut gemeint, aber eben nur gut gemeint. Das Ziel wird definitiv verfehlt. Pauschalen für ambulante Behandlungen sind vielmehr zum Zauberwort geworden. Damit soll alles einfacher und billiger werden, dies selbstverständlich bei gleicher Qualität für alle Patientinnen und Patienten.

So hat sich der Nationalrat in der Sommersession mit grosser Mehrheit für die Einführung gesamtschweizerischer Pauschalen für ambulante Behandlungen im Gesundheitswesen ausgesprochen. Auch unsere Kommission liess sich von diesem Enthusiasmus für solche Pauschalen anstecken. Bei allem Enthusiasmus für sinnvolle Kosteneinsparungen - es gilt, diese Erwartungen in einen Kontext zur medizinischen Realität zu setzen.

Pauschale Abgeltungen sind vor allem bei häufig durchgeführten operativen Eingriffen möglich; der Kommissionssprecher hat ein Beispiel dazu genannt. Solche Pauschalen bestehen aber heute schon. Es ist nicht so, dass es keine Pauschalen für ambulante Behandlungen gäbe, wie dies allenthalben behauptet wird. Die Tarifpartner haben sich auf eine ganze Reihe solcher Pauschalen geeinigt. Der Verband der operativ-invasiv tätigen Ärzte hat erst kürzlich gemeinsam mit den Versicherungen und Santésuisse ein Gesuch um Genehmigung von Pauschalvergütungen für weitere 67 Operationen beim Bundesrat eingereicht. Dafür brauchte es weder ein neues Gesetz noch eine Pflicht oder eine nationale Organisation. Branchenkenner schätzen, dass so gegen 15 Prozent aller ambulanten Leistungen mit Pauschalen vergütet werden können. Darum haben sich auch in den OECD-Ländern Pauschalen für ambulante Behandlungen als alleinige Vergütungsform nicht durchgesetzt.

Jede klinisch tätige Fachperson weiss zudem um die Vielfalt menschlicher Verhaltensweisen bei medizinischen Problemen. Diese ist im Bereich der gesprächsorientierten Medizin natürlich besonders gross. Die Vorstellung, Patienten wären ohne Weiteres standardisierbar, sobald sie sich bestimmten Eingriffen unterziehen, ist einfach komplett falsch. Die Behandlung einer Person kann je nach Begehrlichkeit, nach Erkrankung und nach sozialem Umfeld sehr aufwendig sein oder eben auch nicht.

Mit einer Pauschale würde Folgendes geschehen: Unkomplizierte Fälle würden übervergütet, während Ärzte mit kränkeren, sozial schwächeren Patienten oder allgemein komplexen Fällen es sich nicht mehr leisten könnten, diese adäquat zu versorgen. Es besteht also eine grosse Gefahr, dass es zu einer Unterversorgung kommt. Vor allem ältere und physisch beeinträchtigte Menschen dürften zu den Verlierern gehören.

Die effektiv realisierbaren Einsparungen dürften enttäuschend ausfallen. Behandlungspauschalen verhindern das Problem der Mengenausweitung nicht. Die im internationalen Vergleich hohen Zahlen an radiologischen Untersuchungen in der Schweiz werden nicht gesenkt, wenn diese pro Untersuchung pauschal statt im Einzelleistungstarif abgegolten werden. Im ambulanten Bereich sollen Pauschalen von den Tarifpartnern vorangetrieben und individuell auf die Situation abgestimmt werden können. Die Anwendung von Pauschalen soll auf Freiwilligkeit basieren und nicht gesetzlich bestimmt werden. Die Tarifautonomie ist zu wahren, sie hat sich in der Praxis bewährt.

Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.